Hallo, ich fand das Forum durch Zufall. Irgendwie kam ich durch jemand der behauptete etwas UFO ähnliches gesehen zu haben darauf mich zu informieren da ich mich nie wirklich damit beschäftigte. Ich bin doch neugierig geworden und hoffe hier einige interessante Themen mit verfolgen zu können.
+3
Neid
Admin1
Jari1349
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Guten Abend
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- Beitrag #2
Re: Guten Abend
Hi und Willkommen.
Interessante Themen haben wir genug. Die Frage ist nur ob es Dich interessiert.
Du solltest vielleicht wissen, dass wir hier nicht gerade schön über Zionisten reden. (die Unerfahrenen verstehen aber wohl den Unterschied zwischen Juden und Zionisten noch nicht so richtig)
Hoffe Du hast eine dicke Haut was das angeht.
Davon aber mal abgesehen...
Habe selbst einiges gelesen, selbst in der Schweizer-Zeitung gab es einen Artikel in dem geschildert wurde, dass der Richter einer jüdischen Person kein Wort seiner Aussage glauben könne.
Aber lies selbst bitte:
Die Neue Luzerner Zeitung muss die Richtigstellung veröffentlichen, dass die Zitate aus dem Talmud von Erwin Kessler NICHT GEFÄLSCHT sind.
"Unter dem Titel "Zwischen Tierschutz und Antisemitismus" veröffentlichte die Neue Luzerner Zeitung am 5. Oktober 2001 eine Besprechung des Buches "Das Schächtverbot in der Schweiz" von Pascal Krauthammer und hat daraus die Verleumdung übernommen, VgT-Präsident Erwin Kessler habe aus antisemtischen Motiven gefälschte Zitate aus dem Talmud verbreitet, die schon lange als Fälschung entlarvt worden seien. In dem am 17.10.2002 eingegangen Urteil des Bezirksgerichts Münchwilen wird die Neue Luzerner Zeitung verpflichtet zu veröffentlichen, dass sie diese Behauptung als unwahr zurücknimmt. Dieses Urteil wurde vom Thurgauer Obergericht mit Entscheid vom 17. April 2003, eingegangen am 9.12.2003, bestätigt.
Die Neue Luzerner Zeitung hat im Laufe des Verfahrens - nach Rücksprache mit Krauthammer - die Verleumdung der angeblich gefälschten Talmud-Zitate als unwahr zurückgenommen und durch die ebenfalls unwahre Anschuldigung ersetzt, Erwin Kessler würde mit diesen (wahren) Zitaten aus antisemitischen Motiven ein Zerrbild des Talmud verbreiten. In Tat und Wahrheit hat Erwin Kessler diese Zitate zur seiner Verteidigung im Schächtprozess verwendet, um eine Lüge des jüdischen Antwaltes und Vizepräsident der Isralitischen Cultusgemeinde Zürich, Sigi Feigel, zu widerlegen. Doch die Justizwillkür als politisches Mittel gegen den unbequemen Präsidenten des VgT, der immer wieder die staatlichen Missstände beim Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes aufdeckt, treibt immer wieder neue Blüten. So behauptet das Obergericht in der Urteilsbegründung kurzerhand, diese Anschuldigung sei nicht ehrverletzend, mit folgender Begründung: "Wer aus einem so umfangreichen Werk wie dem Talmud, welcher über Jahrhunderte entstanden ist, mit 13 Zitaten arbeitet, dem darf die Vermittlung eines Zerrbildes vorgeworfen." Von nun an ist also jedes Zitieren aus einem umfangreichen Werk im vornherein ein bösartiges Verzerren des Werkes. Hätte die Luzerner Zeitung die Behauptung der gefälschten Zitate nicht selber als unwahr zurückgenommen, hätte dieses Gericht sicher eine Verdrehung erfunden, um auch diese Verleumdung zu schützen. Ein solches Verhalten staatlicher Institutionen, mit dem Ziel einen unbequemen Kritiker zu zermürben, nennt man Staatsterror."
Auszug aus dem Plädoyer von Erwin Kessler vom 1. Oktober 2002 vor Bezirksgericht Münchwilen:
Die beklagte Neue Luzerner Zeitung hat die Behauptung, ich hätte aus antisemitischen Motiven gefälschte Talmud-Zitate verbreitet, fünf Tag nach meiner schriftlichen Warnung an die Chefredaktion, dass dies unwahr sei, wider besseres Wissen gross aufgemacht veröffentlicht. Die Beklagte glaubte, sich dies leisten zu können mit einem billigen Trick: In der darauffolgenden Ausgabe veröffentlichte sie eine kleine Mitteilung mit dem Titel "Eine Präzisierung", worin sie die gegen besseres Wissen veröffentlichte Behauptung gefälschter Talmudzitate als kleine Ungenauigkeit hinstellte und durch die neue Verleumdung ersetzte, ich würde mit diesen Zitaten ein Zerrbild des Talmud vermitteln.
Nun behauptet die Beklagte kaltblütig, sie habe weder meinen Fax noch den eingeschriebenen Brief mit der Warnung erhalten. Ich habe bei der Post Nachforschungen veranlasst. Das Ergebnis beweist, dass die Beklagte lügt und dass der Brief vom 30. September 2001 - an diesem Tag wurde er geschrieben und gefaxt - am 1. Oktober aufgegeben und am 2. Oktober der Beklagten zugestellt worden ist.
Indem die Beklagte trotz meiner schriftliche Warnung diese schwerwiegende Verleumdung veröffentlicht hat, hat sie boshaft oder zumindest grobfahrlässig gehandelt. Selbst wenn mein Fax und der eingeschriebene Briefe die Chefredaktion tatsächlich nicht erreicht hätten, hätte die Beklagte diese Grobfahrlässigkeit selber zu vertreten. Sehr wahrscheinlich handelt es sich aber um eine Schutzbehauptung, die nun mit der gleichen Kaltblütigkeit vertreten wird wie vorher die Behauptung, ich hätte aus antisemtischen Motiven gefälschte Talmudzitate verbreitet.
Unter grober Missachtung der vom Schweizerischen Presserat aufgestellten journalistischen Sorgfaltsregeln hat mir die Beklagte keine Gelegenheit gegeben, zu den massiv ehrverletzenden Vorwürfen vor der Veröffentlichung Stellung zu nehmen. Die gesamten Umstände zeigen klar, dass die Beklagte diese Verleumdung um jeden Preis veröffentlichen wollte und deren Unwahrheit zumindest bewusst inkauf nahm. Dies rechtfertigt die verlangte Genugtuung. Für das Recht auf Richtigstellung kommt es hingegen überhaupt nicht auf ein Verschulden an.
Der Widerstand der Beklagten, die Verleumdung klar und eindeutig zurückzunehmen, den angerichteten Schaden zu beseitigen und evtl sogar noch ein Wort der Entschuldigung von sich zu geben, ist ebenfalls ein Indiz, dass die Beklagte boshaft handelte, mit dem politisch oder persönlich motivierten Wille, meinen Ruf zu schädigen. Ein derart feindseliges Verhalten legt die Beklagte seit Jahren gegen mich an den Tag. Sie hat zwar das Recht, ihr Blatt in den Dienst politischer Meinungsmanipulationen zu stellen, aber nur in den Schranken des Persönlichkeitsschutzes. Hier ist sie ganz klar zu weit gegangen und hat hiefür die rechtlichen Folgen zu tragen.
Hier nur ein Beispiel der Charakterlosigkeit und Manipulationspraxis der Redaktion dieser Zeitung:
Im Frühjahr 2002 spazierte eine Familie, die Mitglied beim VgT ist, in Bad Knutwil im Kanton Luzern über Land. Auf einem Acker sahen sie einen Pfahl, an dem Krähen hingen, und der offensichtlich als Vogelscheuche dienen sollte. Empört über diese Geschmacklosigkeit, diese intelligenten Rabenvögel wie Abfall behandelt zu sehen, gingen sie über den Acker, um sich die Sache näher anzusehen. Als sie sich dem Pfahl näherten, begann eine der Krähen plötzlich heftig zu flattern. Der angenagelte Vogel lebte noch! Das Tierschutzgesetz sieht für Tierquälereien Gefängnis oder Busse vor. Auf eine Anzeige des VgT hin, verurteilte Statthalter Othmar Kost vom Amtsstatthalteramt Sursee diesen Krähenquäler, Biobauer Ruedi Stofer, zu einer Trinkgeldbusse von 400 Franken. Mit einer völlig einseitigen Berichterstattung verschleierte die Luzerner Zeitung diesen Skandal und stellte die Sache so hin, als würde der VgT wiedereinmal haltlose Anzeigen gegen Bauern einreichen (mehr dazu: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
Über die Veröffentlichung der sog Präzisierung hat mich die Beklagte nicht einmal im Nachhinein informiert. Erst als das Verfahren bereits hängig war, habe ich eine Kopie dieser Präzisierung erhalten. Die Beklagte trägt für diese Umtriebe die volle Kostenverantwortung, umso mehr als ich schon vor der Veröffentlichung mit eingeschriebenem Brief bei der Beklagten vorstellig geworden bin.
