DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG 13618
ANWEISUNG DER STAATSSICHERHEIT UND NOTBEREITSCHAFT-KOMMUNIKATIONSFUNKTIONEN
Durch die Autorität, die in mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika bekleidet ist, wird es hiermit wie folgt bestellt:
Abschnitt 1. Politik.
Die Bundesregierung muss in der Lage sein, zu jeder Zeit und unter allen Verhältnissen zu kommunizieren, um sein kritischstes und Zeit empfindliche Missionen auszuführen. Survivable, elastische, fortdauernde und wirksame Kommunikationen, sowohl Innen- und Außen-, sind notwendig, um dem Exekutivzweig zu ermöglichen, innerhalb sich zu kommunizieren, als auch mit: die gesetzgebenden und gerichtlichen Zweige; lokale, Staats-Land- und Stammesregierungen; private Sektor-Entitäten; und das Publikum, die Verbündeten und die anderen Nationen. Solche Kommunikationen müssen unter allen Verhältnissen möglich sein, Staatssicherheit zu sichern, effektiv Notfälle zu führen, und nationale Elastizität zu verbessern. Die Ansichten von allen Niveaus der Regierung, der privaten und gemeinnützigen Sektoren und des Publikums müssen die Entwicklung der Staatssicherheit und Notbereitschaft (NS/EP) Kommunikationspolicen, Programme und Fähigkeiten informieren.
Sec. 2. Exekutivbüroverantwortungen.
Sec. 2.1. Politikkoordination, Leitung, Streitentschlossenheit, und periodisch prüfen im Gange für die beschriebenen Funktionen nach, und zugeteilt hierin wird durch den Zwischenagenturprozess zur Verfügung gestellt, der in der Präsidentenpolitikdirektive 1 vom 13. Februar 2009 (Organisation des Staatssicherheitsratssystems) (PPD-
1).Sec gegründet ist. 2.2. Der Direktor des Büros der Wissenschafts- und Technologiepolitik (OSTP) soll werden:
(a) geben Sie einen jährlichen Vermerk zum NS/EP Kommunikationsexekutivausschuss (gegründet im Abschnitt 3 dieser Ordnung) das Hervorheben nationaler Prioritäten für Exekutivausschuss-Analysen, Studien, Forschung und Entwicklung bezüglich NS/EP Kommunikationen aus;
(b) beraten dem Präsidenten die Priorisierung des Radiospektrums und der angeschlossenen Kommunikationen diese Unterstützung NS/EP Funktionen; und
(c) haben Sie Zugang zur ganzen passenden Information, die mit dem Test, der Übung, der Einschätzung und der Bereitschaft der Fähigkeiten zu allen vorhandene und geplante NS/EP Kommunikationssysteme, Netze und Möglichkeiten verbunden ist, den ganzen Exekutivzweig NS/EP Voraussetzungen zu entsprechen.
Sec. 2.3. Der Helfer dem Präsidenten für die Heimatssicherheit und Anti-Terror- und der Direktor von OSTP soll Empfehlungen dem Präsidenten machen, der durch den Zwischenagenturpolitikprozess informiert ist, gegründet in PPD-1, in Bezug auf die Übung von Behörden zugeteilt dem Präsidenten unter dem Abschnitt 706 des Kommunikationsgesetzes von 1934, wie amendiert (47 U.S.C. 606). Der Helfer dem Präsidenten für die Heimatssicherheit und Anti-Terror- und der Direktor von OSTP soll auch die Übung dieser Behörden im Falle jeder Delegation durch den Prozess gemeinsam kontrollieren, der in PPD-1 gegründet ist, oder weil der Präsident sonst befehlen kann.
Sec. 3. Der NS/EP Kommunikationsexekutivausschuss.
Sec. 3.1. Dort wird ein NS/EP Kommunikationsexekutivausschuss (Exekutivausschuss) gegründet, um als ein Forum zu dienen, um NS/EP Kommunikationssachen zu richten. Sec. 3.2. Der Exekutivausschuss soll aus dem Staatssekretär-Niveau oder den gleichwertigen Vertretern zusammengesetzt werden, die von den Köpfen der Abteilungen des Staates, der Verteidigung, der Justiz, des Handels, und der Heimatssicherheit, des Büros des Direktors der Nationalen Intelligenz (DNI), der Regierung von General Services, und der Bundeskommunikationskommission, sowie solcher zusätzlichen Agenturen benannt sind, weil der Exekutivausschuss benennen kann. Der designees des Sekretärs der Heimatssicherheit und des Sekretärs der Verteidigung soll als Co-Vorsitzenden des Exekutivausschusses dienen.
