Harsche Kritik erntete der derzeit diskutierte Richtlinienentwurf für nationale Ausstiegsklauseln für den Anbau von Gentechnikpflanzen nun auch aus den Reihen der konventionellen Agrarwirtschaft. Der Präsident der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG), Carl-Albrecht Bartmer, warnte vor einer Gefälligkeitsdemokratie.
Bei der Eröffnung der DLG-Feldtage gab Bartmer laut der agrarzeitung zu bedenken, dass die in den letzten Tagen heftig kritisierte Opt-Out-Lösung Konsequenzen für die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen innerhalb Europas aber auch Europas mit dem Rest der Welt habe. Der DLG-Präsident findet es falsch, dass Gentechnik-Verbote „frei von rationaler Begründungsnotwendigkeit“ getroffen werden könnten. Vielmehr brauche es ein neues Leitbild, welches innovative Verfahren hinsichtlich des Risikos und auch des Nutzens für die Gemeinschaft überprüft. Auch vonseiten der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft erntet der Richtlinienentwurf Kritik. So kommentierte etwa Bioland-Präsident Jan Plagge: “Gentech-Verbote sind aktive Mittelstandspolitik... Wir brauchen ein bundesweites Anbauverbot. Ein Flickenteppich von Regelungen auf Länderebene wäre nicht akzeptabel.“
Vergangene Woche stimmte eine große Mehrheit des EU-Umweltministerrats für die Änderung der Richtlinienverordnung, bei der auch Gentechnik-Unternehmen künftig über nationale Anbauverbote von Gentechnik-Pflanzen mitbestimmen können. Dieser Pferdefuß der nationalen Anbauverbote stieß vor allem bei Umweltverbänden und in den Reihen der Grünen und der Linken auf Ablehnung. Zudem moniert der wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Rechtsmäßigkeit dieser Richtlinienänderung. Die Abstimmung durch das EU-Parlament steht noch aus. Die europäischen Volksvertreter haben die Möglichkeit, den Richtlinienentwurf nachzubessern.
QUELLE
Bei der Eröffnung der DLG-Feldtage gab Bartmer laut der agrarzeitung zu bedenken, dass die in den letzten Tagen heftig kritisierte Opt-Out-Lösung Konsequenzen für die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen innerhalb Europas aber auch Europas mit dem Rest der Welt habe. Der DLG-Präsident findet es falsch, dass Gentechnik-Verbote „frei von rationaler Begründungsnotwendigkeit“ getroffen werden könnten. Vielmehr brauche es ein neues Leitbild, welches innovative Verfahren hinsichtlich des Risikos und auch des Nutzens für die Gemeinschaft überprüft. Auch vonseiten der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft erntet der Richtlinienentwurf Kritik. So kommentierte etwa Bioland-Präsident Jan Plagge: “Gentech-Verbote sind aktive Mittelstandspolitik... Wir brauchen ein bundesweites Anbauverbot. Ein Flickenteppich von Regelungen auf Länderebene wäre nicht akzeptabel.“
Vergangene Woche stimmte eine große Mehrheit des EU-Umweltministerrats für die Änderung der Richtlinienverordnung, bei der auch Gentechnik-Unternehmen künftig über nationale Anbauverbote von Gentechnik-Pflanzen mitbestimmen können. Dieser Pferdefuß der nationalen Anbauverbote stieß vor allem bei Umweltverbänden und in den Reihen der Grünen und der Linken auf Ablehnung. Zudem moniert der wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Rechtsmäßigkeit dieser Richtlinienänderung. Die Abstimmung durch das EU-Parlament steht noch aus. Die europäischen Volksvertreter haben die Möglichkeit, den Richtlinienentwurf nachzubessern.
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