Diese sog Präzisierung stellt zwar eine Rücknahme der Behauptung angeblich gefälschter Talmudzitate dar. Art und Aufmachung dieser "Präzisierung" sind jedoch nicht geeignet, die begangene Persönlichkeitsverletzung angemessen zu beseitigen, weshalb ich am Begehren um Richtigstellung festhalte. Schon die Bezeichnung "Präzisierung" statt "Richtigstellung" zeigt, dass damit nicht wirklich die Beseitigung der begangenen Ehrverletzung angestrebt wurde. Die Beklagte wollte damit lediglich ihre Position im bevorstehenden Prozess verbessern, die Rufschädigung aber möglichst belassen. Dazu spielte sie in Titel und Text die begangene schwerwiegende Ehrverletzung zu einer unbedeutenden journalistischen Ungenauigkeit herunter. Die Verleumdung wurde nicht vorbehaltlos und damit nicht vollständig zurückgenommen; in der sog Präzsisieurung heisst es nur, die Behauptung, ich hätte aus antisemitischen Motiven gefälschte Talmudzitate verbreitet, Zitat: "stimme so nicht". Auch damit wird der Eindruck erweckt, es handle sich lediglich um eine Ungenauigkeit, die eigentlich im Wesentlichen nicht viel ändere, die ungenaue Behauptung stimme zwar so nicht, aber leicht anders betrachtet schon. Insgesamt wurde die Ehrverletzung nur halbbatzig und verschleiert zurückgenommen und sogleich durch eine andere ersetzt, die sich für die Beklagte besser zum prozessieren eignet, da verschiedene Färbungen hineininterpretiert werden können. Diese neue unwahre Behauptung lautet, ich hätte mit den angeblich einseitig ausgewählten Textstellen aus antisemitischen Motiven ein Zerrbild des Talmuds vermittelt.
Mit diesen Zitaten aus dem Talmud ist es mir nicht darum gegangen, die jüdische Kultur insgesamt als primitiv hinzustellen. Mein Motiv, diese Zitate zu veröffentlichen, war die vom Vizepräsidenten der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich, Sigmund Feigel, an der öffentlichen Gerichtsverhandlung im sog Schächtprozess gegen mich erhobene Vorwurf, meine Feststellung, die Juden würden sich als von auserwähltes Volk betrachten - und gleichzeitig solche Grausamkeiten an Tieren verüben, die sicher nicht gottgefällig seien -, sei eine antisemitische Lüge. Die Juden würden sich nicht als von auserwählt betrachten; das sei eine alte antisemitische Lüge.. Meine Antwort darauf waren ein paar Zitate aus dem Talmud.
Das zweite Motiv, diese Zitate zu veröffentlichen, war, zu zeigen, in welchem wahnwitzigen Umfeld das grausame jüdische Schächtgebot seine Wurzel hat und wohin es führen würde, wenn alle Unmenschlichkeiten toleriert würden, welche im Talmud gelehrt werden.
Für den Leser waren diese meine Motive für die Veröffentlichung der fraglichen Zitate aus dem Kontext erkennbar. So konnte nicht der Eindruck entstehen, ich wolle damit beweisen, dass der ganze Talmud diesem Niveau entspreche. Tatsächlich gibt es auch viele harmlose Stellen im Talmud, die höchstens etwas lächerlich wirken, etwa dort, wo langatmig und minuziös abgehandelt wird ob und unter welchen Umständen ein gläubiger Jude am Sabbat Gold an sich nehmen darf, das er findet: Wenn das Gold einfach so auf der Strasse liegt, darf er es nicht nehmen, ist es aber zB schon in einem Korb, darf er den Korb mitnehmen. Solche lächerlichen Stellen wechseln sich ab mit rassistischen und grausam-primitiven, wie etwa die Anweisung, dass Ehebrecherinnen durch Verbrennung oder Erdrosselung hinzurichten seien.
Der Talmud ist ein religiöses Lehrwerk zur Interpretation der Thora, der jüdischen Religionsgrundlage. Vom Hundertsten ins Tausendste und in zermürbender Weitläufigkeit werden darin Anweisungen gegeben, wie sich gläubige Juden in Alltagssituationen zu verhalten haben. So verbietet der Talmud zB, am Sabbat Nichtjuden aus einer Notsituation zu helfen. Das geht in Israel soweit, dass Ärzte verunfallten Nichtjuden keine erste Hilfe gewährend dürfen, ohne gegen die aktuellen und von den Rabbinern hochgehaltenen religiösen Gebote zu verstossen. Der jüdische Chemieprofessor Israel Shahak hatte diesbezüglich in Israel ein eSchlüsselerlebnis, das ihn veranlasste, sich näher mit der talmudischen Diskriminierung von Nichtjuden zu befassen und später eine jüdische Menschenrechtsorganisation gegen die Diskiminierung der Palästinenser zu gründen. Sein Schlüsselerlebnis beschreibt Prof Shahak in seinem Buch "Jüdische Geschichte, jüdische Religion" wie folgt:
"Obwohl sich dieses Buch an Menschen wendet, die ausserhalb des Staates Israel leben, ist es gewissermassen eine Fortsetzung meiner politischen Aktivitäten als israelischer Jude. Diese Aktivitäten begannen in den Jahren 1965-1966 mit einem Protest, der seinerzeit einen beachtlichen Skandal verursachte: Ich war selbst Augenzeuge eines Vorfalls, bei dem ein ultrareligiöser Jude die Erlaubnis verweigerte, sein Telefon am Sabbat zu benutzen, um einen Rettungswagen für einen Nichtjuden herbeizurufen... Anstatt den Vorfall einfach in der Presse zu veröffentlichen, bat ich um ein Treffen mit den Mitgliedern des Rabbinischen Gerichtes von Jerusalem, das aus Rabbinern zusammengesetzt ist, die vom Staate Israel ernannt werden. Ich fragte sie, ob ein solches Verhalten mit ihrer Interpretation der jüdischen Religion vereinbar sei. Sie antworteten mir, dass sich der betreffende Jude richtig, ja sogar fromm verhalten habe... Weder die israelischen noch die in der Diaspora lebenden Autoritäten hoben ihre Vorschrift jemals auf, derzufolge ein Jude den Sabbat nicht entheiligen dürfe, um das Leben eines Nichtjuden zu retten. Sie fügten dem Sinne nach viel scheinheiliges, albernes Geschwätz hinzu..."
Soweit ein erstes Zitat aus dem Buch von Shahak. Er beschreibt dann ausführlich die staatliche Diskriminierung der nichtjüdischen Bürger Israels, die selbst dann nicht die gleichen Rechte auf Arbeit und Landbesitz erlangen wie Juden, wenn sie für Israel Militärdienst leisten und hohe Stellungen in der Wirtschaft erreicht haben. Es wäre ein Fehler zu glauben, diese Berichte von Shahak seien erfunden und die Diskriminierung von Nichtjuden im Talmud seien heute bedeutungslos. Wenn alle Absurditäten aus dem Talmud entfernt und der modernen Zeit angepasst worden wären, gäbe es auch das grausame Schächten von Tieren nicht mehr! Sicher leben nicht alle Juden nach dem Talmud, ja sogar mehrheitlich nicht. Es geht hier aber auch gar nicht um das Judentum, sondern nur um den Talmud. Prominente Juden wie zB Bundesrätin Dreifuss und Sigmund Feigel leben nicht nach dem Talmud und bezeichnen sich selber als konfessionslose Juden. Der Talmud ist eine Sache der winzigen Minderheit der orthodoxen Juden.
Wie ultraorthodoxe Juden heute den im Talmud festgeschriebenen krassen Rassismus gegenüber Nichtjuden aktuell leben, berichtete der Tages-Anzeiger in einem grossen Bericht mit dem Titel: "Kulturkampf umd die Zukunft Israels". Darin heisst es:
"Die ultareligiöse Shas-Partei gehört zu den Siegern der israelischen Wahlen. Aber auch die säkularistische Shinui hat markant zugelegt: Israels Säkulare gehen gehen gegen den Messianismus der Orthodoxen in Stellung. ... Israels säkulare Intellektuelle sind sich inzwischen einig, dass auf die Offensive der Gottesfürchtigen, und zwar ehe es zu spät ist, die weltliche Antwort folgen muss... Aussagen von Rabbinern... verdeutlichen die menschenfeindliche Haltung der Messianisten, die Nichtjuden theologisch ihr Menschsein absprechen und Frauen sowie die Säkularen insgesamt als niedere Wesen betrachten." "... für den Messianisten [gilt], das Volk Israel vom 'unreinen Mischvolk' zu befreien: zu diesen 'satanischen Kräften' werden auch die ungläubigen Juden gezählt."
