Laut “Wall Street Journal” wurde am Montag in Saal am Ribnitzer Bodden erstmals seit 2011 in Deutschland wieder gefrackt. Der Konzern Halliburton pumpte dabei ca. 450 Kubikmeter Flüssigkeit unter hohem Druck in die 2.700 Meter tiefe Lagerstätte. Damit ging ein dreijähriges Moratorium zuende, auf daß sich die Behörden und der Konzern unter dem Druck öffentlicher Proteste geeinigt hatte.
Zum neuen Anlauf des “Sozialdemokraten”, Vizekanzlers und Bundeswirtschaftsministers Gabriel, im Interesse der Energiemonopole Fracking noch in diesem Sommer unter minimalen Auflagen den Weg zu bahnen, heißt es bei Campact:
Fracking wird nur in Wasserschutzgebieten verboten – und auf mehr als 80% der Landesfläche erlaubt. Und Grundwasserströme machen an den Grenzen der Schutzgebiete nicht halt. Und auch außerhalb davon entnehmen Brauereien, Mineralbrunnen und Gärtner Grundwasser.
Eine zahnlose Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Gasbohrungen: Eine UVP stellt nur sicher, dass die gesetzlichen Standards auch tatsächlich eingehalten werden – geht aber nicht über die Standards hinaus, die bisher auch schon gelten. Was uns hier als Regulierung verkauft wird, ist damit eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Bis jetzt ist kaum erforscht, ob und wie sich die Risiken des Frackings beherrschen ließen – und viele langfristige Probleme lassen sich heute noch gar nicht absehen.
Einige Medienberichte sprechen außerdem von einem geplanten Verbot „umwelttoxischer Substanzen“ – doch was das genau sein soll, ist bis jetzt nicht klar definiert. Die Spanne der Möglichkeiten reicht vom kompletten Verbot von Chemie beim Fracking bis zu einem Ausschluss einiger weniger unbedeutender Stoffe. Es ist zu befürchten, dass Gabriel den Begriff als Feigenblatt zur Legitimierung einer Hochrisiko-Technologie einführen will.
Ein Verbot aller Formen des Frackings wäre angesichts der Risiken notwendig – in Gabriels Plänen aber nicht enthalten.
QUELLE
Zum neuen Anlauf des “Sozialdemokraten”, Vizekanzlers und Bundeswirtschaftsministers Gabriel, im Interesse der Energiemonopole Fracking noch in diesem Sommer unter minimalen Auflagen den Weg zu bahnen, heißt es bei Campact:
Fracking wird nur in Wasserschutzgebieten verboten – und auf mehr als 80% der Landesfläche erlaubt. Und Grundwasserströme machen an den Grenzen der Schutzgebiete nicht halt. Und auch außerhalb davon entnehmen Brauereien, Mineralbrunnen und Gärtner Grundwasser.
Eine zahnlose Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Gasbohrungen: Eine UVP stellt nur sicher, dass die gesetzlichen Standards auch tatsächlich eingehalten werden – geht aber nicht über die Standards hinaus, die bisher auch schon gelten. Was uns hier als Regulierung verkauft wird, ist damit eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Bis jetzt ist kaum erforscht, ob und wie sich die Risiken des Frackings beherrschen ließen – und viele langfristige Probleme lassen sich heute noch gar nicht absehen.
Einige Medienberichte sprechen außerdem von einem geplanten Verbot „umwelttoxischer Substanzen“ – doch was das genau sein soll, ist bis jetzt nicht klar definiert. Die Spanne der Möglichkeiten reicht vom kompletten Verbot von Chemie beim Fracking bis zu einem Ausschluss einiger weniger unbedeutender Stoffe. Es ist zu befürchten, dass Gabriel den Begriff als Feigenblatt zur Legitimierung einer Hochrisiko-Technologie einführen will.
Ein Verbot aller Formen des Frackings wäre angesichts der Risiken notwendig – in Gabriels Plänen aber nicht enthalten.
QUELLE