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    BRD: Fakt und Fiktion

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    BRD: Fakt und Fiktion  Empty BRD: Fakt und Fiktion

    Beitrag von Gast Mo 4 Okt - 6:15

    BRD: Fakt und Fiktion

    In dem allgemeinen Taumel der Einheitsfeiern ist völlig untergegangen, dass die Bundesrepublik Deutschland juristisch gar nicht mehr existent ist. Das wird spätestens nach einem Blick in den Ausweis klar.

    Im Rahmen des geltenden Völkerrechtes gibt es weder ein Deutschland, noch eine Bundesrepublik Deutschland, sondern ausschließlich das Deutsche Reich. Dies mag zwar zunächst sicherlich verwunderlich erscheinen, es ist allerdings rechtlich nicht anders zu interpretieren. Ohne auf tiefere juristische Interpretationen einzugehen, wollen wir hier nur einmal auf einige Ungereimtheiten deutschen Alltagslebens aufmerksam machen – die allerdings von den meisten Deutschen bisher kaum zur Kenntnis genommen wurden. Dazu genügt zum Beispiel ein Blick auf einen deutschen Personalausweis.

    Fakt ist: Die Bundesrepublik Deuschland wurde auf der Pariser Konferenz mit der Streichung des Artikels 23 im Grundgesetz aufgelöst. Die BRD existierte faktisch nur vom 23.5.1949 bis zum 17.9.1990. Völkerrechtlich ist am 18.9.1990 auch wieder die Weimarer Verfassung von 1919 in Kraft getreten.

    Da die Bundesrepublik Deutschland seit dem 18.9.1990 nicht mehr existiert, kann man deshalb auch kein Staatbsürger der BRD mehr sein.

    Bis heute hat "Deutschland" ein Grundgesetz. Doch laut geltendem Völkerrecht ist ein Grundgesetz nur ein Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzen Gebiet. (mehr Rechliches: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]



    Was steht eingentlich im Personalausweis?

    Wer feststellen will, was seine Staatsangehörigkeit ist, der schaut in der Regel auf seinen Ausweis. Dort wird zweifelsfrei festgestellt, welche Staatsangehörigkeit der Inhaber hat. So steht zum Beispiel auf einem österreichischem Ausweis unter der Angabe "Nationalität": Österreich.

    So steht es übrigens auf allen Ausweisen Europas. Bei einem Franzosen steht zum Beispiel unter Staatsangehörigkeit: Frankreich.

    Nur in Deutschland sucht man unter dem Begriff „Staatsangehörigkeit“ vergeblich nach dem Land, in dem der Inhaber des Papiers wohnt. In einem deutschen Ausweis steht unter der Angabe „Staatsangehörigkeit“ folgender Vermerk: „deutsch“. "Deutsch" ist aber keine Landesbezeichnung. Eigentlich müsste unter Staatsangehörigkeit "Bundesrepublik Deutschland" vermerkt sein - wenn es die BRD tatsächlich gäbe. Da es dieses Gebilde aber völkerrechtlicht nicht gibt, steht es auch nicht in unseren Ausweisen.



    Deutsche Flagge? Deutscher Adler?


    Wie sieht eigentlich die deutsche Flagge aus? Schwarz rot gold? - Das ist leider falsch! Schwarz rot gold ist die Flagge der Weimarer Republik! Große Verwirrungen gibt es auch bei dem deutschen Wappentier, dem Adler. Jede Behörde benutzt übrigens einen anders gearteten Adler. In keinem anderen Land der Welt gibt es so ein Wappentier- Kauderwelsch. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen: Der alte Reichsadler ist auf Staatsurkunden und Reisepässen abgebildet - nicht aber im "Personalausweis".

    Und da die Bundesrepublik Deutschland nie ein souveräner Staat war, konnte sie deshalb auch nie eine eigenständige Staatsflagge haben. Das war der Grund, warum man die Staatsflagge der Weimarer Republik (schwarz rot gold) in Artikel 22 GG als Staatsflagge festlegte.



    "Deutsch" = "Deutscher"?