In der NZZ vom 12.1.1998 war die folgende kleine, unscheinbare Meldung zu lesen, die Einblick gibt, wie sich der talmudische Rassismus gegenüber Nichtjuden aktuell politisch auswirkt:
"Erlaubnis zur Folterung eines Häftlings in Israel.
Das Oberste Gericht Israels hat am Sonntag mit fünf gegen vier Stimmen entschieden, dass der Geheimdienst beim Verhör des mutmasslichen Terroristenführers Abdel Rahmans Ranimat physischen Druck anwenden darf. ... Bezeichnend ist, dass das Urteil nicht bloss von gemässigtem Druck spricht, der zum Beispiel Schlafentzug, Fesselung mit Hand- und Fussschellen, heftiges Schütteln oder die Stülpung eines Sackes über den Kopf umfasst, da solches dem Geheimdienst ja sowieso gestattet ist...."
Das ist die - von der schweizerischen Öffentlichkeit bis heute kaum wahrgenommene - Realität der jüdischen Ultraorthodoxie, von der das Buch von Prof Shahak hauptsächlich handelt.
Die jüdische Anwältin Felicia Langer, die gegen die Unterdrückung der Palästinenser in Israel kämpft, hat in einem Interview in der Sonntagszeitung vom 5. August 2001 folgendes gesagt:
Auf die Feststellung des Interviewers: "Sie fordern internationalen Druck. Wer allerdings Israel kritisiert, läuft Gefahr, als Antisemit bezeichnet zu werden."
antwortete Felicia Langer: "Ich kenne dieses Schema gut. Trotzdem muss man sich einmischen, weil die Menschenrechte universale Geltung haben.... Das Schweigen angesichts von Unrecht hat immer den Beigeschmack von Mittäterschaft. Wenn Israel und die jüdischen Gemeinden im Ausland behaupten, Kritik an Israel sei antisemitisch, dann ist das Erpressung. Und gegen Erpressung muss man sich wehren!"
Darauf der Interviewer: "Das sagen Sie. Das Argument mit dem Antisemitismus ist aber ein sehr wirkungsvolles Argument, um Kritik abzuklemmen."
Feilicia Langer dazu: "...Wenn der Holocaust für uns zum Vorwand wird, einfach alles zu tun, dann instrumentalisieren wir den Holocaust. Und das ist ganz klar gegen das Vermächtnis der Opfer. Mein Mann hat den Holocaust überlebt. Und ich sage das als indirekt Überlebende des Holocaust."
Nun zurück zum Buch von Prof Shahak. Was er über die Absurdität talmudischer Vorschriften schreibt, vermittelt ein ähnliches Bild, wie meine Talmudzitate, was belegt, dass letztere kein antisemitisches Zerrbild vermitteln. Wenn ich behauptet oder den Anschein erweckt hätte, sie seien repräsentativ, dann wäre das zutreffend gewesen. Darum ist dieses Buch von Shahak hier von Bedeutung. Ich habe übrigens nachgeforscht, wer Prof Shahak ist und ob es sich bei diesem Autor um eine ernst zu nehmende Persönlichkeit handelt. Letzteres hat mir die Redaktion einer israelischen Tageszeitung per Email bestätigt. Im Internet kann man vieles über die Menschenrechtsorganisation von Prof Shahak finden, das zeigt, dass es sich um eine ernsthafte Organistaion handelt. Da grundsätzlich die Beklagte beweispflichtig ist, dass ihre persönlichkeitsverletzenden Behauptungen der Wahrheit entsprechen, verzichte ich darauf, dem Gericht Berge von Dokumenten einzureichen. Mir geht es primär darum, das Gericht zur Vorsicht zu mahnen, das zu Beweisende - das angebliche Zerrbild des Talmuds - nicht im vornherein als wahr anzunehmen.
Hierzu nun aus Shahaks Buch:
"Während des Bestehens des Tempels durfte der Hohepriester nur eine Jungfrau heiraten. Obwohl es im Grunde genommen während der gesamten talmudischen Periode keinen Tempel oder Hohepriester mehr gab, widmet der Talmud eine seiner besonders verworrenen und grotesken Erörterungen der genauen Bestimmung der Eigenschaften der 'Jungfrau', die geeignet ist, einen Hohepriester zu heiraten. Wie steht es mit einer Frau, deren Jungfernhäutchen durch einen Unglücksfall zerrissen worden ist? Macht es einen Unterschied, ob der Unfall vor oder nach dem Alter von drei Jahren stattfand? Durch das Einwirken von Metall oder Holz? Kletterte sie auf einen Baum? Und wenn ja, kletterte sie hinauf oder herunter? Alles dies und noch vieles mehr wird in langatmigen Einzelheiten erörtert.
Wie erwähnt, ist das talmudische System äusserst dogmatisch und erlaubt keinerlei Lockerung seiner Regeln, nicht einmal, wenn sie durch eine Veränderung der Umstände ad absurdum geführt werden. Und im Falle des Talmuds - im Gegensatz zu jenem der Bibel - ist der buchstäbliche Sinn des Textes bindend.
Das Melken am Sabbat ist in nachtalmudischen Zeiten verboten worden, und zwar durch den Prozess der Verschärfung der religiösen Strenge. Das Verbot konnte in der Diaspora leicht eingehalten werden, da Juden, die eigene Kühe besassen, gewöhnlich reich genug waren, um nichtjüdische Bedienstete zu haben, die mit dem Melken beauftragt werden konnten, wobei man eine der nachfolgend beschriebenen Ausflüchte benutzte. Die ersten jüdischen Siedler in Palästina beschäftigten Araber für diesen und andere Zwecke, doch mit der zwingenden Forderung der zionistischen Politiker nach ausschliesslich jüdischen Arbeitskräften gab es die Notwendigkeit einer Dispensation... Nach der Auffassung zionistischer Rabbiner ist das verbotene Melken unter der Voraussetzung erlaubt, dass die Milch nicht weiss ist, sondern blau gefärbt wird. Diese blaue Samstagsmilch wird dann ausschliesslich zur Käseherstellung verwendet und der Farbstoff in die Molke ausgewaschen. Nichtzionistische Rabbiner haben sich aber eine viel spitzfindigere Methode zur Lösung des Problems ausgedacht, deren persönlicher Zeuge ich war, als ich 1952 in einem religiösen Kibbuz arbeitete. Sie entdeckten eine alte Anweisung, die es erlaubt, die Euter einer Kuh am Sabbat zu leeren, nur um das Tier von seiner Pein zu befreien, die durch die aufgeblähten Euter verursacht wird, und unter der strengen Bedingung, dass die Milch ungenutzt auf den Boden fliesst. Nun der Ablauf, wie er wirklich stattfindet: Am Samstagmorgen geht ein frommer Kibbuznik in den Kuhstall und stellt Eimer unter die Kühe. Es gibt kein Verbot einer solchen Tätigkeit in der gesamten talmudischen Literatur. Dann geht er zur Synagoge, um zu beten. Dann erscheint sein Kollege, dessen Absicht es ist, die Tiere von ihrer Pein zu befreien, und lässt die Milch auf den Boden rinnen. Aber falls dort zufällig ein Eimer steht, ist er dann in jeder Hinsicht verpflichtet, diesen zu entfernen? Natürlich nicht. Er 'ignoriert' die Eimer einfach, erfüllt seine Mission der Barmherzigkeit und geht zur Synagoge. Schliesslich geht ein dritter frommer Kollege in den Kuhstall und entdeckt zu seiner grossen Überraschung die mit Milch gefüllten Eimer. Also stellt er sie in den Kühlraum und folgt seinen Kameraden in die Synagoge. Nun ist alles bestens, und es besteht keine Notwendigkeit, Geld für blaue Farbe zu verschwenden.
