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    HAARP

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    Beitrag von Gast Fr 19 Nov - 8:30

    auf jeden Fall.........mal nen bischen Gott spielen....
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    Beitrag von Brainfire© Fr 19 Nov - 19:26

    Ja ich mein das liegt auf der Hand aber was kann man den noch für Flaxen machen wenn man es schon nötig hat es ins Haus zu bringen ... ihr versteht ?
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    Beitrag von Gast Fr 19 Nov - 19:27

    Ich will gar nich wissen was die damit alles anrichten können.....
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    Beitrag von Brainfire© Fr 19 Nov - 19:33

    ich schon ^^ lol
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    Beitrag von Brainfire© Sa 18 Dez - 12:58

    « «Wir sind nicht länger bereit, eure Kriege zu finanzieren»
    Endstation Iran? – Kriegsvorbereitung ? »
    Tödliche Gefahren durch Umweltwaffen wie HAARP wurden in der Realpolitik behandelt!

    16. März 2010 von honigmann

    Zur Erinnerung:

    Die HAARP-Anlage und ihre tödlichen Gefahren sind keine „Verschwörungstheorie“ – die Gefahren von „Umweltwaffen“ wie HAARP wurden in der Realpolitik erörtert, dies bereits in den 197oer Jahren!:

    1976
    International Humanitarian Law – Treaties & Documents

    Convention on the prohibition of military or any hostile use of environmental modification techniques, 10 December 1976.

    1988
    Schweizerische Eidgenossenschaft

    SR 0.515.06 Übereinkommen über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken

    1999
    EUROPÄISCHES PARLAMENT

    BERICHT über Umwelt, Sicherheit und Außenpolitik, Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz, („Hughes“-Verfahren)

    Diese initiative vernunft Recherche stellt die wichtigsten Paragraphenartikel und Textpassagen aus übernationalen Beschlüssen bzw. Gesetzesentwürfen zum vertieften Studium zur Verfügung:

    [alle folgenden Hervorhebungen initiative vernunft]
    EUROPÄISCHES PARLAMENT

    BERICHT
    14. Januar 1999
    PE 227.710/end A4-0005/99
    über Umwelt, Sicherheit und Außenpolitik
    Verfasser der Stellungnahme: Herr Olsson, Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz
    („Hughes“-Verfahren)

    PDF-Datei (113 k):
    [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]

    Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik
    Berichterstatterin: Frau Maj Britt Theorin

    In der Sitzung vom 13. Juli 1995 gab der Präsident des Europäischen Parlaments bekannt, daß er den gemäß Artikel 45 der Geschäftsordnung von Frau Rehn Rouva eingereichten Entschließungsantrag zum potentiellen Einsatz militärisch genutzter Ressourcen für Umweltstrategien (B4-0551/95) an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik als federführenden Ausschuß sowie den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz als mitberatenden Ausschuß überwiesen hatte.
    A ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

    B BEGRÜNDUNG
    Anlage I

    STELLUNGNAHME



    A. ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

    Entschließung zu Umwelt, Sicherheit und Außenpolitik

    Das Europäische Parlament, – in Kenntnis des von Frau Rehn Rouva zum potentiellen Einsatz militärisch genutzter Ressourcen für Umweltstrategien eingereichten Entschließungsantrags (B4-0551/95),

    - unter Hinweis auf die Anhörung über HAARP und nichttödliche Waffen, die der Unterausschuß für Sicherheit und Abrüstung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten am 5. Februar 1998 in Brüssel durchgeführt hat,

    T. in der Erwägung, daß die militärischen Forschungsarbeiten über die Beeinflussung der Umwelt als Waffe trotz bestehender Übereinkommen weitergeht, wie das Beispiel des HAARP-Systems mit Standort in Alaska zeigt,

    Rechtliche Aspekte militärischer Tätigkeiten

    26. fordert die Europäische Union auf, sich dafür einzusetzen, daß auch die neuen sogenannten nichttödlichen Waffensysteme und die Entwicklung neuer Waffenstrategien durch internationale Übereinkommen erfaßt und geregelt werden;

    27. hält HAARP (High Frequency Active Auroral Research Project) wegen der weitreichenden Umweltauswirkungen für eine globale Angelegenheit und fordert, die rechtlichen, ökologischen und ethischen Auswirkungen von einem unabhängigen internationalen Organ untersuchen zu lassen, bevor weitere Forschungsarbeiten und Versuche stattfinden; bedauert die wiederholte Weigerung der Regierung der Vereinigten Staaten, einen Vertreter zu der öffentlichen Anhörung oder den folgenden Sitzungen seines zuständigen Ausschusses über die Auswirkungen des Forschungsprogramms über hochfrequente Strahlen (High Frequency Active Auroral Research Project – HAARP), das gegenwärtig in Alaska durchgeführt wird, zu entsenden;

    28. fordert die STOA-Lenkungsgruppe (Scientific and Technological Options Assessment) auf, ihre Zustimmung zu geben, daß die wissenschaftlichen und technischen Beweise, die in allen vorliegenden Forschungsergebnissen über HAARP vorliegen, untersucht werden, um die genaue Art und das Gefährdungspotential, das HAARP sowohl für die lokale als auch für die globale Umwelt sowie für die Gesundheit der Menschen generell darstellt, zu ermitteln;