Sec. 3.3. Die Verantwortungen des Exekutivausschusses sollen sein zu:
(a) empfehlen Sie und machen Sie Politikempfehlungen dem Präsidenten durch den PPD-1-Prozess, die Überlebensfähigkeit, Elastizität und zukünftige Architektur von NS/EP Kommunikationen, einschließlich erhöhend, was NS/EP Kommunikationsvoraussetzungen einsetzen sollte;
(b) entwickeln eine langfristige strategische Vision für NS/EP Kommunikationen und haben vor, Voraussetzungen und Pläne dem Präsidenten und dem Direktor des Büros des Managements und Budgets (OMB), durch den PPD-1-Prozess, für NS/EP Kommunikationsinitiativen dass Vorteil vielfache Agenturen oder andere Bundesentitäten finanziell zu unterstützen;
(c) koordinieren Sie die Planung für, und Bestimmung, NS/EP Kommunikationen für die Bundesregierung unter allen Gefahren;
(d) fördern Sie die Integration der optimalen Kombination von Härte, Überfülle, Beweglichkeit, Konnektivität, Zwischenfunktionsfähigkeit, restorability, und Sicherheit, um, im maximalen Ausmaß durchführbar, die Überlebensfähigkeit von NS/EP Kommunikationen unter allen Verhältnissen vorzuherrschen;
(e) empfehlen Sie dem Präsidenten, durch den PPD-1-Prozess, die Regime, die Fähigkeiten zu vorhandenen und geplanten Kommunikationssystemen, Netzen oder Möglichkeiten zu prüfen, auszuüben, und zu bewerten, den ganzen Exekutivzweig NS/EP Kommunikationsvoraussetzungen einschließlich irgendwelcher empfohlenen heilenden Handlungen zu entsprechen;
(f) stellen Sie vierteljährliche Aktualisierungen dem Helfer dem Präsidenten für die Heimatssicherheit und Anti-Terror- und der Direktor von OSTP durch die Co-Stühle auf dem Status von Exekutivausschuss-Tätigkeiten zur Verfügung und entwickeln Sie ein Jahrbuch NS/EP Kommunikationen strategische Tagesordnung, den PPD-1-Prozess zu verwerten;
(g) ermöglichen Sie Industrieeingang in Bezug auf die in dieser Abteilung gegründeten Verantwortungen; und
(h) entwickeln Sie, genehmigen Sie, und erhalten Sie eine Urkunde für den Exekutivausschuss aufrecht.
Sec. 4. Exekutivausschuss-Gelenk-Programm-Büro.
Sec. 4.1. Der Sekretär der Heimatssicherheit soll einen Exekutivausschuss Joint Program Office (JPO) einsetzen, um ganztägig, Experte und Verwaltungsunterstützung für die Leistung des Exekutivausschusses seiner Verantwortungen unter dem Abschnitt 3.3 dieser Ordnung zur Verfügung zu stellen. Der Personal des JPO soll detailees, wie erforderlich, einschließen und von auf dem Exekutivausschuss vertretenen Agenturen verwenden. Die Abteilung der Heimatssicherheit soll Mittel zur Verfügung stellen, den JPO zu unterstützen. Der JPO soll auf die Leitung des Exekutivausschusses antwortend sein. Sec. 4.2. Die Verantwortungen des JPO sollen einschließen: die Koordination von Programmen, die NS/EP Missionen, Prioritäten, Absichten und Politik unterstützen; und, wenn geleitet, durch den Exekutivausschuss, das Zusammenkommen von nichtstaatlichen und Regierungsgruppen (im Einklang stehend mit dem Bundesberatungsausschuss-Gesetz, wie amendiert (5 U.S.C. App. )), Koordination von Tätigkeiten und Entwicklung von Policen für die Rezension des Leitenden Angestellten und Billigung.
Sec. 5. Spezifische Abteilungs- und Agenturverantwortungen.
Sec. 5.1. Der Sekretär der Verteidigung soll werden:
(a) beaufsichtigen Sie die Entwicklung, Prüfung, Durchführung und sustainment von NS/EP Kommunikationen, die auf die Staatssicherheitsbedürfnisse nach dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und der älteren nationalen Führung direkt antwortend sind, einschließlich: Kommunikationen mit oder unter dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Personal vom Weißen Haus, den Staatsoberhäuptern und der Regierung und der Kernbefehl- und Kontrollführung; Kontinuität von Regierungskommunikationen; und Kommunikationen unter den ausübenden, gerichtlichen und gesetzgebenden Zweigen, um Fortdauernde Grundgesetzliche Regierung zu unterstützen;
(b) amtlich eingetragen, integriert, und sichern Zwischenfunktionsfähigkeit und die optimale Kombination von Härte, Überfülle, Beweglichkeit, Konnektivität, Zwischenfunktionsfähigkeit, restorability, und Sicherheit, um, im maximalen Ausmaß durchführbar, die Überlebensfähigkeit von NS/EP Kommunikationen vorzuherrschen, die im Abschnitt 5.1 (a) dieser Ordnung unter allen Verhältnissen, einschließlich Bedingungen der Krise oder des Notfalls definiert sind;
(c) stellen Sie dem Exekutivausschuss die technische Unterstützung zur Verfügung, die notwendig ist, um Pläne zu entwickeln und aufrechtzuerhalten, die entsprechend sind, um für die Sicherheit und den Schutz von NS/EP Kommunikationen zu sorgen; und
(d) stellen Sie zur Verfügung, operieren Sie, und erhalten Sie Nachrichtendienstleistungen und Möglichkeiten aufrecht, die entsprechend sind, um Verantwortungen durchzuführen, die mit der Durchführungsverordnung 12333 vom 4. Dezember 1981, wie amendiert, im Einklang stehend sind.