Ohne spezielle Dispensation besteht ein grosses Hindernis für die Beschäftigung von Nichtjuden, um Samstagarbeiten zu erledigen, denn die talmudischen Vorschriften verbieten es Juden, einen Nichtjuden darum zu bitten, am Sabbat irgendeine Arbeit zu verrichten, deren Ausübung ihnen selbst verboten ist. Ich werde zwei der vielen Arten von Dispensationen beschreiben, die für solche Zwecke gebraucht werden. Erstens gibt es die Methode des Andeutens, nach der ein sündhaftes Verlangen untadelig wird, wenn es schlau in Worte gefasst ist. Normalerweise muss die Andeutung 'unauffällig' sein, aber in Fällen äusserster Notwendigkeit ist eine 'durchsichtige' Andeutung erlaubt. So ist zum Beispiel kürzlich eine Broschüre über die Befolgung religiöser Vorschriften für israelische Soldaten herausgegeben worden, in der diese unterwiesen werden, wie sie die arabischen Arbeiter, die von der Armee als Sabbat-Gojim angestellt sind, anzusprechen haben [Gojim ist die jüdische Bezeichnung für Nichtjuden]. In dringenden Fällen, wenn es etwa sehr kalt ist und ein Feuer angezündet werden sollte, darf ein frommer jüdischer Soldat eine 'durchsichtige' Andeutung benutzen und dem Araber sagen: 'Es ist kalt hier.' Aber gewöhnlich muss eine 'unauffällige' Andeutung genügen, wie beispielsweise: 'Es würde angenehmer sein, wenn es hier wärmer wäre.'
Ein beherrschender Grundzug dieses Systems der Dispensation ist der Betrug, vor allem die Täuschung Gottes, falls dieses Wort für ein imaginäres Wesen benutzt werden darf, das sich so leicht von den Rabbinern betrügen lässt, die sich selbst für schlauer halten als .
Aus ethischer Sicht stellt das klassische Judentum einen Entartungsprozess dar, der sich immer noch fortsetzt; und diese Ausartung in eine stammeseigene Sammlung leerer Rituale und magischen Aberglaubens hat sehr bedeutsame soziale und politische Folgen. Denn es muss daran erinnert werden, dass es genau der Aberglaube des klassischen Judentums ist, der die stärkste Macht auf die jüdischen Massen ausübt, viel mehr als jene Teile der Bibel oder sogar des Talmuds, die von wirklichem religiösem und ethischem Wert sind.
Das zweite beherrschende Merkmal der Dispensationen ist, dass sie zum grossen Teil offensichtlich in dem Streben nach Gewinn begründet sind. Und es ist diese Verbindung aus Heuchelei und Profitsucht, die im klassischen Judentum in steigendem Masse vorherrschte. In Israel, wo dieser Prozess weitergeht, wird dies von der öffentlichen Meinung dumpf wahrgenommen, trotz all der offiziellen Gehirnwäsche, die durch das Ausbildungssystem und die Medien begünstigt wird."
Zusammenfassung
Das Vorgehen der Beklagten (Neue Luzerner Zeitung) war von besonderer Hinterhältigkeit geprägt: Zuerst veröffentliche sie gross aufgemacht wissentlich eine Verleumdung. Darauf modifizierte sie diese in einer winzigen, verschleidernden Kurzmitteilung, indem einfach eine andere Unwahrheit vorgeschoben wurde und das Ganze als unbedeutende journalistische Ungenauigkeit abgetan wurde. An der Rufschädigung wurde im Wesentlichen festgehalten.
Wie soll ich Dir denn nun glauben wenn Du ausgerechnet mir (absoluter Religonsfreund) nur einen schönen Abend wünscht?
Würde das nicht gegen Deine eigenen Prinzipien sprechen?
Dazu hätte ich auch noch diese nette Seite: "Wenn es auf der Welt einen echten Rassismus gibt, dann ist es der auf dem Talmud aufgebaute judaische."
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Sollte jedenfalls geklärt werden bevor wir weiter schreiben. Denn mit dem zionistischem Pack will ich nichts zu tun haben.
Wobei...Mann sollte ja auch dem "Feind" eine Möglichkeit geben uns hier belügen zu können.
Interessante Themen haben wir genug. Die Frage ist nur ob es Dich interessiert.
Du solltest vielleicht wissen, dass wir hier nicht gerade schön über Zionisten reden. (die Unerfahrenen verstehen aber wohl den Unterschied zwischen Juden und Zionisten noch nicht so richtig)
Hoffe Du hast eine dicke Haut was das angeht.
Davon aber mal abgesehen...
Habe selbst einiges gelesen, selbst in der Schweizer-Zeitung gab es einen Artikel in dem geschildert wurde, dass der Richter einer jüdischen Person kein Wort seiner Aussage glauben könne.
Aber lies selbst bitte:
Die Neue Luzerner Zeitung muss die Richtigstellung veröffentlichen, dass die Zitate aus dem Talmud von Erwin Kessler NICHT GEFÄLSCHT sind.
"Unter dem Titel "Zwischen Tierschutz und Antisemitismus" veröffentlichte die Neue Luzerner Zeitung am 5. Oktober 2001 eine Besprechung des Buches "Das Schächtverbot in der Schweiz" von Pascal Krauthammer und hat daraus die Verleumdung übernommen, VgT-Präsident Erwin Kessler habe aus antisemtischen Motiven gefälschte Zitate aus dem Talmud verbreitet, die schon lange als Fälschung entlarvt worden seien. In dem am 17.10.2002 eingegangen Urteil des Bezirksgerichts Münchwilen wird die Neue Luzerner Zeitung verpflichtet zu veröffentlichen, dass sie diese Behauptung als unwahr zurücknimmt. Dieses Urteil wurde vom Thurgauer Obergericht mit Entscheid vom 17. April 2003, eingegangen am 9.12.2003, bestätigt.
Die Neue Luzerner Zeitung hat im Laufe des Verfahrens - nach Rücksprache mit Krauthammer - die Verleumdung der angeblich gefälschten Talmud-Zitate als unwahr zurückgenommen und durch die ebenfalls unwahre Anschuldigung ersetzt, Erwin Kessler würde mit diesen (wahren) Zitaten aus antisemitischen Motiven ein Zerrbild des Talmud verbreiten. In Tat und Wahrheit hat Erwin Kessler diese Zitate zur seiner Verteidigung im Schächtprozess verwendet, um eine Lüge des jüdischen Antwaltes und Vizepräsident der Isralitischen Cultusgemeinde Zürich, Sigi Feigel, zu widerlegen. Doch die Justizwillkür als politisches Mittel gegen den unbequemen Präsidenten des VgT, der immer wieder die staatlichen Missstände beim Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes aufdeckt, treibt immer wieder neue Blüten. So behauptet das Obergericht in der Urteilsbegründung kurzerhand, diese Anschuldigung sei nicht ehrverletzend, mit folgender Begründung: "Wer aus einem so umfangreichen Werk wie dem Talmud, welcher über Jahrhunderte entstanden ist, mit 13 Zitaten arbeitet, dem darf die Vermittlung eines Zerrbildes vorgeworfen." Von nun an ist also jedes Zitieren aus einem umfangreichen Werk im vornherein ein bösartiges Verzerren des Werkes. Hätte die Luzerner Zeitung die Behauptung der gefälschten Zitate nicht selber als unwahr zurückgenommen, hätte dieses Gericht sicher eine Verdrehung erfunden, um auch diese Verleumdung zu schützen. Ein solches Verhalten staatlicher Institutionen, mit dem Ziel einen unbequemen Kritiker zu zermürben, nennt man Staatsterror."
Auszug aus dem Plädoyer von Erwin Kessler vom 1. Oktober 2002 vor Bezirksgericht Münchwilen:
Die beklagte Neue Luzerner Zeitung hat die Behauptung, ich hätte aus antisemitischen Motiven gefälschte Talmud-Zitate verbreitet, fünf Tag nach meiner schriftlichen Warnung an die Chefredaktion, dass dies unwahr sei, wider besseres Wissen gross aufgemacht veröffentlicht. Die Beklagte glaubte, sich dies leisten zu können mit einem billigen Trick: In der darauffolgenden Ausgabe veröffentlichte sie eine kleine Mitteilung mit dem Titel "Eine Präzisierung", worin sie die gegen besseres Wissen veröffentlichte Behauptung gefälschter Talmudzitate als kleine Ungenauigkeit hinstellte und durch die neue Verleumdung ersetzte, ich würde mit diesen Zitaten ein Zerrbild des Talmud vermitteln.
Nun behauptet die Beklagte kaltblütig, sie habe weder meinen Fax noch den eingeschriebenen Brief mit der Warnung erhalten. Ich habe bei der Post Nachforschungen veranlasst. Das Ergebnis beweist, dass die Beklagte lügt und dass der Brief vom 30. September 2001 - an diesem Tag wurde er geschrieben und gefaxt - am 1. Oktober aufgegeben und am 2. Oktober der Beklagten zugestellt worden ist.
