Es ist ja mal wieder der Hammer was man so alles lesen muß. Bin gerade über ein Gerichtsurteil gestolpert aber lest selbst
Was viele schon lange wissen, hat das oberste Gericht der Europäischen Union in einem Rechtsverfahren bestätigt. Die Bevölkerung Deutschlands ist nicht fähig sich selber zu regieren. Das historisch einmalige Urteil erläuterte der vorsitzende Richter mit den Worten, es sei „die Antwort auf die eindeutig demonstrierte Inkompetenz und Gleichgültigkeit der deutschen Bevölkerung, über wie das Land regiert wird und zeigt einen völligen Mangel an Interesse am politischen Geschehen." Als Konsequenz aus diesem höchstrichterlichen Entscheid, darf die deutsche Bevölkerung nicht mehr ihre Vertreter in Bund, Länder und Gemeinden wählen.
“Die Entscheidung war überhaupt nicht leicht, aber leider mussten wir sie fällen,” sagte Richter P. L. Celsus. „Die Europäische Verfassung oder der sogenannte Lissabon-Vertrag sagt ganz eindeutig: Im Falle, dass das Wahlvolk eines Landes der europäischen Union nicht mehr handlungsfähig oder sonst wie nicht mehr in der Lage ist die Aufgaben der Selbstregierung durchzuführen, dadurch eine ernste Gefahr für das Allgemeinwohl und der ganzen Nation entsteht, dann kann die besagte Gruppe durch ein neues Volk ersetzt werden, das qualifizierter und engagierter ist.“
Hier weiterlesen: Alles Schall und Rauch: Deutsche nicht für die Selbstregierung geeignet [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
Was viele schon lange wissen, hat das oberste Gericht der Europäischen Union in einem Rechtsverfahren bestätigt. Die Bevölkerung Deutschlands ist nicht fähig sich selber zu regieren. Das historisch einmalige Urteil erläuterte der vorsitzende Richter mit den Worten, es sei „die Antwort auf die eindeutig demonstrierte Inkompetenz und Gleichgültigkeit der deutschen Bevölkerung, über wie das Land regiert wird und zeigt einen völligen Mangel an Interesse am politischen Geschehen." Als Konsequenz aus diesem höchstrichterlichen Entscheid, darf die deutsche Bevölkerung nicht mehr ihre Vertreter in Bund, Länder und Gemeinden wählen.
“Die Entscheidung war überhaupt nicht leicht, aber leider mussten wir sie fällen,” sagte Richter P. L. Celsus. „Die Europäische Verfassung oder der sogenannte Lissabon-Vertrag sagt ganz eindeutig: Im Falle, dass das Wahlvolk eines Landes der europäischen Union nicht mehr handlungsfähig oder sonst wie nicht mehr in der Lage ist die Aufgaben der Selbstregierung durchzuführen, dadurch eine ernste Gefahr für das Allgemeinwohl und der ganzen Nation entsteht, dann kann die besagte Gruppe durch ein neues Volk ersetzt werden, das qualifizierter und engagierter ist.“
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