Sec. 5.2. Der Sekretär der Heimatssicherheit soll werden:
(a) beaufsichtigen Sie die Entwicklung, Prüfung, Durchführung und sustainment von NS/EP Kommunikationen, einschließlich: Kommunikationen, die Kontinuität der Regierung unterstützen; lokale, Bundes-Staats-Land- und Stammesnotbereitschaft und Ansprechkommunikationen; nichtmilitärische Exekutivzweigkommunikationssysteme; kritische Infrastruktur-Schutznetze; und nichtmilitärische Kommunikationsnetze, besonders in Bezug auf die Priorisierung und Wiederherstellung; (b) amtlich eingetragen, integriert, und sichern Zwischenfunktionsfähigkeit und die notwendige Kombination von Härte, Überfülle, Beweglichkeit, Konnektivität, Zwischenfunktionsfähigkeit, restorability, und Sicherheit, um, im maximalen Ausmaß durchführbar, die Überlebensfähigkeit von NS/EP Kommunikationen vorzuherrschen, die im Abschnitt 5.2 (a) dieser Ordnung unter allen Verhältnissen, einschließlich Bedingungen der Krise oder des Notfalls definiert sind;
(c) stellen Sie dem Exekutivausschuss die technische Unterstützung zur Verfügung, die notwendig ist, um Pläne zu entwickeln und aufrechtzuerhalten, die entsprechend sind, um für die Sicherheit und den Schutz von NS/EP Kommunikationen zu sorgen;
(d) erhalten Sie, integrieren Sie, und verbreiten Sie NS/EP Kommunikationsinformation zu den und, lokalen, Bundes-Regierungs-Staats-Land- und Stammesregierungen, als passend, um Situationsbewusstsein, Vorzugssetzen-Empfehlungen und ein allgemeines Betriebsbild für die NS/EP Kommunikationsinformation zu gründen;
(e) befriedigen Sie Vorzugskommunikationsvoraussetzungen durch den Gebrauch von kommerziellen, Regierungskommunikationsmitteln in Privatbesitz, wenn passend;
(f) erhalten Sie ein gemeinsames Industrieregierungszentrum aufrecht, das zur Unterstützung bei der Einleitung, Koordination, Wiederherstellung und Wiederverfassung von NS/EP Kommunikationsdiensten oder Möglichkeiten unter allen Bedingungen von erscheinenden Drohungen, Krise oder Notfall fähig ist;
(g) dienen Sie als die Bundesleitung für die prioritized Wiederherstellung der Kommunikationsinfrastruktur und koordinieren Sie die Priorisierung und Wiederherstellung von Kommunikationen, einschließlich der Entschlossenheit irgendwelcher Konflikte in oder unter Prioritäten in der Koordination mit dem Sekretär der Verteidigung, wenn im Abschnitt 5.1 (a) dieser Ordnung Verweise angebrachte Tätigkeiten zusammengepresst, mit dem Nationalen Ansprechfachwerk im Einklang stehend werden. Wenn Konflikte in oder unter Prioritäten zwischen den Verteidigungsministerien und der Heimatssicherheit nicht aufgelöst werden können, sollen sie für die Entschlossenheit in Übereinstimmung mit dem Abschnitt 2.1 dieser Ordnung verwiesen werden; und
(h) innerhalb von 60 Tagen des Datums dieser Ordnung, in der Beratung mit dem Exekutivausschuss, wo passend, entwickeln sich und gehorchen dem Präsidenten, durch den Helfer dem Präsidenten für die Heimatssicherheit und Anti-Terror-, ein ausführlicher Plan, der die Abteilung der Heimatssicherheitsorganisations- und Verwaltungsstruktur für seine NS/EP Kommunikationsfunktionen, einschließlich des Regierungsnotfernmeldedienstes, Radiovorzugsdienstes, Fernmeldedienstvorzugsprogramms, Folgenden Generationsnetzvorzugsprogramms, der Exekutivausschuss JPO und relevante Unterstützen-Entitäten beschreibt.
Sec. 5.3. Der Sekretär des Handels soll werden:
(a) stellen Sie Rat und Leitung zum Exekutivausschuss auf dem Gebrauch von technischen Standards und Metrik zur Verfügung, um Ausführung von NS/EP Kommunikationen zu unterstützen;
(b) identifizieren sich für die Exekutivausschuss-Voraussetzungen für zusätzliche technische Standards und Metrik, um NS/EP Kommunikationen zu erhöhen;
(c) beschäftigen Sie sich mit relevanten Standardentwicklungsorganisationen, um passende technische Standards und Metrik zu entwickeln, um NS/EP Kommunikationen zu erhöhen;
(d) entwickeln Sie Pläne und Verfahren bezüglich Radiospektrum-Zuteilungen, Anweisungen und Prioritäten für den Gebrauch durch Agenturen und Exekutivbüros;
(e) entwickeln Sie, erhalten Sie aufrecht, und veröffentlichen Sie Policen, Pläne, und Verfahren für das Management und den Gebrauch von Radiofrequenzanweisungen einschließlich der Autorität, solche Anweisungen in jenen Teilen des elektromagnetischen der Bundesregierung zugeteilten Spektrums zu amendieren, zu modifizieren, oder zu widerrufen; und (f) verwalten ein System von Radiospektrum-Prioritäten für jene vom Spektrum abhängigen Fernmeldemittel, die und bedient von der Bundesregierung gehören, und bescheinigen oder genehmigen solche Radiospektrum-Prioritäten, einschließlich der Entschlossenheit von Konflikten in oder unter solchen Radiospektrum-Prioritäten während einer Krise oder Notfalls.
Sec. 5.4. Der Verwalter von General Services soll zur Verfügung stellen und eine allgemeine Bundeserwerb-Annäherung aufrechterhalten, die den effizienten zentralen Einkauf der Ausrüstung und Dienstleistungen berücksichtigt, die NS/EP Kommunikationsanforderungen entsprechen. Nichts in dieser Abteilung soll analysiert werden, um die Beschaffungsbehörden zu verschlechtern oder sonst zu betreffen, die durch das Gesetz einer Agentur oder gewährt sind, anführen davon.