Indem die Beklagte trotz meiner schriftliche Warnung diese schwerwiegende Verleumdung veröffentlicht hat, hat sie boshaft oder zumindest grobfahrlässig gehandelt. Selbst wenn mein Fax und der eingeschriebene Briefe die Chefredaktion tatsächlich nicht erreicht hätten, hätte die Beklagte diese Grobfahrlässigkeit selber zu vertreten. Sehr wahrscheinlich handelt es sich aber um eine Schutzbehauptung, die nun mit der gleichen Kaltblütigkeit vertreten wird wie vorher die Behauptung, ich hätte aus antisemtischen Motiven gefälschte Talmudzitate verbreitet.
Unter grober Missachtung der vom Schweizerischen Presserat aufgestellten journalistischen Sorgfaltsregeln hat mir die Beklagte keine Gelegenheit gegeben, zu den massiv ehrverletzenden Vorwürfen vor der Veröffentlichung Stellung zu nehmen. Die gesamten Umstände zeigen klar, dass die Beklagte diese Verleumdung um jeden Preis veröffentlichen wollte und deren Unwahrheit zumindest bewusst inkauf nahm. Dies rechtfertigt die verlangte Genugtuung. Für das Recht auf Richtigstellung kommt es hingegen überhaupt nicht auf ein Verschulden an.
Der Widerstand der Beklagten, die Verleumdung klar und eindeutig zurückzunehmen, den angerichteten Schaden zu beseitigen und evtl sogar noch ein Wort der Entschuldigung von sich zu geben, ist ebenfalls ein Indiz, dass die Beklagte boshaft handelte, mit dem politisch oder persönlich motivierten Wille, meinen Ruf zu schädigen. Ein derart feindseliges Verhalten legt die Beklagte seit Jahren gegen mich an den Tag. Sie hat zwar das Recht, ihr Blatt in den Dienst politischer Meinungsmanipulationen zu stellen, aber nur in den Schranken des Persönlichkeitsschutzes. Hier ist sie ganz klar zu weit gegangen und hat hiefür die rechtlichen Folgen zu tragen.
Hier nur ein Beispiel der Charakterlosigkeit und Manipulationspraxis der Redaktion dieser Zeitung:
Im Frühjahr 2002 spazierte eine Familie, die Mitglied beim VgT ist, in Bad Knutwil im Kanton Luzern über Land. Auf einem Acker sahen sie einen Pfahl, an dem Krähen hingen, und der offensichtlich als Vogelscheuche dienen sollte. Empört über diese Geschmacklosigkeit, diese intelligenten Rabenvögel wie Abfall behandelt zu sehen, gingen sie über den Acker, um sich die Sache näher anzusehen. Als sie sich dem Pfahl näherten, begann eine der Krähen plötzlich heftig zu flattern. Der angenagelte Vogel lebte noch! Das Tierschutzgesetz sieht für Tierquälereien Gefängnis oder Busse vor. Auf eine Anzeige des VgT hin, verurteilte Statthalter Othmar Kost vom Amtsstatthalteramt Sursee diesen Krähenquäler, Biobauer Ruedi Stofer, zu einer Trinkgeldbusse von 400 Franken. Mit einer völlig einseitigen Berichterstattung verschleierte die Luzerner Zeitung diesen Skandal und stellte die Sache so hin, als würde der VgT wiedereinmal haltlose Anzeigen gegen Bauern einreichen (mehr dazu: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
Über die Veröffentlichung der sog Präzisierung hat mich die Beklagte nicht einmal im Nachhinein informiert. Erst als das Verfahren bereits hängig war, habe ich eine Kopie dieser Präzisierung erhalten. Die Beklagte trägt für diese Umtriebe die volle Kostenverantwortung, umso mehr als ich schon vor der Veröffentlichung mit eingeschriebenem Brief bei der Beklagten vorstellig geworden bin.
Diese sog Präzisierung stellt zwar eine Rücknahme der Behauptung angeblich gefälschter Talmudzitate dar. Art und Aufmachung dieser "Präzisierung" sind jedoch nicht geeignet, die begangene Persönlichkeitsverletzung angemessen zu beseitigen, weshalb ich am Begehren um Richtigstellung festhalte. Schon die Bezeichnung "Präzisierung" statt "Richtigstellung" zeigt, dass damit nicht wirklich die Beseitigung der begangenen Ehrverletzung angestrebt wurde. Die Beklagte wollte damit lediglich ihre Position im bevorstehenden Prozess verbessern, die Rufschädigung aber möglichst belassen. Dazu spielte sie in Titel und Text die begangene schwerwiegende Ehrverletzung zu einer unbedeutenden journalistischen Ungenauigkeit herunter. Die Verleumdung wurde nicht vorbehaltlos und damit nicht vollständig zurückgenommen; in der sog Präzsisieurung heisst es nur, die Behauptung, ich hätte aus antisemitischen Motiven gefälschte Talmudzitate verbreitet, Zitat: "stimme so nicht". Auch damit wird der Eindruck erweckt, es handle sich lediglich um eine Ungenauigkeit, die eigentlich im Wesentlichen nicht viel ändere, die ungenaue Behauptung stimme zwar so nicht, aber leicht anders betrachtet schon. Insgesamt wurde die Ehrverletzung nur halbbatzig und verschleiert zurückgenommen und sogleich durch eine andere ersetzt, die sich für die Beklagte besser zum prozessieren eignet, da verschiedene Färbungen hineininterpretiert werden können. Diese neue unwahre Behauptung lautet, ich hätte mit den angeblich einseitig ausgewählten Textstellen aus antisemitischen Motiven ein Zerrbild des Talmuds vermittelt.
Mit diesen Zitaten aus dem Talmud ist es mir nicht darum gegangen, die jüdische Kultur insgesamt als primitiv hinzustellen. Mein Motiv, diese Zitate zu veröffentlichen, war die vom Vizepräsidenten der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich, Sigmund Feigel, an der öffentlichen Gerichtsverhandlung im sog Schächtprozess gegen mich erhobene Vorwurf, meine Feststellung, die Juden würden sich als von auserwähltes Volk betrachten - und gleichzeitig solche Grausamkeiten an Tieren verüben, die sicher nicht gottgefällig seien -, sei eine antisemitische Lüge. Die Juden würden sich nicht als von auserwählt betrachten; das sei eine alte antisemitische Lüge.. Meine Antwort darauf waren ein paar Zitate aus dem Talmud.
Das zweite Motiv, diese Zitate zu veröffentlichen, war, zu zeigen, in welchem wahnwitzigen Umfeld das grausame jüdische Schächtgebot seine Wurzel hat und wohin es führen würde, wenn alle Unmenschlichkeiten toleriert würden, welche im Talmud gelehrt werden.
Für den Leser waren diese meine Motive für die Veröffentlichung der fraglichen Zitate aus dem Kontext erkennbar. So konnte nicht der Eindruck entstehen, ich wolle damit beweisen, dass der ganze Talmud diesem Niveau entspreche. Tatsächlich gibt es auch viele harmlose Stellen im Talmud, die höchstens etwas lächerlich wirken, etwa dort, wo langatmig und minuziös abgehandelt wird ob und unter welchen Umständen ein gläubiger Jude am Sabbat Gold an sich nehmen darf, das er findet: Wenn das Gold einfach so auf der Strasse liegt, darf er es nicht nehmen, ist es aber zB schon in einem Korb, darf er den Korb mitnehmen. Solche lächerlichen Stellen wechseln sich ab mit rassistischen und grausam-primitiven, wie etwa die Anweisung, dass Ehebrecherinnen durch Verbrennung oder Erdrosselung hinzurichten seien.
