Militärische Einsätze der Bundeswehr im Inneren sind auch in Friedenszeiten nicht mehr ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer gestern verkündeten Entscheidung das bisherige Verbot, zur »Abwehr von Katastrophen« militärische Waffen einzusetzen, gekippt. Hardliner unter den Sicherheitspolitikern haben jetzt Oberwasser, um weitere Bundeswehreinsätze, etwa zur angeblichen Terrorismusbekämpfung, in die Wege zu leiten.
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