Sec. 5.5. In Bezug auf die Nachrichtendienstgemeinschaft kann der DNI, nach der Beratung mit den Köpfen von betroffenen Agenturen, solche Politikdirektiven und Leitung ausgeben, weil der DNI für notwendig hält, um diese Ordnung durchzuführen. Verfahren oder andere Leitung, die von den Köpfen von Elementen der Nachrichtendienstgemeinschaft ausgegeben ist, sollen in Übereinstimmung mit solchen Politikdirektiven oder durch den DNI ausgegebenen Richtlinien sein.
Sec. 5.6. Die Bundeskommunikationskommission führt solche Funktionen durch wie sind durch das Gesetz erforderlich, einschließlich:
(a) in Bezug auf alle Entitäten, die lizenziert oder von der Bundeskommunikationskommission geregelt sind: die Erweiterung, Unterbrechung oder die Verminderung von Frachtführer-Möglichkeiten oder Dienstleistungen; die Kontrolle von Frachtführer-Raten, Anklagen, Methoden und Klassifikationen; der Aufbau, die Genehmigung, die Aktivierung, die Deaktivierung oder das Schließen von Radiostationen, Dienstleistungen und Möglichkeiten; die Anweisung von Radiofrequenzen Bundeskommunikationskommissionslizenznehmern; die Untersuchung von Übertretungen des sachdienlichen Gesetzes; und die Bewertung von Kommunikationsdienst-Versorger-Notbedürfnissen und Mitteln; und
(b), die die dauernde Operation und Wiederherstellung von kritischen Kommunikationssystemen und Dienstleistungen durch die Unterstützung des Sekretärs der Heimatssicherheit mit der Infrastruktur unterstützen, beschädigen Bewertung und Wiederherstellung, und durch das Versorgen des Sekretärs der Heimatssicherheit mit der Information, die von der Bundeskommunikationskommission auf der Kommunikationsinfrastruktur, den Dienstausfällen und der Wiederherstellung, als gesammelt ist, passend.
Sec. 6. Allgemeine Agenturverantwortungen. Alle Agenturen, im mit dem Gesetz im Einklang stehenden Ausmaß, sollen werden:
(a) bestimmen Sie das Spielraum ihrer NS/EP Kommunikationsvoraussetzungen, und geben Sie Auskunft bezüglich solcher Voraussetzungen zum Exekutivausschuss; (b) bereiten Policen, Pläne und Verfahren bezüglich Fernmeldeeinrichtungen, Dienstleistungen oder Ausrüstung unter ihrem Management oder betrieblicher Kontrolle vor, um ihre Fähigkeit zu maximieren, auf die NS/EP Bedürfnisse nach der Bundesregierung zu antworten;
(c) schlagen Sie Initiativen wo möglich vor, der vielfachen Agenturen oder anderen Bundesentitäten nützen kann;
(d) verwalten Sie Programme, die breite NS/EP Kommunikationsabsichten und Policen unterstützen;
(e) legen Sie Berichte jährlich, oder wie sonst gebeten, zum Exekutivausschuss, bezüglich der Agentur NS/EP Kommunikationstätigkeiten vor;
(f) denken Sie innere Erwerb-Strategien zur Unterstutzung der zentralisierten Erwerb-Annäherung aus, die von der Regierung von General Services entsprechend dem Abschnitt 5.4 dieser Ordnung zur Verfügung gestellt ist; und
(g) versorgen Sie den Sekretär der Heimatssicherheit mit dem rechtzeitigen Bericht auf dem NS/EP Kommunikationsstatus, um das allgemeine unter 6 U.S.C erforderliche Betriebsbild zu informieren. 321 (d).
Sec. 7. Allgemeine Bestimmungen.
(a) Zu den Zwecken dieser Ordnung soll das Wort “Agentur” die Bedeutung haben, die im Abschnitt 6.1 (b) der Durchführungsverordnung 13526 vom 29. Dezember 2009 dargelegt ist. (b) Durchführungsverordnung 12472 vom 3. April 1984, wie amendiert, wird hiermit widerrufen.
(c) Executive Order 12382 Vom 13. September 1982, wie amendiert, wird weiter durch das Anschlagen der folgenden Sprache vom Abschnitt 2 (e) amendiert: “in seiner Kapazität als Exekutivreagenz für das Nationale Kommunikationssystem”.
(d) Nichts in dieser Ordnung soll analysiert werden, um zu verschlechtern oder sonst zu betreffen:
(i) die Autorität, die durch das Gesetz einer Agentur, oder gewährt ist, anführen davon; oder (ii) die Funktionen des Direktors des OMB in Zusammenhang mit oder gesetzgebenden Haushaltsverwaltungsvorschlägen.
(e) Diese Ordnung soll im Einklang stehend mit dem anwendbaren Gesetz und Thema der Verfügbarkeit von Aneignungen durchgeführt werden.
(f) Diese Ordnung ist dazu nicht beabsichtigt, und tut nicht, schafft jedes Recht oder Vorteil, der substantivisch oder verfahrensrechtlich, am Gesetz oder in der Billigkeit durch jede Partei gegen die Vereinigten Staaten, seine Abteilungen, Agenturen, oder Entitäten, seine Offiziere, Angestellte, oder Agenten oder jede andere Person durchsetzbar ist.