    Im Ausweis steht unter Staatsangehörigkeit "deutsch". Was aber bedeutet „deutsch“ nun? Ist „deutsch“ eine Staatsangehörigkeit? Sicher nicht. „Deutsch“ verrät allenfalls, dass der Inhaber des Papiers „deutsch“ spricht. Zwischen „deutsch“ sprechen und Angehöriger „Deutschlands“ zu sein klafft bekanntlich ein himmelweiter unterschied.

    „Deutsch“ ist kein Beweis für deutsche Staatsangehörigkeit. Das merkt man schnell, wenn man mit Behörden zu tun hat. Denn der Nachweis, Deutscher zu sein, muss man hierzulande in einem gesonderten Verfahren antreten. Dazu bedarf es nämlich eines „Staatsangehörigkeitsausweises“ – einem Papier, von dem sicherlich die wenigsten Deutschen bisher etwas gehört haben. Diesen Staatsangehörigkeitsausweis kriegt man übrigens beim Standesamt. Doch um in den Besitz dieses Papiers zu bekommen, hat die Bürokratie einige Hürden gesetzt.


    Reisepass und Ausweis genügen nicht

    Reisepass und Personalausweis allein sind kein Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Nur mit einem Staatsangehörigkeitsausweis wird die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen. Darauf weisen auch die Behörden hin. Beispiel: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]



    Was ist ein Staatsangehörigkeitsausweis?

    Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher Beweiskraft dokumentiert. Diesen Nachweis zu erlangen, ist gar nicht so einfach. Weitere Informationen zum Staatsangehörigkeitsausweis, typischer Behördenhinweis: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]



    Wozu braucht man den deutschen Staatsangehörigkeitsausweis?

    Nur der Staatsangehörigkeitsausweis ist ein formeller Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Nur mit einem Staatsangehörigkeitsausweis sind bestimmte Rechtsgeschäfte überhaupt erst möglich, so zum Beispiel die Abwicklung einer Adoption, Einbürgerung von ausländischen Ehepartnern oder die Erteilung der Approbation. Falls der Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit für bestimmte Rechtsgeschäfte erforderlich ist, wird dies von den jeweiligen Behörden mitgeteilt. Ausweis oder Reisepass gelten nicht als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit!



    Staatsangehörigkeitsausweis kostet 25 Euro

    Der Antragsteller muss bei der Antragstellung nachweisen bzw. glaubhaft machen, dass er bzw. er und seine Vorfahren (Eltern, Großeltern) seit mindestens 01.01.1938 von deutschen Stellen und Behörden als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden. Hierzu sind (soweit vorhanden) entsprechende Unterlagen und Urkunden vorzulegen.

    Der Staatsangehörigkeitsausweis wird deutschen Staatsbürgern auf Antrag und nach Prüfung von der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde (als solche fungiert meist das Standesamt oder die örtliche Ausländerbehörde) ausgestellt. Die Bearbeitungsgebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25 Euro. Typischer Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]



    „Deutsch“ im Ausweis genügt nicht

    Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk „deutsch“ in einem deutschen Personalausweis oder Reisepass kein wirklicher Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern gilt nur als ein Indiz dafür, dass der Inhaber deutscher Staatsangehöriger ist. Solche Ausweispapiere können daher lediglich zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit dienen. Unter Glaubhaftmachung versteht man ein herabgesetztes Beweismaß, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.


    Höhere Anforderungen an die Beweisführung

    Für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises werden hingegen höhere Anforderungen an die Beweisführung gestellt. Bedingt durch das vom Abstammungsprinzip (Ius sanguinis) geprägte deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wurde die deutsche Staatsangehörigkeit in der Vergangenheit überwiegend durch eheliche (später auch uneheliche) Geburt und somit durch die Abstammung vom Vater, gegebenenfalls aber auch von der Mutter und deren Vorfahren bestimmt (je nach dem Zeitpunkt der Geburt). Regelmäßig bedarf es daher des Nachweises, dass die für die Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit maßgeblichen Eltern und Voreltern des Betreffenden tatsächlich deutsche Staatsangehörige waren. Dafür sind alte Urkunden (in erster Linie die Geburts-, Abstammungs- und Heiratsurkunden, aber auch Einbürgerungsurkunden, Heimatscheine, Arbeitsbücher, Kennkarten usw.), Pässe, Ausweise usw. des Antragstellers und der Vorfahren beizubringen. Darüber hinaus sind auch die Aufenthaltsorte der betreffenden Personen von der Geburt bis zum Tod bzw. bis in die Gegenwart aufzulisten sowie ggf. durch Dokumente oder Beweise zu belegen.

    Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. seine Vorfahren zumindest seit dem 1. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden. Ergeben sich im Einzelfall Zweifel, werden die staatsangehörigkeitsrelevanten Daten und Lebensumstände der maßgeblichen Personen ggf. auch bis in die Zeit vor dem ersten Weltkrieg geprüft.



    Deutsche Staatsschulden?

    Es gibt übrigens auch keine echten deutschen Staatsschulden. Die Schulden der "BRD" werden von einer GmbH gemanagt, welche unter dem Namen "Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH" in Frankfurt residiert. Diese GmbH verfügt über ein Eigenkapital von 25000 Euro. Dass Billionen Staatsschulden in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftpflicht gesteuert werden, ist übrigens weltweit einmalig. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]



    Unterwerfungsurkunde

    Jeder Bundeskanzler muss eine Unterwerfungsurkunde unterschreiben. Auch dies ist der breiten Öffentlichkeit bisher kaum bekannt. Wer neu im Bundeskanzleramt ist, der erhält von den Allierten einen Brief, den er bei Amtsantritt per Unterschrift zustimmen muss.

    Zu Beginn seiner Amtszeit im Herbst 1969 wollte z.B. der frisch gewählte Bundeskanzler Willy Brandt ein Schreiben an die drei westlichen Siegermächte zunächst nicht unterschreiben, in dem er die eingeschränkte Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich bestätigen sollte. Dies berichtet Egon Bahr, unter Brandt Staatssekretär im Kanzleramt, in einem Beitrag für die ZEIT. Brandt zögerte zunächst - unterschrieb am Ende aber dennoch. Mehr: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]


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    Beitrag von bAsTi Mo 4 Okt - 12:37

    Und damit sind auch die seit der Wiedervereinigung geschlossenen Verträge von der "BRD" rechtlich unwirksam, Sprich die Einführung des Euros, die Billigung des Lissaboner Vertrages, etc...
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    Beitrag von Admin1 Mo 4 Okt - 13:33

    Wundert mich dass hier kaum jemand zu postet.
    Eigentlich ein Grund um es selbst zu überprüfen, feststellen und es sich weiter gefallen lassen. Wink
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    Beitrag von bAsTi Mo 4 Okt - 14:19

    Anoubis X schrieb:Wundert mich dass hier kaum jemand zu postet.
    Eigentlich ein Grund um es selbst zu überprüfen, feststellen und es sich weiter gefallen lassen. Wink

    Ist bei mir aber das gleiche gewesen.
    Hab dieses Thema auch zuerst für Schwachsinn abgetan, aber dann hab ich auch mal darüber angefangen zu recherchieren und ich kann auch echt nur dazu sagen, dass es uns alle etwas angeht.
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    Beitrag von maado3 Mo 4 Okt - 15:37

    ich glaube ,viele die das hier, so einen beitrag zum ersten mal lesen, sind erst einmal "überrascht".denn wer so etwas zum erstenmal hört/liest ist erst einmal schockiert,GINSEL hat es ausfgührlich hier ins forum gestellt,jeder der noch an die BRD geglaubt hat sollte damit eines besseren belehrt sein.--ich halte mich immer wieder mit kommentaren zurück ,gerade dann wenn einiges immer wieder von vorne diskutiert wird.dieses thema allerdings ist es WERT immer wieder im vordergrund gestellt zu werden.es ist wichtige AUFKLÄRUNG---gr. maado
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    Beitrag von Gast Mo 4 Okt - 21:22

    Ich erlaube mir hier noch ein paar Überraschungen, Zitate bekannter Persönlichkeiten zu posten, die vielleicht teilweise erklären warum alles so ist , wie es ist.