Der Talmud ist ein religiöses Lehrwerk zur Interpretation der Thora, der jüdischen Religionsgrundlage. Vom Hundertsten ins Tausendste und in zermürbender Weitläufigkeit werden darin Anweisungen gegeben, wie sich gläubige Juden in Alltagssituationen zu verhalten haben. So verbietet der Talmud zB, am Sabbat Nichtjuden aus einer Notsituation zu helfen. Das geht in Israel soweit, dass Ärzte verunfallten Nichtjuden keine erste Hilfe gewährend dürfen, ohne gegen die aktuellen und von den Rabbinern hochgehaltenen religiösen Gebote zu verstossen. Der jüdische Chemieprofessor Israel Shahak hatte diesbezüglich in Israel ein eSchlüsselerlebnis, das ihn veranlasste, sich näher mit der talmudischen Diskriminierung von Nichtjuden zu befassen und später eine jüdische Menschenrechtsorganisation gegen die Diskiminierung der Palästinenser zu gründen. Sein Schlüsselerlebnis beschreibt Prof Shahak in seinem Buch "Jüdische Geschichte, jüdische Religion" wie folgt:
"Obwohl sich dieses Buch an Menschen wendet, die ausserhalb des Staates Israel leben, ist es gewissermassen eine Fortsetzung meiner politischen Aktivitäten als israelischer Jude. Diese Aktivitäten begannen in den Jahren 1965-1966 mit einem Protest, der seinerzeit einen beachtlichen Skandal verursachte: Ich war selbst Augenzeuge eines Vorfalls, bei dem ein ultrareligiöser Jude die Erlaubnis verweigerte, sein Telefon am Sabbat zu benutzen, um einen Rettungswagen für einen Nichtjuden herbeizurufen... Anstatt den Vorfall einfach in der Presse zu veröffentlichen, bat ich um ein Treffen mit den Mitgliedern des Rabbinischen Gerichtes von Jerusalem, das aus Rabbinern zusammengesetzt ist, die vom Staate Israel ernannt werden. Ich fragte sie, ob ein solches Verhalten mit ihrer Interpretation der jüdischen Religion vereinbar sei. Sie antworteten mir, dass sich der betreffende Jude richtig, ja sogar fromm verhalten habe... Weder die israelischen noch die in der Diaspora lebenden Autoritäten hoben ihre Vorschrift jemals auf, derzufolge ein Jude den Sabbat nicht entheiligen dürfe, um das Leben eines Nichtjuden zu retten. Sie fügten dem Sinne nach viel scheinheiliges, albernes Geschwätz hinzu..."
Soweit ein erstes Zitat aus dem Buch von Shahak. Er beschreibt dann ausführlich die staatliche Diskriminierung der nichtjüdischen Bürger Israels, die selbst dann nicht die gleichen Rechte auf Arbeit und Landbesitz erlangen wie Juden, wenn sie für Israel Militärdienst leisten und hohe Stellungen in der Wirtschaft erreicht haben. Es wäre ein Fehler zu glauben, diese Berichte von Shahak seien erfunden und die Diskriminierung von Nichtjuden im Talmud seien heute bedeutungslos. Wenn alle Absurditäten aus dem Talmud entfernt und der modernen Zeit angepasst worden wären, gäbe es auch das grausame Schächten von Tieren nicht mehr! Sicher leben nicht alle Juden nach dem Talmud, ja sogar mehrheitlich nicht. Es geht hier aber auch gar nicht um das Judentum, sondern nur um den Talmud. Prominente Juden wie zB Bundesrätin Dreifuss und Sigmund Feigel leben nicht nach dem Talmud und bezeichnen sich selber als konfessionslose Juden. Der Talmud ist eine Sache der winzigen Minderheit der orthodoxen Juden.
Wie ultraorthodoxe Juden heute den im Talmud festgeschriebenen krassen Rassismus gegenüber Nichtjuden aktuell leben, berichtete der Tages-Anzeiger in einem grossen Bericht mit dem Titel: "Kulturkampf umd die Zukunft Israels". Darin heisst es:
"Die ultareligiöse Shas-Partei gehört zu den Siegern der israelischen Wahlen. Aber auch die säkularistische Shinui hat markant zugelegt: Israels Säkulare gehen gehen gegen den Messianismus der Orthodoxen in Stellung. ... Israels säkulare Intellektuelle sind sich inzwischen einig, dass auf die Offensive der Gottesfürchtigen, und zwar ehe es zu spät ist, die weltliche Antwort folgen muss... Aussagen von Rabbinern... verdeutlichen die menschenfeindliche Haltung der Messianisten, die Nichtjuden theologisch ihr Menschsein absprechen und Frauen sowie die Säkularen insgesamt als niedere Wesen betrachten." "... für den Messianisten [gilt], das Volk Israel vom 'unreinen Mischvolk' zu befreien: zu diesen 'satanischen Kräften' werden auch die ungläubigen Juden gezählt."
In der NZZ vom 12.1.1998 war die folgende kleine, unscheinbare Meldung zu lesen, die Einblick gibt, wie sich der talmudische Rassismus gegenüber Nichtjuden aktuell politisch auswirkt:
"Erlaubnis zur Folterung eines Häftlings in Israel.
Das Oberste Gericht Israels hat am Sonntag mit fünf gegen vier Stimmen entschieden, dass der Geheimdienst beim Verhör des mutmasslichen Terroristenführers Abdel Rahmans Ranimat physischen Druck anwenden darf. ... Bezeichnend ist, dass das Urteil nicht bloss von gemässigtem Druck spricht, der zum Beispiel Schlafentzug, Fesselung mit Hand- und Fussschellen, heftiges Schütteln oder die Stülpung eines Sackes über den Kopf umfasst, da solches dem Geheimdienst ja sowieso gestattet ist...."
Das ist die - von der schweizerischen Öffentlichkeit bis heute kaum wahrgenommene - Realität der jüdischen Ultraorthodoxie, von der das Buch von Prof Shahak hauptsächlich handelt.
Die jüdische Anwältin Felicia Langer, die gegen die Unterdrückung der Palästinenser in Israel kämpft, hat in einem Interview in der Sonntagszeitung vom 5. August 2001 folgendes gesagt:
Auf die Feststellung des Interviewers: "Sie fordern internationalen Druck. Wer allerdings Israel kritisiert, läuft Gefahr, als Antisemit bezeichnet zu werden."
antwortete Felicia Langer: "Ich kenne dieses Schema gut. Trotzdem muss man sich einmischen, weil die Menschenrechte universale Geltung haben.... Das Schweigen angesichts von Unrecht hat immer den Beigeschmack von Mittäterschaft. Wenn Israel und die jüdischen Gemeinden im Ausland behaupten, Kritik an Israel sei antisemitisch, dann ist das Erpressung. Und gegen Erpressung muss man sich wehren!"
Darauf der Interviewer: "Das sagen Sie. Das Argument mit dem Antisemitismus ist aber ein sehr wirkungsvolles Argument, um Kritik abzuklemmen."
Feilicia Langer dazu: "...Wenn der Holocaust für uns zum Vorwand wird, einfach alles zu tun, dann instrumentalisieren wir den Holocaust. Und das ist ganz klar gegen das Vermächtnis der Opfer. Mein Mann hat den Holocaust überlebt. Und ich sage das als indirekt Überlebende des Holocaust."
Nun zurück zum Buch von Prof Shahak. Was er über die Absurdität talmudischer Vorschriften schreibt, vermittelt ein ähnliches Bild, wie meine Talmudzitate, was belegt, dass letztere kein antisemitisches Zerrbild vermitteln. Wenn ich behauptet oder den Anschein erweckt hätte, sie seien repräsentativ, dann wäre das zutreffend gewesen. Darum ist dieses Buch von Shahak hier von Bedeutung. Ich habe übrigens nachgeforscht, wer Prof Shahak ist und ob es sich bei diesem Autor um eine ernst zu nehmende Persönlichkeit handelt. Letzteres hat mir die Redaktion einer israelischen Tageszeitung per Email bestätigt. Im Internet kann man vieles über die Menschenrechtsorganisation von Prof Shahak finden, das zeigt, dass es sich um eine ernsthafte Organistaion handelt. Da grundsätzlich die Beklagte beweispflichtig ist, dass ihre persönlichkeitsverletzenden Behauptungen der Wahrheit entsprechen, verzichte ich darauf, dem Gericht Berge von Dokumenten einzureichen. Mir geht es primär darum, das Gericht zur Vorsicht zu mahnen, das zu Beweisende - das angebliche Zerrbild des Talmuds - nicht im vornherein als wahr anzunehmen.
Hierzu nun aus Shahaks Buch:
"Während des Bestehens des Tempels durfte der Hohepriester nur eine Jungfrau heiraten. Obwohl es im Grunde genommen während der gesamten talmudischen Periode keinen Tempel oder Hohepriester mehr gab, widmet der Talmud eine seiner besonders verworrenen und grotesken Erörterungen der genauen Bestimmung der Eigenschaften der 'Jungfrau', die geeignet ist, einen Hohepriester zu heiraten. Wie steht es mit einer Frau, deren Jungfernhäutchen durch einen Unglücksfall zerrissen worden ist? Macht es einen Unterschied, ob der Unfall vor oder nach dem Alter von drei Jahren stattfand? Durch das Einwirken von Metall oder Holz? Kletterte sie auf einen Baum? Und wenn ja, kletterte sie hinauf oder herunter? Alles dies und noch vieles mehr wird in langatmigen Einzelheiten erörtert.