DAS WEIßE HAUS,ANWEISUNG DER STAATSSICHERHEIT UND NOTBEREITSCHAFT-KOMMUNIKATIONSFUNKTIONEN
Durch die Autorität, die in mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika bekleidet ist, wird es hiermit wie folgt bestellt:
Abschnitt 1. Politik.
Die Bundesregierung muss in der Lage sein, zu jeder Zeit und unter allen Verhältnissen zu kommunizieren, um sein kritischstes und Zeit empfindliche Missionen auszuführen. Survivable, elastische, fortdauernde und wirksame Kommunikationen, sowohl Innen- und Außen-, sind notwendig, um dem Exekutivzweig zu ermöglichen, innerhalb sich zu kommunizieren, als auch mit: die gesetzgebenden und gerichtlichen Zweige; lokale, Staats-Land- und Stammesregierungen; private Sektor-Entitäten; und das Publikum, die Verbündeten und die anderen Nationen. Solche Kommunikationen müssen unter allen Verhältnissen möglich sein, Staatssicherheit zu sichern, effektiv Notfälle zu führen, und nationale Elastizität zu verbessern. Die Ansichten von allen Niveaus der Regierung, der privaten und gemeinnützigen Sektoren und des Publikums müssen die Entwicklung der Staatssicherheit und Notbereitschaft (NS/EP) Kommunikationspolicen, Programme und Fähigkeiten informieren.
Sec. 2. Exekutivbüroverantwortungen.
Sec. 2.1. Politikkoordination, Leitung, Streitentschlossenheit, und periodisch prüfen im Gange für die beschriebenen Funktionen nach, und zugeteilt hierin wird durch den Zwischenagenturprozess zur Verfügung gestellt, der in der Präsidentenpolitikdirektive 1 vom 13. Februar 2009 (Organisation des Staatssicherheitsratssystems) (PPD-
1).Sec gegründet ist. 2.2. Der Direktor des Büros der Wissenschafts- und Technologiepolitik (OSTP) soll werden:
(a) geben Sie einen jährlichen Vermerk zum NS/EP Kommunikationsexekutivausschuss (gegründet im Abschnitt 3 dieser Ordnung) das Hervorheben nationaler Prioritäten für Exekutivausschuss-Analysen, Studien, Forschung und Entwicklung bezüglich NS/EP Kommunikationen aus;
(b) beraten dem Präsidenten die Priorisierung des Radiospektrums und der angeschlossenen Kommunikationen diese Unterstützung NS/EP Funktionen; und
(c) haben Sie Zugang zur ganzen passenden Information, die mit dem Test, der Übung, der Einschätzung und der Bereitschaft der Fähigkeiten zu allen vorhandene und geplante NS/EP Kommunikationssysteme, Netze und Möglichkeiten verbunden ist, den ganzen Exekutivzweig NS/EP Voraussetzungen zu entsprechen.
Sec. 2.3. Der Helfer dem Präsidenten für die Heimatssicherheit und Anti-Terror- und der Direktor von OSTP soll Empfehlungen dem Präsidenten machen, der durch den Zwischenagenturpolitikprozess informiert ist, gegründet in PPD-1, in Bezug auf die Übung von Behörden zugeteilt dem Präsidenten unter dem Abschnitt 706 des Kommunikationsgesetzes von 1934, wie amendiert (47 U.S.C. 606). Der Helfer dem Präsidenten für die Heimatssicherheit und Anti-Terror- und der Direktor von OSTP soll auch die Übung dieser Behörden im Falle jeder Delegation durch den Prozess gemeinsam kontrollieren, der in PPD-1 gegründet ist, oder weil der Präsident sonst befehlen kann.
Sec. 3. Der NS/EP Kommunikationsexekutivausschuss.
Sec. 3.1. Dort wird ein NS/EP Kommunikationsexekutivausschuss (Exekutivausschuss) gegründet, um als ein Forum zu dienen, um NS/EP Kommunikationssachen zu richten. Sec. 3.2. Der Exekutivausschuss soll aus dem Staatssekretär-Niveau oder den gleichwertigen Vertretern zusammengesetzt werden, die von den Köpfen der Abteilungen des Staates, der Verteidigung, der Justiz, des Handels, und der Heimatssicherheit, des Büros des Direktors der Nationalen Intelligenz (DNI), der Regierung von General Services, und der Bundeskommunikationskommission, sowie solcher zusätzlichen Agenturen benannt sind, weil der Exekutivausschuss benennen kann. Der designees des Sekretärs der Heimatssicherheit und des Sekretärs der Verteidigung soll als Co-Vorsitzenden des Exekutivausschusses dienen.
