Das Arbeitsgericht Frankfurt hat die Klage der Deutschen Bahn gegen den Streik der Lokomotivführer-Gewerkschaft (GdL) abgewiesen. Zuvor war ein Vergleich zwischen den Konfliktparteien gescheitert.
Der Streik der Lokführer ist nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt rechtens. Der Klage der Deutschen Bahn auf ein Verbot des Ausstands werde abgelehnt, sagte Richterin Ursula Schmidt am späten Donnerstagabend.
Die Bahn kann gegen die Entscheidung in Berufung gehen bei der nächsthöheren Instanz, dem Hessischen Landesarbeitsgericht. Wann dort verhandelt werden würde, war unmittelbar nach der Urteilsverkündung unklar.
Die Deutsche Bahn wollte mit einer Einstweiligen Verfügung den Lokführerstreik stoppen. Die Bahn hatte dargelegt, dass sie den am Mittwoch begonnenen Streik für unverhältnismäßig hält.
Der angestrebte Vergleich zwischen den streikenden Lokführern und der Deutschen Bahn ist ebenfalls geplatzt. Vor dem Frankfurter Arbeitsgericht konnten sich die Parteien nach mehr als fünf Stunden Verhandlung am Donnerstagabend nicht auf einen gemeinsamen Wortlaut einigen. Die GDL wollte festgeschrieben haben, dass bei der Bahn mehrere unterschiedliche Tarifverträge möglich sein könnten. Der Bahn-Anwalt hielt der GDL vor, Ergebnisse späterer Verhandlungen vorwegnehmen zu wollen und lehnte das Ansinnen ab.
Richterin Ursula Schmidt hatte angeregt, sämtliche Konfliktpunkte auch mit der konkurrierenden Gewerkschaft EVG aufzulisten, um eine Mediation oder Schlichtung vorzubereiten.
Der genaue Wortlaut des Vorschlags wurde zunächst nur den Streitparteien vorgelegt.
QUELLE
Der Streik der Lokführer ist nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt rechtens. Der Klage der Deutschen Bahn auf ein Verbot des Ausstands werde abgelehnt, sagte Richterin Ursula Schmidt am späten Donnerstagabend.
Die Bahn kann gegen die Entscheidung in Berufung gehen bei der nächsthöheren Instanz, dem Hessischen Landesarbeitsgericht. Wann dort verhandelt werden würde, war unmittelbar nach der Urteilsverkündung unklar.
Die Deutsche Bahn wollte mit einer Einstweiligen Verfügung den Lokführerstreik stoppen. Die Bahn hatte dargelegt, dass sie den am Mittwoch begonnenen Streik für unverhältnismäßig hält.
Der angestrebte Vergleich zwischen den streikenden Lokführern und der Deutschen Bahn ist ebenfalls geplatzt. Vor dem Frankfurter Arbeitsgericht konnten sich die Parteien nach mehr als fünf Stunden Verhandlung am Donnerstagabend nicht auf einen gemeinsamen Wortlaut einigen. Die GDL wollte festgeschrieben haben, dass bei der Bahn mehrere unterschiedliche Tarifverträge möglich sein könnten. Der Bahn-Anwalt hielt der GDL vor, Ergebnisse späterer Verhandlungen vorwegnehmen zu wollen und lehnte das Ansinnen ab.
Richterin Ursula Schmidt hatte angeregt, sämtliche Konfliktpunkte auch mit der konkurrierenden Gewerkschaft EVG aufzulisten, um eine Mediation oder Schlichtung vorzubereiten.
Der genaue Wortlaut des Vorschlags wurde zunächst nur den Streitparteien vorgelegt.
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