Wie erwähnt, ist das talmudische System äusserst dogmatisch und erlaubt keinerlei Lockerung seiner Regeln, nicht einmal, wenn sie durch eine Veränderung der Umstände ad absurdum geführt werden. Und im Falle des Talmuds - im Gegensatz zu jenem der Bibel - ist der buchstäbliche Sinn des Textes bindend.
Das Melken am Sabbat ist in nachtalmudischen Zeiten verboten worden, und zwar durch den Prozess der Verschärfung der religiösen Strenge. Das Verbot konnte in der Diaspora leicht eingehalten werden, da Juden, die eigene Kühe besassen, gewöhnlich reich genug waren, um nichtjüdische Bedienstete zu haben, die mit dem Melken beauftragt werden konnten, wobei man eine der nachfolgend beschriebenen Ausflüchte benutzte. Die ersten jüdischen Siedler in Palästina beschäftigten Araber für diesen und andere Zwecke, doch mit der zwingenden Forderung der zionistischen Politiker nach ausschliesslich jüdischen Arbeitskräften gab es die Notwendigkeit einer Dispensation... Nach der Auffassung zionistischer Rabbiner ist das verbotene Melken unter der Voraussetzung erlaubt, dass die Milch nicht weiss ist, sondern blau gefärbt wird. Diese blaue Samstagsmilch wird dann ausschliesslich zur Käseherstellung verwendet und der Farbstoff in die Molke ausgewaschen. Nichtzionistische Rabbiner haben sich aber eine viel spitzfindigere Methode zur Lösung des Problems ausgedacht, deren persönlicher Zeuge ich war, als ich 1952 in einem religiösen Kibbuz arbeitete. Sie entdeckten eine alte Anweisung, die es erlaubt, die Euter einer Kuh am Sabbat zu leeren, nur um das Tier von seiner Pein zu befreien, die durch die aufgeblähten Euter verursacht wird, und unter der strengen Bedingung, dass die Milch ungenutzt auf den Boden fliesst. Nun der Ablauf, wie er wirklich stattfindet: Am Samstagmorgen geht ein frommer Kibbuznik in den Kuhstall und stellt Eimer unter die Kühe. Es gibt kein Verbot einer solchen Tätigkeit in der gesamten talmudischen Literatur. Dann geht er zur Synagoge, um zu beten. Dann erscheint sein Kollege, dessen Absicht es ist, die Tiere von ihrer Pein zu befreien, und lässt die Milch auf den Boden rinnen. Aber falls dort zufällig ein Eimer steht, ist er dann in jeder Hinsicht verpflichtet, diesen zu entfernen? Natürlich nicht. Er 'ignoriert' die Eimer einfach, erfüllt seine Mission der Barmherzigkeit und geht zur Synagoge. Schliesslich geht ein dritter frommer Kollege in den Kuhstall und entdeckt zu seiner grossen Überraschung die mit Milch gefüllten Eimer. Also stellt er sie in den Kühlraum und folgt seinen Kameraden in die Synagoge. Nun ist alles bestens, und es besteht keine Notwendigkeit, Geld für blaue Farbe zu verschwenden.
Ohne spezielle Dispensation besteht ein grosses Hindernis für die Beschäftigung von Nichtjuden, um Samstagarbeiten zu erledigen, denn die talmudischen Vorschriften verbieten es Juden, einen Nichtjuden darum zu bitten, am Sabbat irgendeine Arbeit zu verrichten, deren Ausübung ihnen selbst verboten ist. Ich werde zwei der vielen Arten von Dispensationen beschreiben, die für solche Zwecke gebraucht werden. Erstens gibt es die Methode des Andeutens, nach der ein sündhaftes Verlangen untadelig wird, wenn es schlau in Worte gefasst ist. Normalerweise muss die Andeutung 'unauffällig' sein, aber in Fällen äusserster Notwendigkeit ist eine 'durchsichtige' Andeutung erlaubt. So ist zum Beispiel kürzlich eine Broschüre über die Befolgung religiöser Vorschriften für israelische Soldaten herausgegeben worden, in der diese unterwiesen werden, wie sie die arabischen Arbeiter, die von der Armee als Sabbat-Gojim angestellt sind, anzusprechen haben [Gojim ist die jüdische Bezeichnung für Nichtjuden]. In dringenden Fällen, wenn es etwa sehr kalt ist und ein Feuer angezündet werden sollte, darf ein frommer jüdischer Soldat eine 'durchsichtige' Andeutung benutzen und dem Araber sagen: 'Es ist kalt hier.' Aber gewöhnlich muss eine 'unauffällige' Andeutung genügen, wie beispielsweise: 'Es würde angenehmer sein, wenn es hier wärmer wäre.'
Ein beherrschender Grundzug dieses Systems der Dispensation ist der Betrug, vor allem die Täuschung Gottes, falls dieses Wort für ein imaginäres Wesen benutzt werden darf, das sich so leicht von den Rabbinern betrügen lässt, die sich selbst für schlauer halten als .
Aus ethischer Sicht stellt das klassische Judentum einen Entartungsprozess dar, der sich immer noch fortsetzt; und diese Ausartung in eine stammeseigene Sammlung leerer Rituale und magischen Aberglaubens hat sehr bedeutsame soziale und politische Folgen. Denn es muss daran erinnert werden, dass es genau der Aberglaube des klassischen Judentums ist, der die stärkste Macht auf die jüdischen Massen ausübt, viel mehr als jene Teile der Bibel oder sogar des Talmuds, die von wirklichem religiösem und ethischem Wert sind.
Das zweite beherrschende Merkmal der Dispensationen ist, dass sie zum grossen Teil offensichtlich in dem Streben nach Gewinn begründet sind. Und es ist diese Verbindung aus Heuchelei und Profitsucht, die im klassischen Judentum in steigendem Masse vorherrschte. In Israel, wo dieser Prozess weitergeht, wird dies von der öffentlichen Meinung dumpf wahrgenommen, trotz all der offiziellen Gehirnwäsche, die durch das Ausbildungssystem und die Medien begünstigt wird."
Zusammenfassung
Das Vorgehen der Beklagten (Neue Luzerner Zeitung) war von besonderer Hinterhältigkeit geprägt: Zuerst veröffentliche sie gross aufgemacht wissentlich eine Verleumdung. Darauf modifizierte sie diese in einer winzigen, verschleidernden Kurzmitteilung, indem einfach eine andere Unwahrheit vorgeschoben wurde und das Ganze als unbedeutende journalistische Ungenauigkeit abgetan wurde. An der Rufschädigung wurde im Wesentlichen festgehalten.
Wie soll ich Dir denn nun glauben wenn Du ausgerechnet mir (absoluter Religonsfreund) nur einen schönen Abend wünscht?
Würde das nicht gegen Deine eigenen Prinzipien sprechen?
Dazu hätte ich auch noch diese nette Seite: "Wenn es auf der Welt einen echten Rassismus gibt, dann ist es der auf dem Talmud aufgebaute judaische."
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Sollte jedenfalls geklärt werden bevor wir weiter schreiben. Denn mit dem zionistischem Pack will ich nichts zu tun haben.
Wobei...Mann sollte ja auch dem "Feind" eine Möglichkeit geben uns hier belügen zu können.
Jari1349- Einsteiger
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- Beitrag #3
Re: Guten Abend
Hm, interessante Sicht der Dinge. Also ich würde mich kaum als Zionist bezeichnen. Ich habe viele nicht-jüdische Freunde und es ist ein friedliches Miteinander. Klar kenne ich den Talmud und ich weiss was geschrieben steht. Es ist Rassistisch, ja. Ich frage mich selber manchmal was dachte man sich dabei. Wobei dein Satz: "Mann sollte ja auch dem "Feind" eine Möglichkeit geben uns hier belügen zu können" Fand ich schon sehr genial.
Und, ja ich zünde mir auch am Shabbes eine Zigarette an.
Ich bin höflich und toleriere alles also wenn ich Dir, lieber Anoubis, einen schönen Abend wünsche meine ich das durchaus ernst
Und, ja ich zünde mir auch am Shabbes eine Zigarette an.
Ich bin höflich und toleriere alles also wenn ich Dir, lieber Anoubis, einen schönen Abend wünsche meine ich das durchaus ernst
Jari1349- Einsteiger
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Alter : 36
- Beitrag #4
Re: Guten Abend
Ahja, habs nun auch in dem anderen gelesen. Du darfst selbstverständlich sagen was du willst. Ich für meinen Teil, lernte seinen Namen nicht zu nennen. Ich denke das kann man durchaus respektieren wenn man will. Mit "Kasten" meinst du das Fernesehen? Ich besitze keines und weiss ehrlich gesagt nicht was da gezeigt wird.
