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    Wie man sich bei Polizeikontrollen Verhalten sollte

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    Wie man sich bei Polizeikontrollen Verhalten sollte Empty Wie man sich bei Polizeikontrollen Verhalten sollte

    Beitrag von Gast Do 31 Okt - 10:43

    Verhalten bei Polizeikontrolle

    Das Arbeitsklima in den Polizeibehörden unseres Landes ist nicht anders als das Arbeitsklima in der freien Wirtschaft. Es herrscht Beförderungsdruck und Mobbing. Die einzige Möglichkeit seinen Vorgesetzten zu beeindrucken ist durch gute Zahlen, außerdem will man vor den Kollegen und Vorgesetzten natürlich nicht blöd da stehen.

    Die Wurzel allen Übels findet sich somit mal wider im System selbst. Um dem Leistungsdruck gerecht zu werden ist es bei vielen Polizisten daher Gang und Gebe es mit der Gesetzestreue nicht allzu genau zu nehmen. Ob der Kiffer mit dem kleinen Tütchen Betäubungsmitteln jetzt mit legalen oder illegalen Methoden zur Strecke gebracht wurde ist der Statistik egal, es geht den Polizisten darum “Beute” zu machen!

    Für den Betroffenen ist es daher extrem wichtig auf legale und friedliche weise Widerstand zu leisten. Durch genaue Kenntnis der geltenden Gesetze ist es möglich einer willkürlichen Durchsuchung zu entgehen. Die Nachfolgenden beiden Fälle beschreiben die genaue Vorgehensweise und sollen das Rechtswissen vermitteln um wirkungsvoll Widerstand zu leisten.

    1. Fall: Die Polizei führt eine Personenkontrolle bei einem Fußgänger durch:

    Bei einer Personenkontrolle ist man lediglich verpflichtet seinen Ausweis vorzuzeigen. Tut man dies nicht so können die Beamten sich auf § 163b StPO berufen, die Durchsuchung und erkennungsdienstliche Behandlung einer Verdächtigen Person. Jedoch normalerweise gilt in Bayern erst einmal das PAG (Polizeiaufgabengesetz), Artikel 13, nachdem die Polizei lediglich berechtigt ist die Identität einer Person festzustellen (Identitätsfeststellung), mehr dürfen die Beamten nicht!!!

    Da die Polizisten es jedoch gewohnt sind, es mit unwissenden Opfern zu tun zu haben wird an dieser Stelle versucht ein Einverständnis zu einer Durchsuchung zu erschleichen indem man einfach mal flapsig sagt:

    “Wir durchsuchen Sie jetzt!”.

    Ab diesem Zeitpunkt sollte man als informierter Bürger sofort sagen

    “Nein, damit bin ich nicht einverstanden!”

    oder

    “Nein, das dürfen Sie nicht!”

    sagt man nichts, so gilt dies automatisch als Zustimmung zur Durchsuchung.

    Grundsätzlich darf eine Durchsuchung nur durchgeführt werden wenn zureichende fundierte juristische Beweise vorliegen das bedeutet das man Strafmittel (Werkzeuge einer Straftat) bei sich führt. Dies würde beispielsweise bedeuten, der Polizist hat konkret das Gras gesehen das jemandem zugesteckt wurde, dann kann die Polizei nach § 102 StPO “Verdächtige Person” oder § 103 StPO “Durchsuchung einer unverdächtigen Person” eine Durchsuchung durchführen. Nicht aber wenn die Polizei nur jemanden verdächtigt Gras zu besitzen, hier spricht das Gesetz eindeutig von Beweisen, eine Durchsuchung ist unzulässig!

    Anders Formuliert, redet der Polizist davon das man glasige, rote Augen hat ist dies kein Beweis! Sollte er darauf hin gegen meinen willen eine Durchsuchung durchführen oder mir gar drohen mich mit auf die Wache zu nehmen so macht er sich Strafbar gemäß den folgenden Straftatbeständen:

    - § 239 StGB Freiheitsberaubung – § 240 StGB Nötigung, Absatz 4 Besonders schwerer Fall da Sie als Amtsinhaber ihre Befugnisse missbrauchen – § 340 StGB Körperverletzung im Amt – § 343 StGB Aussageerpressung – § 344 StGB Verfolgung Unschuldiger

    Wenn man die Beamten nun mit diesem Wissen konfrontiert hat, werden diese versuchen das runter zu spielen. Sie werden versuchen dich durch lachen psychologisch unter Druck zu setzen und so etwas sagen wie

    “Ja, dann probieren Sie das doch mal, Sie werden schon sehen wie wenig Sie damit erreichen.”

    oder

    “Glauben Sie wenn Sie zur Polizei gehen und uns anzeigen passiert was?”.