Sec. 3.3. Die Verantwortungen des Exekutivausschusses sollen sein zu:
(a) empfehlen Sie und machen Sie Politikempfehlungen dem Präsidenten durch den PPD-1-Prozess, die Überlebensfähigkeit, Elastizität und zukünftige Architektur von NS/EP Kommunikationen, einschließlich erhöhend, was NS/EP Kommunikationsvoraussetzungen einsetzen sollte;
(b) entwickeln eine langfristige strategische Vision für NS/EP Kommunikationen und haben vor, Voraussetzungen und Pläne dem Präsidenten und dem Direktor des Büros des Managements und Budgets (OMB), durch den PPD-1-Prozess, für NS/EP Kommunikationsinitiativen dass Vorteil vielfache Agenturen oder andere Bundesentitäten finanziell zu unterstützen;
(c) koordinieren Sie die Planung für, und Bestimmung, NS/EP Kommunikationen für die Bundesregierung unter allen Gefahren;
(d) fördern Sie die Integration der optimalen Kombination von Härte, Überfülle, Beweglichkeit, Konnektivität, Zwischenfunktionsfähigkeit, restorability, und Sicherheit, um, im maximalen Ausmaß durchführbar, die Überlebensfähigkeit von NS/EP Kommunikationen unter allen Verhältnissen vorzuherrschen;
(e) empfehlen Sie dem Präsidenten, durch den PPD-1-Prozess, die Regime, die Fähigkeiten zu vorhandenen und geplanten Kommunikationssystemen, Netzen oder Möglichkeiten zu prüfen, auszuüben, und zu bewerten, den ganzen Exekutivzweig NS/EP Kommunikationsvoraussetzungen einschließlich irgendwelcher empfohlenen heilenden Handlungen zu entsprechen;
(f) stellen Sie vierteljährliche Aktualisierungen dem Helfer dem Präsidenten für die Heimatssicherheit und Anti-Terror- und der Direktor von OSTP durch die Co-Stühle auf dem Status von Exekutivausschuss-Tätigkeiten zur Verfügung und entwickeln Sie ein Jahrbuch NS/EP Kommunikationen strategische Tagesordnung, den PPD-1-Prozess zu verwerten;
(g) ermöglichen Sie Industrieeingang in Bezug auf die in dieser Abteilung gegründeten Verantwortungen; und
(h) entwickeln Sie, genehmigen Sie, und erhalten Sie eine Urkunde für den Exekutivausschuss aufrecht.
Sec. 4. Exekutivausschuss-Gelenk-Programm-Büro.
Sec. 4.1. Der Sekretär der Heimatssicherheit soll einen Exekutivausschuss Joint Program Office (JPO) einsetzen, um ganztägig, Experte und Verwaltungsunterstützung für die Leistung des Exekutivausschusses seiner Verantwortungen unter dem Abschnitt 3.3 dieser Ordnung zur Verfügung zu stellen. Der Personal des JPO soll detailees, wie erforderlich, einschließen und von auf dem Exekutivausschuss vertretenen Agenturen verwenden. Die Abteilung der Heimatssicherheit soll Mittel zur Verfügung stellen, den JPO zu unterstützen. Der JPO soll auf die Leitung des Exekutivausschusses antwortend sein. Sec. 4.2. Die Verantwortungen des JPO sollen einschließen: die Koordination von Programmen, die NS/EP Missionen, Prioritäten, Absichten und Politik unterstützen; und, wenn geleitet, durch den Exekutivausschuss, das Zusammenkommen von nichtstaatlichen und Regierungsgruppen (im Einklang stehend mit dem Bundesberatungsausschuss-Gesetz, wie amendiert (5 U.S.C. App. )), Koordination von Tätigkeiten und Entwicklung von Policen für die Rezension des Leitenden Angestellten und Billigung.
Sec. 5. Spezifische Abteilungs- und Agenturverantwortungen.
Sec. 5.1. Der Sekretär der Verteidigung soll werden:
(a) beaufsichtigen Sie die Entwicklung, Prüfung, Durchführung und sustainment von NS/EP Kommunikationen, die auf die Staatssicherheitsbedürfnisse nach dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und der älteren nationalen Führung direkt antwortend sind, einschließlich: Kommunikationen mit oder unter dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Personal vom Weißen Haus, den Staatsoberhäuptern und der Regierung und der Kernbefehl- und Kontrollführung; Kontinuität von Regierungskommunikationen; und Kommunikationen unter den ausübenden, gerichtlichen und gesetzgebenden Zweigen, um Fortdauernde Grundgesetzliche Regierung zu unterstützen;
(b) amtlich eingetragen, integriert, und sichern Zwischenfunktionsfähigkeit und die optimale Kombination von Härte, Überfülle, Beweglichkeit, Konnektivität, Zwischenfunktionsfähigkeit, restorability, und Sicherheit, um, im maximalen Ausmaß durchführbar, die Überlebensfähigkeit von NS/EP Kommunikationen vorzuherrschen, die im Abschnitt 5.1 (a) dieser Ordnung unter allen Verhältnissen, einschließlich Bedingungen der Krise oder des Notfalls definiert sind;
(c) stellen Sie dem Exekutivausschuss die technische Unterstützung zur Verfügung, die notwendig ist, um Pläne zu entwickeln und aufrechtzuerhalten, die entsprechend sind, um für die Sicherheit und den Schutz von NS/EP Kommunikationen zu sorgen; und
(d) stellen Sie zur Verfügung, operieren Sie, und erhalten Sie Nachrichtendienstleistungen und Möglichkeiten aufrecht, die entsprechend sind, um Verantwortungen durchzuführen, die mit der Durchführungsverordnung 12333 vom 4. Dezember 1981, wie amendiert, im Einklang stehend sind.