Ich denke mein Glauben gibt mir einen Sinn im Leben und doch fühle ich mich nicht frei. Jeden Tag 613 Ge- und Verbote einhalten und immer drauf achten was man essen kann und was nicht. Aber wie du schon sagst, es ist verankert.
Steine fliegen hier wohl kaum obwohl wäre mal ne Idee für eure Smiley box.
Ich denke mein Glauben gibt mir einen Sinn im Leben und doch fühle ich mich nicht frei. Jeden Tag 613 Ge- und Verbote einhalten und immer drauf achten was man essen kann und was nicht. Aber wie du schon sagst, es ist verankert.
Steine fliegen hier wohl kaum obwohl wäre mal ne Idee für eure Smiley box.
Admin1-
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Alter : 38
- Beitrag #5
Re: Guten Abend
Cool.
Mit dem Kasten meine ich das TV, ja.
Den "zum werfen Stein" für die Box....Ich schaue mal was sich machen lässt.
Aber zu dem Namen des Unaussprechlichen^^...Heisst "er/sie/es" wirklich so?
Woher will man das wissen?
Und wenn man es weiss, dass er/sie/es so heisst, dann muss es ja jemand ausgesprochen haben obwohl es ihm untersagt wurde.
Ich meine, es muss ihn/sie/es schon vor der Schrift gegeben haben. Kann also auch nicht i-wo als Schrift aufgetaucht sein.
Wenn aber doch...Woher will man wissen ob man es richtig ausspricht wenn es doch niemand und keiner das erste mal aussprechen soll/darf?
Mit dem Kasten meine ich das TV, ja.
Den "zum werfen Stein" für die Box....Ich schaue mal was sich machen lässt.
Aber zu dem Namen des Unaussprechlichen^^...Heisst "er/sie/es" wirklich so?
Woher will man das wissen?
Und wenn man es weiss, dass er/sie/es so heisst, dann muss es ja jemand ausgesprochen haben obwohl es ihm untersagt wurde.
Ich meine, es muss ihn/sie/es schon vor der Schrift gegeben haben. Kann also auch nicht i-wo als Schrift aufgetaucht sein.
Wenn aber doch...Woher will man wissen ob man es richtig ausspricht wenn es doch niemand und keiner das erste mal aussprechen soll/darf?
Neid- Administrator
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- Beitrag #6
Re: Guten Abend
Hallo Jari1349, schön das Du zu uns gefunden hast. Willkommen!
Jari1349- Einsteiger
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Alter : 36
- Beitrag #7
Re: Guten Abend
Zum Namen, das weiss wohl keiner so 100 prozentig. Moshe empfing auf dem Berg Sinai die Torah und die beinhaltet unter anderem die 10 Gebote. Es soll heissen: " Ich bin YHWH, dein einziger G'tt". Man kann das nun auslegen wie man will. Theorien besagen das der Namen aus 72 Buchstaben bestehen soll, ich befasste mich allerdings nie wirklich damit.
Vielen Dank an Neid81
Vielen Dank an Neid81
Admin1-
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Alter : 38
- Beitrag #8
Re: Guten Abend
Danke Jari.
Ein Buch auf nem Berg empfangen...Von niemandem dabei gesehen worden sein...Vermutlich sogar in einer fremden Schrift, die nur Moshe lesen und verstehen konnte....Diese hat er dann für alle anderen übersetzt....
Einen Moment...
Habs! Erinnert sehr sehr stark an diese Folge:
Das Lied erklärt es wirklich gut.
Ein Buch auf nem Berg empfangen...Von niemandem dabei gesehen worden sein...Vermutlich sogar in einer fremden Schrift, die nur Moshe lesen und verstehen konnte....Diese hat er dann für alle anderen übersetzt....
Einen Moment...
Habs! Erinnert sehr sehr stark an diese Folge:
Das Lied erklärt es wirklich gut.
noka_ympyt- Forums-Dozent
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Posting-Points : 16
- Beitrag #9
Re: Guten Abend
Ich glaube, es ist gescheiter sich über die Annunaki zu informieren, als am unverdaulichen Bibelzeugs herumzukauen.
Jari1349- Einsteiger
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Alter : 36
- Beitrag #10
Re: Guten Abend
Ja, das kann man auch sehen wie man will. Ich bin nicht unbedingt hier um Euch zu bekehren ;-)
XALORR- Sapientipotens
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Alter : 39
- Beitrag #11
Re: Guten Abend
OK, das ist echt mal was.
Nach so langer Zeit bin ich noch immer nicht aus der aktiven Userliste entfernt worden.
Wenn es,beabsichtigt war sage ichDanke ^^.
Wenn es einfach nur vergessen wurde sage ich puuuh, Glück gehabt. ^^
Leider kann ich nicht aktiv wieder mit machen da mein PC defekt ist.
Diesen Text habe ich mit meinen Smartphone geschrieben, es zickt ziemlich rum wenn ich in Foren schreiben will.
Aber ich lese mir einfach erstmal einfach nur Beitge durch.
Fals jemand mit mir in Kontakt treten möchte, meine email Adresse steht im Profil.
Wenn nicht: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können].
Beim Email schreiben zickt das Handy nicht rum.
Also bis dahin.
Afra detra mon
;-)
Nach so langer Zeit bin ich noch immer nicht aus der aktiven Userliste entfernt worden.
Wenn es,beabsichtigt war sage ichDanke ^^.
Wenn es einfach nur vergessen wurde sage ich puuuh, Glück gehabt. ^^
Leider kann ich nicht aktiv wieder mit machen da mein PC defekt ist.
Diesen Text habe ich mit meinen Smartphone geschrieben, es zickt ziemlich rum wenn ich in Foren schreiben will.
Aber ich lese mir einfach erstmal einfach nur Beitge durch.
Fals jemand mit mir in Kontakt treten möchte, meine email Adresse steht im Profil.
Wenn nicht: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können].
Beim Email schreiben zickt das Handy nicht rum.
Also bis dahin.
Afra detra mon
;-)
Admin1-
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Alter : 38
- Beitrag #12
Re: Guten Abend
Hey hey hey...
Wer ist denn da von den Toten wieder auferstanden....
Damit hätte ich jetzt echt nicht gerechnet. Echt mal eine nette Ueberraschung. (habe einfach kein grosses ü,ö oder ä)
Hoffentlich kommt Dein Rechner bald wieder klar. Sag ihm, sonst kommt Anoubis vorbei und dann wirst schon sehen.
Wer ist denn da von den Toten wieder auferstanden....
Damit hätte ich jetzt echt nicht gerechnet. Echt mal eine nette Ueberraschung. (habe einfach kein grosses ü,ö oder ä)
Hoffentlich kommt Dein Rechner bald wieder klar. Sag ihm, sonst kommt Anoubis vorbei und dann wirst schon sehen.
XALORR- Sapientipotens
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Alter : 39
- Beitrag #13
Re: Guten Abend
Naja mit defekt meinte ich tot.
Bis auf die Platte ist der Rest hin.
Jetzt steht noch ein Umzug und neueinrichtung der Wohnung an.
Das kann leider noch einiges an Zeit dauern.
Wenn ich die Gelegenheit habe werd ich per FremdPC online kommen.
Aber wie gesagt, Emails schreiben macht das Handy Problemlos mit.
Hab ja ne App dafür.
Bis auf die Platte ist der Rest hin.
Jetzt steht noch ein Umzug und neueinrichtung der Wohnung an.
Das kann leider noch einiges an Zeit dauern.
Wenn ich die Gelegenheit habe werd ich per FremdPC online kommen.
Aber wie gesagt, Emails schreiben macht das Handy Problemlos mit.
Hab ja ne App dafür.
♦hoshi♦- Forums-Dozent
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Alter : 35
- Beitrag #14
Re: Guten Abend
Willkommen
XALORR- Sapientipotens
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Alter : 39
- Beitrag #15
Re: Guten Abend
Das sollte ich eher zu dir sagen hoshi.
Stivi- Praeceptor
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Posting-Points : 75
Alter : 35
Ort : Rheda-Wiedenbrück
- Beitrag #16
Re: Guten Abend
Uff Anoubis so viel Text was los? ^^
Auch von mir noch ein herzliches Willkommen hier Jari
Gibt sooo viele interessante dinge die auch mit dem UFO / Außerirdisch phänomen zusammen hengen, aber wirst du sicher mit der Zeit erfahren
Auch von mir noch ein herzliches Willkommen hier Jari
Gibt sooo viele interessante dinge die auch mit dem UFO / Außerirdisch phänomen zusammen hengen, aber wirst du sicher mit der Zeit erfahren