    Hiervon sollte man sich nicht beeindrucken lassen, die bluffen nur. Man sollte nun auch lachen, um Sie ebenfalls zu verunsichern, und es ist wichtig das man dann betont das man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag stellt. Man muss dies bei der Staatsanwaltschaft tun, denn Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten getrennt voneinander, die Staatsanwaltschaft ist als einzige in der Lage ein Verfahren gegen die Polizei zu eröffnen.

    Wenn ein Polizeibeamter eine Straftat begeht, so hat dies extreme Auswirkungen für ihn, da er eine Anzeige im System “Mitteilung von Strafsachen” (MiStra) bekommt, entscheidend für den Beamten ist hierbei nicht eine Verurteilung, sondern die Länge des Verfahrens, da der Beamte während das Verfahren läuft weder Gehaltserhöhungen noch Beförderungen zu erwarten hat. Polizisten werden in der Regel alle zwei Jahre Befördert, dauert das Verfahren länger als zwei Jahre kann man also davon ausgehen das dem Polizisten gehörig die Muffe geht, da dies für ihn das Karriereende bedeutet. Hat ein Beamter schon mehrere Strafanzeigen laufen so addieren sich diese, ein Aufstieg ist für ihn dann absolut unwahrscheinlich!

    2. Fall: Allgemeine Verkehrskontrolle im Straßenverkehr

    Nach § 36 StVO, Absatz 5 ist es der Polizei erlaubt eine “Überprüfung auf Verkehrstüchtigkeit” vorzunehmen. Nicht erlaubt ist es ihr dagegen die “Fahrtüchtigkeit” zu prüfen, dies darf nur die Führerscheinstelle. Unzulässig sind auch Aufforderungen zu Urintests, Schweißtests (Wischtest) oder die Aufforderung zu sogenannten physiopathologischen Untersuchungen wie “Finger zur Nase führ”-Übungen, auf einer Linie gehen oder sich mit einer Taschenlampe in die Augen leuchten zu lassen. Man sollte daher hierzu auf keinen Fall, weder aktiv noch passiv sein Einverständnis geben indem man sagt:

    “Nein, damit bin ich nicht einverstanden!”.

    Auch sollte man sich nicht in den Kofferraum sehen lassen, der clevere Fahrzeugführer hat Warndreieck und Verbandskasten in der Fahrgastzelle, so das er diese jederzeit zur Überprüfung aushändigen kann.

    Die typische Situation ist dann, man wird des nachts von einem Streifenwagen angehalten oder kommt in eine Kontrollstelle. Nehmen wir mal an du siehst etwas fertig aus, Heuschnupfen oder so. In der Regel wird man aufgefordert das Auto zu verlassen. Wichtig ist man muss den Haltesignalen auf jeden Fall folge leisten und man ist dazu verpflichtet das Fahrzeug zu verlassen. Aber! Wird man gefragt ob man Betäubungsmittel genommen hat kann man die Aussage dazu verweigern indem man sagt:

    “Dazu mache ich keine Angaben!”.

    Was die ultimative Bremsung für die Polizisten bedeutet, da Sie versuchen im normalen Gespräch Dinge zu erfahren die Sie einem Als Straftat anlasten können. Selbst wenn man nur zugeben würde das man vor einigen Jahren mal einen Joint geraucht hat würde das vor dem Gesetz als Schuldeingeständnis gelten und darauf hinweisen das man auch jetzt noch Drogen konsumiert, es ist also Wichtig sich nicht selbst zu beschuldigen!