Sec. 5.2. Der Sekretär der Heimatssicherheit soll werden:
(a) beaufsichtigen Sie die Entwicklung, Prüfung, Durchführung und sustainment von NS/EP Kommunikationen, einschließlich: Kommunikationen, die Kontinuität der Regierung unterstützen; lokale, Bundes-Staats-Land- und Stammesnotbereitschaft und Ansprechkommunikationen; nichtmilitärische Exekutivzweigkommunikationssysteme; kritische Infrastruktur-Schutznetze; und nichtmilitärische Kommunikationsnetze, besonders in Bezug auf die Priorisierung und Wiederherstellung; (b) amtlich eingetragen, integriert, und sichern Zwischenfunktionsfähigkeit und die notwendige Kombination von Härte, Überfülle, Beweglichkeit, Konnektivität, Zwischenfunktionsfähigkeit, restorability, und Sicherheit, um, im maximalen Ausmaß durchführbar, die Überlebensfähigkeit von NS/EP Kommunikationen vorzuherrschen, die im Abschnitt 5.2 (a) dieser Ordnung unter allen Verhältnissen, einschließlich Bedingungen der Krise oder des Notfalls definiert sind;
(c) stellen Sie dem Exekutivausschuss die technische Unterstützung zur Verfügung, die notwendig ist, um Pläne zu entwickeln und aufrechtzuerhalten, die entsprechend sind, um für die Sicherheit und den Schutz von NS/EP Kommunikationen zu sorgen;
(d) erhalten Sie, integrieren Sie, und verbreiten Sie NS/EP Kommunikationsinformation zu den und, lokalen, Bundes-Regierungs-Staats-Land- und Stammesregierungen, als passend, um Situationsbewusstsein, Vorzugssetzen-Empfehlungen und ein allgemeines Betriebsbild für die NS/EP Kommunikationsinformation zu gründen;
(e) befriedigen Sie Vorzugskommunikationsvoraussetzungen durch den Gebrauch von kommerziellen, Regierungskommunikationsmitteln in Privatbesitz, wenn passend;
(f) erhalten Sie ein gemeinsames Industrieregierungszentrum aufrecht, das zur Unterstützung bei der Einleitung, Koordination, Wiederherstellung und Wiederverfassung von NS/EP Kommunikationsdiensten oder Möglichkeiten unter allen Bedingungen von erscheinenden Drohungen, Krise oder Notfall fähig ist;
(g) dienen Sie als die Bundesleitung für die prioritized Wiederherstellung der Kommunikationsinfrastruktur und koordinieren Sie die Priorisierung und Wiederherstellung von Kommunikationen, einschließlich der Entschlossenheit irgendwelcher Konflikte in oder unter Prioritäten in der Koordination mit dem Sekretär der Verteidigung, wenn im Abschnitt 5.1 (a) dieser Ordnung Verweise angebrachte Tätigkeiten zusammengepresst, mit dem Nationalen Ansprechfachwerk im Einklang stehend werden. Wenn Konflikte in oder unter Prioritäten zwischen den Verteidigungsministerien und der Heimatssicherheit nicht aufgelöst werden können, sollen sie für die Entschlossenheit in Übereinstimmung mit dem Abschnitt 2.1 dieser Ordnung verwiesen werden; und
(h) innerhalb von 60 Tagen des Datums dieser Ordnung, in der Beratung mit dem Exekutivausschuss, wo passend, entwickeln sich und gehorchen dem Präsidenten, durch den Helfer dem Präsidenten für die Heimatssicherheit und Anti-Terror-, ein ausführlicher Plan, der die Abteilung der Heimatssicherheitsorganisations- und Verwaltungsstruktur für seine NS/EP Kommunikationsfunktionen, einschließlich des Regierungsnotfernmeldedienstes, Radiovorzugsdienstes, Fernmeldedienstvorzugsprogramms, Folgenden Generationsnetzvorzugsprogramms, der Exekutivausschuss JPO und relevante Unterstützen-Entitäten beschreibt.
Sec. 5.3. Der Sekretär des Handels soll werden:
(a) stellen Sie Rat und Leitung zum Exekutivausschuss auf dem Gebrauch von technischen Standards und Metrik zur Verfügung, um Ausführung von NS/EP Kommunikationen zu unterstützen;
(b) identifizieren sich für die Exekutivausschuss-Voraussetzungen für zusätzliche technische Standards und Metrik, um NS/EP Kommunikationen zu erhöhen;
(c) beschäftigen Sie sich mit relevanten Standardentwicklungsorganisationen, um passende technische Standards und Metrik zu entwickeln, um NS/EP Kommunikationen zu erhöhen;
(d) entwickeln Sie Pläne und Verfahren bezüglich Radiospektrum-Zuteilungen, Anweisungen und Prioritäten für den Gebrauch durch Agenturen und Exekutivbüros;
(e) entwickeln Sie, erhalten Sie aufrecht, und veröffentlichen Sie Policen, Pläne, und Verfahren für das Management und den Gebrauch von Radiofrequenzanweisungen einschließlich der Autorität, solche Anweisungen in jenen Teilen des elektromagnetischen der Bundesregierung zugeteilten Spektrums zu amendieren, zu modifizieren, oder zu widerrufen; und (f) verwalten ein System von Radiospektrum-Prioritäten für jene vom Spektrum abhängigen Fernmeldemittel, die und bedient von der Bundesregierung gehören, und bescheinigen oder genehmigen solche Radiospektrum-Prioritäten, einschließlich der Entschlossenheit von Konflikten in oder unter solchen Radiospektrum-Prioritäten während einer Krise oder Notfalls.
Sec. 5.4. Der Verwalter von General Services soll zur Verfügung stellen und eine allgemeine Bundeserwerb-Annäherung aufrechterhalten, die den effizienten zentralen Einkauf der Ausrüstung und Dienstleistungen berücksichtigt, die NS/EP Kommunikationsanforderungen entsprechen. Nichts in dieser Abteilung soll analysiert werden, um die Beschaffungsbehörden zu verschlechtern oder sonst zu betreffen, die durch das Gesetz einer Agentur oder gewährt sind, anführen davon.