    29. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Regierungen von Schweden, Finnland, Norwegen und der Russischen Föderation die Auswirkungen des HAARPProgramms auf die arktischen Gebiete Europas unter den Aspekten Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung zu untersuchen und dem Parlament über die Ergebnisse zu berichten;

    30. fordert vor allem ein internationales Übereinkommen über ein generelles Verbot von Forschungs- und Entwicklungsprojekten – ob militärisch oder zivil -, die die Anwendung der Erkenntnisse auf dem Gebiet chemischer und elektrischer Vorgänge oder von Schallwellen oder anderen Funktionen des menschlichen Gehirns zur Entwicklung von Waffen beinhalten, die jeder beliebigen Form der Manipulation des Menschen Tür und Tor öffnen könnten; dieses Übereinkommen sollte auch ein Verbot aller derzeit bekannten sowie aller erdenklichen Anwendungsmöglichkeiten solcher Systeme umfassen;

    31. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, sich für internationale Vereinbarungen einzusetzen, um die Umwelt im Kriegsfall vor unnötigen Zerstörungen zu bewahren;

    32. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedsländer auf, sich dafür einzusetzen, daß internationale Regeln auch für militärische Tätigkeiten in Friedenszeiten mit Blick auf ihre Umweltauswirkungen festgelegt werden;



    B BEGRÜNDUNG

    Eine Reihe von Umweltkatastrophen haben die Menschheit vor neue Probleme gestellt, zuletzt durch das Dammunglück in Spanien. Die Erderosion in Italien, die durch das Naturphänomen El Niño bedingte Wüstenbildung und das Kernkraftunglück in Tschernobyl sind andere Beispiele aus neuerer Zeit für die zerstörerischen Folgen von Natur- und Umweltkatastrophen. In bestimmten Gebieten der Erde kann die Trockenheit die Ernte mehrerer Jahre vernichten, mit der Folge, daß große Teile der Bevölkerung Hunger leiden, in vielen Fällen mit tödlichem Ausgang. Der Mensch ist gegen solche Katastrophen heute nur sehr unzulänglich gerüstet.

    Umwelt- und Naturkatastrophen sind eine Tragödie für den einzelnen Menschen und können katastrophale Folgen für die Gesellschaft und ganze Nationen haben. Solche Art Katastrophen sind mit gewaltigen Kosten verbunden, sowohl in Form des Verlusts von Leben als auch in Form von Kosten für die Beseitigung der materiellen Schäden. Wenn sich solche Katastrophen ereignen zeigt sich, daß es nicht genügend Ressourcen gibt, um vor ihnen zu warnen und/oder sie zu verhindern. Die unternommenen Anstrengungen kommen häufig viel zu spät. Es gilt daher, den vorbeugenden Aspekt zu stärken. Das erfordert gewaltige Anstrengungen, aber die verfügbaren Ressourcen sind sehr begrenzt. Hier ist eine Neuausrichtung bei der Nutzung der verfügbaren Ressourcen notwendig, gleichzeitig müssen neue Ressourcen bereitgestellt werden. Es ist offensichtlich, daß ein Land auf sich allein gestellt sich nicht gegen Umweltkatastrophen schützen kann, Umweltprobleme machen eine Zusammenarbeit zwischen den Ländern notwendig. Die Gefahren sind globaler Art, internationale Zusammenarbeit ist daher unverzichtbar.

    Das Militär selbst stellt einen großen umweltzerstörenden Sektor dar. Schon deshalb sollte es erheblich mehr Verantwortung für die Umwelt übernehmen.


    HAARP – Ein klimabeeinträchtigendes Waffensystem

    Am 5. Februar 1998 führte der Unterausschuß für Sicherheit und Abrüstung des Europäischen Parlaments eine Anhörung u.a. über HAARP durch. Vertreter der NATO und der USA waren eingeladen worden, nahmen jedoch an der Anhörung nicht teil. Der Ausschuß bedauert es, daß die USA keinen Vertreter entsandt hatten, der auf Fragen hätte antworten und die Gelegenheit nutzen können, zu dem vorgelegten Material Stellung zu nehmen.(22)

    HAARP, Forschungsprogramm für hochfrequente Strahlenforschung (High Frequency Active Auroral Research Project), wird gemeinsam von der Luftwaffe der USA und dem Geophysikalischen Institut der Universität Alaska, Fairbanks, durchgeführt. Auch in Norwegen laufen ähnliche Untersuchungen, ebenfalls in der Antarktis und auch in der früheren Sowjetunion.(23) HAARP ist ein Forschungsprojekt, bei dem mit einer bodengestützten Anlage mit einem Netz von Antennen, die alle mit einem eigenen Sender ausgestattet sind, Teile der Ionosphäre(24) mit starken Radiowellen erwärmt werden. Die erzeugte Energie heizt bestimmte Teile der Ionosphäre auf, was auch Löcher in der Ionosphäre und künstliche „Spiegel“ herbeiführen kann.