    Natürlich wird der Polizist nicht locker lassen und damit drohen dich zur Blutabnahme mit auf die Wache zu nehmen. Hierbei würde er sich, wie im ersten Fall bereits erwähnt jedoch Strafbar (nach § 239, 240, 340, 343, 344 StGB) machen, wenn man sich vorher jedoch selbst beschuldigt hat dürfen Sie einen mitnehmen. Eine Blutabnahme ist eine körperliche Untersuchung nach § 81a StPO und ein so schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, das darüber ein Richter entscheiden muss. Steht kein Richter zur Verfügung da möglicherweise gerade keiner im Dienst ist, so muss der Staatsanwalt benachrichtigt werden (von denen zu jeder Tageszeit einer in Bereitschaft sein muss). Der Staatsanwalt wird wiederum nach zureichenden fundierten juristischen Beweisen fragen, die der Polizei hier fehlen, da glasige, rote Augen kein Beweis sind! Um eine Maßnahme nach 81a StPO zu rechtfertigen muss man einer Tat jedoch konkret beschuldigt sein und nicht nur verdächtig, daher gilt:

    “Ich versage ihnen die Mitwirkung an dieser Maßnahme!”.

    Die Straftatbestände § 239, 240, 340, 343, 344 StGB sind Offizialdelikte, das heißt der Staatsanwalt muss ermitteln, ob er will oder nicht. Das bedeutet kein Polizist wird so blöd sein den Staatsanwalt überhaupt anzurufen. Die einzige Außnahme hierbei ist, wenn man nach Alkohol riecht. Verweigert man hier noch das pusten kann man zu einem Bluttest mitgenommen werden, und wenn Sie erst einmal das Blut auf Alkohol testen finden Sie in der Regel auch den Rest!

    - Fazit – Wenn man die Polizei durch Kenntnis der Rechtslage in die Enge drängt hat man sehr gute Chancen unbeschadet aus einer Solchen Situation herauszukommen. Haben die Beamten erst einmal erkannt das Sie es nicht mit “leichter Beute” zu tun haben werden Sie schnell aufgeben und sich ein anderes Opfer suchen. Sie denken sich, na wenn der Typ schon so viel weiß dann macht der uns nur ärger und lassen von dir ab.

    Den größten Fehler den man begehen kann ist aktiv der Polizei zu zu arbeiten indem man passiv bleibt.

    “Damit bin ich nicht einverstanden!”,

    “Das dürfen Sie nicht!”

    “Ich versage meine Mitwirkung!”

    und

    “Dazu mache ich keine Angaben!”

    sind die vier Sätze die man zum richtigen Zeitpunkt parat haben sollte. Mann sollte variabel auf das Gespräch eingehen, sagen die Beamten beispielsweise

    “Wir machen jetzt eine Drogenkontrolle!”

    so kann man antworten

    “Bei mir machen Sie diese nicht!!!”.

    Will der Beamte einem mit der Taschenlampe in die Augen leuchten oder ähnliches, kann man sagen:

    “Nein, das ist ein physiopathologische Untersuchung, diese ist nicht Teil einer Überprufung der Verkehrstüchtigkeit nach § 36 StVO”.

    Man kann Sie beispielsweise auch schocken indem man die interne Polizeidienstvorschrift zitiert, in deren Vorwort eindeutig festgelegt ist, das Generalprävention verboten ist! Die Kenntnis über solche Interna wird Sie davon überzeugen das man alles andere als ein Schlafschaf ist.

    Wenn du von der Problematik betroffen bist, sorge für die Verbreitung dieses Artikels entweder durch Verlinkung in Foren oder durch copy paste auf deinem eigenen Blog, oder durch Twitter, Farcebook etc.

    Lerne deinen Text, geh die Situation mit Freunden durch, sei kein Opfer!!! LERNE DIE PARAGRAPHEN UND SCHLAGE SIE MIT IHREN EIGENEN WAFFEN ZURÜCK!
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    Wie man sich bei Polizeikontrollen Verhalten sollte Empty Re: Wie man sich bei Polizeikontrollen Verhalten sollte

    Beitrag von Echtfreidenken Di 5 Nov - 1:31

    Nun, gelegentlich schreibe ich ja einige Erinnerungen nieder,
    zu dem Punkt "Polizeikontrolle" gab es auch mal was.