Sec. 5.5. In Bezug auf die Nachrichtendienstgemeinschaft kann der DNI, nach der Beratung mit den Köpfen von betroffenen Agenturen, solche Politikdirektiven und Leitung ausgeben, weil der DNI für notwendig hält, um diese Ordnung durchzuführen. Verfahren oder andere Leitung, die von den Köpfen von Elementen der Nachrichtendienstgemeinschaft ausgegeben ist, sollen in Übereinstimmung mit solchen Politikdirektiven oder durch den DNI ausgegebenen Richtlinien sein.
Sec. 5.6. Die Bundeskommunikationskommission führt solche Funktionen durch wie sind durch das Gesetz erforderlich, einschließlich:
(a) in Bezug auf alle Entitäten, die lizenziert oder von der Bundeskommunikationskommission geregelt sind: die Erweiterung, Unterbrechung oder die Verminderung von Frachtführer-Möglichkeiten oder Dienstleistungen; die Kontrolle von Frachtführer-Raten, Anklagen, Methoden und Klassifikationen; der Aufbau, die Genehmigung, die Aktivierung, die Deaktivierung oder das Schließen von Radiostationen, Dienstleistungen und Möglichkeiten; die Anweisung von Radiofrequenzen Bundeskommunikationskommissionslizenznehmern; die Untersuchung von Übertretungen des sachdienlichen Gesetzes; und die Bewertung von Kommunikationsdienst-Versorger-Notbedürfnissen und Mitteln; und
(b), die die dauernde Operation und Wiederherstellung von kritischen Kommunikationssystemen und Dienstleistungen durch die Unterstützung des Sekretärs der Heimatssicherheit mit der Infrastruktur unterstützen, beschädigen Bewertung und Wiederherstellung, und durch das Versorgen des Sekretärs der Heimatssicherheit mit der Information, die von der Bundeskommunikationskommission auf der Kommunikationsinfrastruktur, den Dienstausfällen und der Wiederherstellung, als gesammelt ist, passend.
Sec. 6. Allgemeine Agenturverantwortungen. Alle Agenturen, im mit dem Gesetz im Einklang stehenden Ausmaß, sollen werden:
(a) bestimmen Sie das Spielraum ihrer NS/EP Kommunikationsvoraussetzungen, und geben Sie Auskunft bezüglich solcher Voraussetzungen zum Exekutivausschuss; (b) bereiten Policen, Pläne und Verfahren bezüglich Fernmeldeeinrichtungen, Dienstleistungen oder Ausrüstung unter ihrem Management oder betrieblicher Kontrolle vor, um ihre Fähigkeit zu maximieren, auf die NS/EP Bedürfnisse nach der Bundesregierung zu antworten;
(c) schlagen Sie Initiativen wo möglich vor, der vielfachen Agenturen oder anderen Bundesentitäten nützen kann;
(d) verwalten Sie Programme, die breite NS/EP Kommunikationsabsichten und Policen unterstützen;
(e) legen Sie Berichte jährlich, oder wie sonst gebeten, zum Exekutivausschuss, bezüglich der Agentur NS/EP Kommunikationstätigkeiten vor;
(f) denken Sie innere Erwerb-Strategien zur Unterstutzung der zentralisierten Erwerb-Annäherung aus, die von der Regierung von General Services entsprechend dem Abschnitt 5.4 dieser Ordnung zur Verfügung gestellt ist; und
(g) versorgen Sie den Sekretär der Heimatssicherheit mit dem rechtzeitigen Bericht auf dem NS/EP Kommunikationsstatus, um das allgemeine unter 6 U.S.C erforderliche Betriebsbild zu informieren. 321 (d).
Sec. 7. Allgemeine Bestimmungen.
(a) Zu den Zwecken dieser Ordnung soll das Wort “Agentur” die Bedeutung haben, die im Abschnitt 6.1 (b) der Durchführungsverordnung 13526 vom 29. Dezember 2009 dargelegt ist. (b) Durchführungsverordnung 12472 vom 3. April 1984, wie amendiert, wird hiermit widerrufen.
(c) Executive Order 12382 Vom 13. September 1982, wie amendiert, wird weiter durch das Anschlagen der folgenden Sprache vom Abschnitt 2 (e) amendiert: “in seiner Kapazität als Exekutivreagenz für das Nationale Kommunikationssystem”.
(d) Nichts in dieser Ordnung soll analysiert werden, um zu verschlechtern oder sonst zu betreffen:
(i) die Autorität, die durch das Gesetz einer Agentur, oder gewährt ist, anführen davon; oder (ii) die Funktionen des Direktors des OMB in Zusammenhang mit oder gesetzgebenden Haushaltsverwaltungsvorschlägen.
(e) Diese Ordnung soll im Einklang stehend mit dem anwendbaren Gesetz und Thema der Verfügbarkeit von Aneignungen durchgeführt werden.
(f) Diese Ordnung ist dazu nicht beabsichtigt, und tut nicht, schafft jedes Recht oder Vorteil, der substantivisch oder verfahrensrechtlich, am Gesetz oder in der Billigkeit durch jede Partei gegen die Vereinigten Staaten, seine Abteilungen, Agenturen, oder Entitäten, seine Offiziere, Angestellte, oder Agenten oder jede andere Person durchsetzbar ist.
Am 6. Juli 2012.
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