Tierschützer in Österreich: Und schon ist man Straftäter
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Das Urteil im Tierschützerprozess hält einen wichtigen Teilsatz bereit:
auch angekündigte, legale Demonstrationen können eine Nötigung darstellen,
wenn dadurch ein Vermögen in Gefahr ist.
..........
Das Gericht geht nämlich davon aus,
dass auch dann, wenn gar keine schweren Straftaten angekündigt oder angedroht werden,
eine Nötigung dann vorliegt, wenn mit Umsatzeinbußen gedroht wird.
..........
Auch eine Boykottdrohung ist eine Bedrohung mit der Verletzung am Vermögen:
denn der Betroffene würde dadurch für die Zukunft
die Grundlage seiner vermögensrechtlichen Stellung verlieren,...
...........
Die Ankündigung von legalen Demonstrationen , die geeignet ist,
einem Unternehmen nicht unwesentliche Umsatzeinbußen zu bescheren,
ist daher als Drohung mit einer Verletzung am Vermögen,
somit als gefährliche Drohung zu qualifizieren und stellt daher ein geeignetes Nötigungsmittel dar.
...........
Könnten diese Formulierungen nicht gegen fast alle Firmen und Staatsführer
angewendet werden ?
Was ist mit den unterschlagenen Informationen , der globalen Günstlingswirtschaft,
der unterdrückten (bekannten) alternativen Technik, der unglaublichen Korruption....
der willkürlichen "Endlagerung" von Atommüll in Zwischenlagern.....
der Verseuchung ganzer Kontinente durch Gen Gifte.....
.....
...
All diese Vorgänge sind einem Boykott ähnlich
all diese Vorgänge sind
eine Verletzung am Vermögen und Gesundheit
des Volkes , des kleinen Mannes , der kleinen Frau.
Der permanent steigende Druck in der globalen Arbeitswelt
immer schneller um immer weniger Lohn arbeiten zu müssen
ist eine Drohung und Nötigung.
Wenn das auch in der Eu gilt
und so ausgelegt werden kann (wie ich meine, es verstanden zu haben......)
dann könnten wir
halb Europa auf den Kopf stellen.
Wir bräuchten einen Rechtswissenschafter (ohne formatierte Birne) ....
------------
( §278a Österreichisches StGB, auch "Anti-Mafia-Paragraph" genannt
vergleichbar mit dem deutschen §129 )
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Das Urteil im Tierschützerprozess hält einen wichtigen Teilsatz bereit:
auch angekündigte, legale Demonstrationen können eine Nötigung darstellen,
wenn dadurch ein Vermögen in Gefahr ist.
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Das Gericht geht nämlich davon aus,
dass auch dann, wenn gar keine schweren Straftaten angekündigt oder angedroht werden,
eine Nötigung dann vorliegt, wenn mit Umsatzeinbußen gedroht wird.
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Auch eine Boykottdrohung ist eine Bedrohung mit der Verletzung am Vermögen:
denn der Betroffene würde dadurch für die Zukunft
die Grundlage seiner vermögensrechtlichen Stellung verlieren,...
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Die Ankündigung von legalen Demonstrationen , die geeignet ist,
einem Unternehmen nicht unwesentliche Umsatzeinbußen zu bescheren,
ist daher als Drohung mit einer Verletzung am Vermögen,
somit als gefährliche Drohung zu qualifizieren und stellt daher ein geeignetes Nötigungsmittel dar.
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Könnten diese Formulierungen nicht gegen fast alle Firmen und Staatsführer
angewendet werden ?
Was ist mit den unterschlagenen Informationen , der globalen Günstlingswirtschaft,
der unterdrückten (bekannten) alternativen Technik, der unglaublichen Korruption....
der willkürlichen "Endlagerung" von Atommüll in Zwischenlagern.....
der Verseuchung ganzer Kontinente durch Gen Gifte.....
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All diese Vorgänge sind einem Boykott ähnlich
all diese Vorgänge sind
eine Verletzung am Vermögen und Gesundheit
des Volkes , des kleinen Mannes , der kleinen Frau.
Der permanent steigende Druck in der globalen Arbeitswelt
immer schneller um immer weniger Lohn arbeiten zu müssen
ist eine Drohung und Nötigung.
Wenn das auch in der Eu gilt
und so ausgelegt werden kann (wie ich meine, es verstanden zu haben......)
dann könnten wir
halb Europa auf den Kopf stellen.
Wir bräuchten einen Rechtswissenschafter (ohne formatierte Birne) ....
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( §278a Österreichisches StGB, auch "Anti-Mafia-Paragraph" genannt
vergleichbar mit dem deutschen §129 )