Meine Schwester, 19 Jahre alt, ist im zweitem Lehrjahr und möchte zusammen mit ihrem Freund eine Wohnung beziehen.
Da das Einkommen der beiden nicht reicht um die Wohnung und die Lebenshaltungskosten zu decken, wollte sie bei der ARGE die BAB beantragen.
Dies wurde aber von der ARGE abgelehnt, mit der Begründung das sie kein Anspruch auf BAB habe, weil sie noch unter 25 ist und von ihren Eltern abhängig ist und. Anspruch besteht in ihrem Fall nur bei schwerwiegenden familiären Problemen.
Soll also heißen, meine Eltern müssen sie verprügeln damit sie Anspruch hat!?!
Da das Einkommen der beiden nicht reicht um die Wohnung und die Lebenshaltungskosten zu decken, wollte sie bei der ARGE die BAB beantragen.
Dies wurde aber von der ARGE abgelehnt, mit der Begründung das sie kein Anspruch auf BAB habe, weil sie noch unter 25 ist und von ihren Eltern abhängig ist und. Anspruch besteht in ihrem Fall nur bei schwerwiegenden familiären Problemen.
Soll also heißen, meine Eltern müssen sie verprügeln damit sie Anspruch hat!?!