    Am 8. Mai 1995 John Major in einer Rede in Berlin zur gemeinsamen Feier des Sieges vom 8. Mai 1945: „ Vor fünfzig Jahren sah Europa das Ende des Dreißigjährigen Krieges von 1914 bis 1945. " Bulletin des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, Nr. 38, Bonn 12.5.1945. Siehe außerdem „press-release" der brit. Botschaft vom 13.11.1995.

    März 1992 James Baker, ehemaliger US-Außenminister: Wir machten aus Hitler ein Monstrum, einen Teufel. Deshalb konnten wir nach dem Krieg auch nicht mehr davon abrücken. Hatten wir doch die Massen gegen den Teufel persönlich mobilisiert. Also waren wir nach dem Krieg gezwungen, in diesem Teufelsszenario mitzuspielen. Wir hätten unmöglich unseren Menschen klarmachen können, daß der Krieg eigentlich nur eine wirtschaftliche Präventivmaßnahme war!
    (Quelle: DER SPIEGEL, 13/92)


    Daß Deutschland die Kriege aufgezwungen bekam bestätigt u.a. die Aussage des (1956 mit dem Aachener Karls=Friedenspreis ausgezeichnete) Gutmenschen Churchill an einen Beauftragten des deutschen „Widerstandes" während des Krieges :
    „Sie müssen sich darüber klar sein, daß dieser Krieg nicht gegen Hitler oder den Nationalsozialismus geht, sondern gegen die Kraft des deutschen Volkes, die man für immer zerschlagen will, gleichgültig, ob sie in den Händen Hitlers oder eines Jesuitenpaters liegt"
    (vgl. Kleist, Peter „Auch du warst dabei", Heidelberg, 1952, S. 370 und Emrys Hughes,
    Winston Churchill - His Career in War and Peace, S. 145)

    1. Oktober 1946: Generaloberst Alfred Jodl wird in allen Anklagepunkten, darunter Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt.
    16. Oktober 1946, gegen 2.00 Uhr morgens: Alfred Jodl wird in Nürnberg durch den Strang hingerichtet. Seine Asche wird von der amerikanischen Luftwaffe verstreut.
    1953
    Eine deutsche Spruchkammer spricht Generaloberst Jodl posthum von allen Verbrechen frei, für die er in Nürnberg verurteilt worden ist. Begründet wird dies damit, dass Generaloberst Jodl sich als Militär auf rein operative Fragen beschränkt habe.

    Am 23.10. und 13.11.1994 äußerte sich Kissinger(war US-Außenminister, Nahostberater und Sicherheitsberater des Präsidenten) noch deutlicher. Anzeiger der Notverwaltung des deutschen Ostens, Zirkelbrief 119, Jan./Febr. 1995, S. 2ff. Artikel in der WamS 13. November 1994:
    'Präsident Clintons Gedanke von den Führungspartnern USA und Deutschland war nicht gerade weise, denn dies ist eines jener Schlagworte, die nichts Gutes bringen. - Tatsächlich treibt dieser Gedanke alle auf die Barrikaden, denn letztendlich wurden zwei Weltkriege geführt, um eben das, eine dominante Rolle Deutschlands, zu verhindern.

    27.2.1944 Winston Churchill in einem Brief an Josef Stalin: „Ich betrachte diesen Krieg [1939-1945] gegen deutschen Angriff samt und sonders als einen 30jährigen Krieg von 1914 an." (Schriftwechsel zwischen Roosevelt, Churchill und Stalin 1941-1945, Bd. I, S. 204, zit. nach Udo Walendy, Wahrheit für Deutschland, Vlotho 1970, S. 48.)

    "Gegen den deutschen Soldaten hätten wir den Krieg nie gewinnen können, denn er war unseren Soldaten weit überlegen. Aber da uns die unfassbare Gnade zuteil wurde, die geheimsten Pläne des Feindes mitzulesen, wussten wir, dass wir den Krieg gewinnen werden."
    Winston Churchill (Quelle: Deutsche Militärzeitschrift, Dezember 1998)

    Interessante Aussagen, die man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen muss.
    Aus meiner Sicht geht alles nur gegen das deutsche Volk. Und das seit langer Zeit.
    nachtrag: Interessantes Interview mit Henry Kissinger mit Spiegel. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]

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