Fast unbemerkt, aufgrund der Berichterstattung zur Situation in der Ukraine, hat der Moloch EU am 20. März 2014 eine historische Vereinbarung getroffen, die eine einzige Behörde etabliert, um Pleite gegangene Banken abzuwickeln. Der Fokus der Berichterstattung der MSM lag zu diesem Zeitpunkt eher auf dieser Vereinbarung (Single Resolution Mechanism, SRM) als auf der wirklichen Story dahinter. Denn die besagt, dass zukünftig Steuerzahler und Guthabenbesitzer – also Bail-Outs durch Steuermittel und Bail-Ins durch Enteignung von Sparguthaben – zweifach für die Bankster einstehen müssen.
Zwar gibt es zahlreiche länderbezogene Ausnahmen und die Vereinbarung ist sogar in Teilbereichen (nach den Richtlinien des EU-Parlaments) illegal, aber die Ausbeutung des kleinen Bürgers wurde schon beschlossen, bevor der Zustand des europäischen Bankensystems (vgl. Bankenstresstests) veröffentlicht wurde und ein stattfindender Aufschrei der Bevölkerung diese Sozialisierung der Bankverluste verhindert hätte.
Bereits im Juni 2013 wurden dafür die Bail-In-Regelungen festgelegt:
Under the deal, after 2018 bank shareholders will be first in line for assuming the losses of a failed bank before bondholders and certain large depositors. Insured deposits under £85,000 (€100,000) are exempt and, with specific exemptions, uninsured deposits of individuals and small companies are given preferred status in the bail-in pecking order for taking losses . . . Under the deal all unsecured bondholders must be hit for losses before a bank can be eligible to receive capital injections directly from the ESM, with no retrospective use of the fund before 2018.
(Nach dieser Vereinbarung werden ab 2018 die Aktionäre die ersten in der Linie sein, die für die Verluste der Pleite gegangenen Banken haften dürfen, danach folgen die Anleihegläubiger und bestimmte Großanleger. Versicherte Einlagen unter 100.000€ sind ausgenommen und, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, werden unversicherte Einlagen von Privatpersonen und kleinen Unternehmen in der Heranziehungsrangfolge für Verluste gesondert behandelt . . . Im Rahmen der Vereinbarung müssen ungesicherte Gläubiger für Verluste eintreten, bevor eine Bank berechtigt ist direkte Kapitalspritzen vom ESM zu erhalten, wobei eine rückwirkende Anwendung des Fonds (ESM, Anm. d. Verf.) vor 2018 nicht möglich ist.)
Dabei darf man nicht vergessen, dass den EUkraten mit der Schaffung des undemokratischen ESM ein Instrument an Hand gegeben wurde, dessen Forderungen jederzeit von den Staaten – ergo den Bürgern – bedient werden müssen. Ganz abgesehen davon, dass der Steuerzahler auch als Sparer mit seinem ungesicherten Guthaben einsteht: Sparguthaben in einer Bank sind nämlich nichts anderes als Versprechen der Bank die Gelder wieder auszuzahlen – mehr aber auch nicht.
Politiker versuchen die Bail-In-Klausel dahingehend schön zu reden, dass zuerst die Aktionäre und Sparer ihren Beitrag leisten müssen, bevor der Steuerzahler einspringen muss. Gewinner sind dabei nur die Bankster, die zweimal “zugreifen” dürfen: Einmal bei den eigenen Sparern und dann bei den Steuerzahlern.
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Zwar gibt es zahlreiche länderbezogene Ausnahmen und die Vereinbarung ist sogar in Teilbereichen (nach den Richtlinien des EU-Parlaments) illegal, aber die Ausbeutung des kleinen Bürgers wurde schon beschlossen, bevor der Zustand des europäischen Bankensystems (vgl. Bankenstresstests) veröffentlicht wurde und ein stattfindender Aufschrei der Bevölkerung diese Sozialisierung der Bankverluste verhindert hätte.
Bereits im Juni 2013 wurden dafür die Bail-In-Regelungen festgelegt:
Under the deal, after 2018 bank shareholders will be first in line for assuming the losses of a failed bank before bondholders and certain large depositors. Insured deposits under £85,000 (€100,000) are exempt and, with specific exemptions, uninsured deposits of individuals and small companies are given preferred status in the bail-in pecking order for taking losses . . . Under the deal all unsecured bondholders must be hit for losses before a bank can be eligible to receive capital injections directly from the ESM, with no retrospective use of the fund before 2018.
(Nach dieser Vereinbarung werden ab 2018 die Aktionäre die ersten in der Linie sein, die für die Verluste der Pleite gegangenen Banken haften dürfen, danach folgen die Anleihegläubiger und bestimmte Großanleger. Versicherte Einlagen unter 100.000€ sind ausgenommen und, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, werden unversicherte Einlagen von Privatpersonen und kleinen Unternehmen in der Heranziehungsrangfolge für Verluste gesondert behandelt . . . Im Rahmen der Vereinbarung müssen ungesicherte Gläubiger für Verluste eintreten, bevor eine Bank berechtigt ist direkte Kapitalspritzen vom ESM zu erhalten, wobei eine rückwirkende Anwendung des Fonds (ESM, Anm. d. Verf.) vor 2018 nicht möglich ist.)
Dabei darf man nicht vergessen, dass den EUkraten mit der Schaffung des undemokratischen ESM ein Instrument an Hand gegeben wurde, dessen Forderungen jederzeit von den Staaten – ergo den Bürgern – bedient werden müssen. Ganz abgesehen davon, dass der Steuerzahler auch als Sparer mit seinem ungesicherten Guthaben einsteht: Sparguthaben in einer Bank sind nämlich nichts anderes als Versprechen der Bank die Gelder wieder auszuzahlen – mehr aber auch nicht.
Politiker versuchen die Bail-In-Klausel dahingehend schön zu reden, dass zuerst die Aktionäre und Sparer ihren Beitrag leisten müssen, bevor der Steuerzahler einspringen muss. Gewinner sind dabei nur die Bankster, die zweimal “zugreifen” dürfen: Einmal bei den eigenen Sparern und dann bei den Steuerzahlern.
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