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    eu-austritts-volksbegehren

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    Beitrag von kaffeetrinken Do 3 Dez - 13:56

    Der Verfassungsausschuß, dem das EU-Austritts-Volksbegehren vom Nationalratspräsidium zugeteilt wurde zur Vorberatung der Debatte in der Plenarsitzung, die gemäß Volksbegehrensgesetz bis spätestens 17. Februar 2017 erfolgen muß, hatte seit dieser Zuteilung, die am 28. August 2015 erfolgte, über drei Monate Zeit, dazu inhaltliche Sitzungen gemeinsam mit den Volksbegehrens-Vertretern abzuhalten. Stattdessen erfolgt die erste derartige Sitzung erst heute - mit einer Gesamtdauer von 90 Minuten, die der Bedeutung des Themas in keinster Weise gerecht werden können. Davon wurden gemäß offizieller Einladung den Parlamentsfraktionen und von diesen bestellten Experten 75 Minuten zugeteilt und den Vertretern des Volksbegehrens genau 13 Minuten. Zu insgesamt 60 Minuten Gutachten von fünf Experten, die von den Parteifraktionen nominiert wurden, inkl. den Meinungen der Parteifraktionen dazu, soll ich als Bevollmächtigte des Volksbegehrens genau drei Minuten(!) Stellung nehmen dürfen. Der Mensch, der das könnte, muß erst erfunden werden!

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