    Der Geburtsort

    Es war 1994 als ich von einer freikirchlichen Hochzeitsfeier wieder kam. Diese Heirat
    hatte draußen in der Natur stattgefunden. Ich war noch richtig beseelt von diesen paar
    Tagen. Doch dann hieß es, aussteigen, der Zug hatte angehalten. Noch keine 5
    Minuten später, ich war gerade dabei, mir am Eisstand ein Kokoseis zu besorgen, kam
    ein Polizist dahergeschossen, das Eis fiel auf den Boden und mir wurde die
    umgedrehte 8 angelegt. Was das Ganze denn soll, fragte ich. Ich wurde gebeten den
    Mund zu halten und den Ausweis herauszugeben. Da müssen sie mich schon wieder
    losmachen, sonst wird das nichts, außerdem würde ich ihnen eine Menge Ärger
    servieren, falls sie mich weiterhin so gefesselt behandeln. Möchten sie ihren Job
    verlieren, fragte ich dreist. Sehr zögerlich ließ er mich los, befreite mich von den
    Handschellen und verlangte nun ohne wegzulaufen, den Pass zu sehen. Nun ich gab
    ihm zwar den Pass, doch auch einige selbst gemachte Visitienkarten. Auf den einen
    stand Freetime Detective und auf den anderen Freizeit Detektiv. Desweiteren befand
    sich eine Visitenkarte einer Polizeidirektion dabei, nämlich die eines gewissen Polizei
    Oberkommissars. Der Jüngling stutzte nicht schlecht. Und dann verlangte nun ich zu
    wissen, um was es denn überhaupt gehen würde.

    Ja, es würde einer der führenden Drogenbosse gesucht, deshalb hätte er mich in
    Gewahrsam versucht zu nehmen. Wie kommen sie nur auf mich, ich komme grad von
    ner Hochzeit. Da meinte er, na hören sie mal, wir haben Hochsommer, die Sonne knallt
    und sie laufen mit ner Aubergine farbenen Lederjacke mit weißem Fellkragen durch die
    Gegend, ist doch logisch, dass sie das erstmal verdächtig macht. Achso, ok, dann
    rufen sie bitte diesen Kommissar an und erkundigen sich wer ich denn nun bin und ob
    ich denn überhaupt dafür in Frage käme. Denn immerhin war ich erst 17. Nun, er
    telephonierte, wurde kreidebleich, gab mir den Ausweis und die Karten wieder und
    stammelte. Alles klar, schon gut, doch den einen Rat geb ich ihnen noch. Werden sie
    bloß nie hier sesshaft. Ich blickte auf meinen Ausweis, sah den Geburtsort und wusste
    wie der Ort hieß, wo ich mich befand und schüttelte lächelnd den Kopf. Niemals,
    grinste ich zurück, schließlich wurde ich ja hier geboren.

    (Naja, das mit den Karten war nur ein Spiel, weil ich mal kurze Zeit Undercover agierte)
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    Wie man sich bei Polizeikontrollen Verhalten sollte Empty Re: Wie man sich bei Polizeikontrollen Verhalten sollte

    Beitrag von kaffeetrinken Di 5 Nov - 7:55

    die polizei versucht auch nur ihren job zu machen, manchmal schlechter als schlecht, manchmal haben sie es nicht leicht und manchmal kann man sie nur bemitleiden, so ist es eben wenn man einen job macht in dem man nur nach weisungen agieren muß, um einen nicht gültigen staat zu verteidigen...
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    Wie man sich bei Polizeikontrollen Verhalten sollte Empty Re: Wie man sich bei Polizeikontrollen Verhalten sollte

    Beitrag von Paranoia4711 Fr 25 Apr - 20:50

    Polizisten sind meiner Meinung nach ziemlich arme "Willies". Zumindest der überwiegende Teil.
    Sie müssen auf Gedeih und Verderb gehorchen - den einzigen Leuten, denen sie was sagen können und auf die sie Druck ausüben können, sind die normalen Bürger. An denen wird der Frust ausgelassen.
    Wenn man auf der Polizeiwache erscheint und einen Polizeibeamten vor sich hat, der kaugummischmatzend, breitbeinig wie Rambo vor einem steht, kann man nur kotzen.
    Eigentlich sollten Polizisten für den Bürger einstehen und "sein Freund sein". Ich habe immer das Gefühl, dass man einen Gegenspieler vor sich hat, dem man zwar nicht mit Angst, aber mit Verachtung gegenüber steht.
    Ohne Polizei geht es nicht, aber es geht auch anders. Wie wäre es mit mehr Bürgerfreundlichkeit?
    Es gibt auch andere Beispiele, leider überwiegt aber die schlechte Seite Crying or Very sad .

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