    HAARP ist für viele Zwecke einsetzbar. Durch Manipulation der elektrischen Eigenschaften in der Atmosphäre lassen sich gewaltige Kräfte kontrollieren. Wird dies als militärische Waffe eingesetzt, können die Folgen für den Feind verhängnisvoll sein. Durch HAARP läßt sich ein fest umrissenes Gebiet millionenfach stärker mit Energie aufladen als mit irgendeiner anderen herkömmlichen Energiequelle. Die Energie läßt sich auch auf ein bewegliches Ziel ausrichten, u.a. auf feindliche Raketen.

    Das Projekt ermöglicht auch eine bessere Kommunikation mit U-Booten und die Manipulation der globalen Wetterverhältnisse. Aber auch das Gegenteil, eine Störung der Kommunikation, ist möglich. Durch Manipulation der Ionosphäre kann man die globale Kommunikation stören, gleichzeitig bleiben die Kommunikationsverbindungen des Anwenders erhalten. Eine weitere Nutzungsmöglichkeit des Systems ist eine Röntgenaufnahme der Erde bis in eine Tiefe von mehreren Kilometern (erddurchdringende Tomographie), um Öl- und Gasfelder aufzuspüren, aber auch unterirdisch stationierte Militäranlagen. Eine weitere Nutzung des HAARP-Systems ist Radar, das über den Horizont blicken und Objekte in großer Entfernung erfassen kann. Dadurch lassen sich nähernde Objekte jenseits des Horizonts ausmachen.

    Seit den 50er Jahren führen die USA Atomexplosionen im Van Allen-Gürtel durch(25), um zu erforschen, welche Auswirkungen der entstehende elektromagnetische Impuls in so großer Höhe auf Funkverbindungen und die Wirkungsweise von Radaranlagen hat. Diese Explosionen erzeugten neue Magnetstrahlengürtel, die fast um die gesamte Erde liefen. Die Elektronen bewegten sich auf magnetischen Feldlinien und erzeugten ein künstliches Nordlicht über dem Nordpol. Durch diese militärischen Versuche entsteht die Gefahr, daß der Van Allen-Gürtel für lange Zeit schwerwiegend gestört wird. Das Magnetfeld der Erde kann sich über großen Gebieten ausweiten und Funkverbindungen unmöglich machen. Nach Aussagen amerikanischer Wissenschaftler kann es Hunderte von Jahren dauern, bis der Van Allen-Gürtel wieder zu seinem normalen Zustand zurückfindet. HAARP kann Veränderungen der klimatischen Bedingungen bewirken. Das System kann auch das gesamte Ökosystem beeinträchtigen, insbesondere in der empfindlichen Antarktis.

    Eine weitere schwerwiegende Folge von HAARP sind die Löcher in der Ionosphäre, die durch die nach oben gerichteten starken Wellen entstehen. Die Ionosphäre schützt uns vor einfallender kosmischer Strahlung. Es besteht die Hoffnung, daß die Löcher sich wieder schließen, aber die Erfahrungen mit den Veränderungen der Ozonschicht deuten in die entgegengesetzte Richtung. Die schützende Ionosphäre weist also große Löcher auf..

    HAARP ist wegen der umfassenden Auswirkungen auf die Umwelt eine globale Angelegenheit, und es ist zu bezweifeln, ob die Vorteile dieses Systems wirklich die Risiken aufwiegen. Die ökologischen und ethischen Auswirkungen müssen vor weiteren Forschungsarbeiten und Versuchen untersucht werden. HAARP ist der Öffentlichkeit fast nicht bekannt, und es ist wichtig, daß die Bevölkerung davon Kenntnis erhält.

    HAARP steht in Verbindung mit 50 Jahren intensiver Weltraumforschung für eindeutig militärische Zwecke, beispielsweise als Teil des „Kriegs der Sterne“, um die obere Atmosphäre und die Kommunikation zu kontrollieren. Solche Forschungsarbeiten sind als schwerwiegend umweltschädigend anzusehen, sie können unübersehbare Auswirkungen auf das Leben der Menschen haben. Niemand weiß heute mit Sicherheit, welche Auswirkungen HAARP haben kann. Der Geheimhaltung in der militärischen Forschung muß entgegengewirkt werden. Das Recht auf Öffentlichkeit und demokratische Kontrolle militärischer Forschungsprojekte und die parlamentarische Kontrolle müssen gestärkt werden.

    Eine Reihe internationaler Übereinkommen (Übereinkommen über das Verbot der militärischen oder sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken, der Antarktis-Vertrag, der Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper sowie das UNSeerechtsübereinkommen) lassen HAARP nicht nur unter humanen und politischen Aspekten, sondern auch unter rechtlichen Aspekten als äußerst zweifelhaft erscheinen. Der Antarktis-Vertrag schreibt vor, daß die Antarktis nur für friedliche Ziele genutzt werden darf.(26) Dies würde bedeuten, daß HAARP eine Verletzung des Völkerrechts darstellt. Alle Auswirkungen der neuen Waffensysteme müssen von unabhängigen internationalen Einrichtungen untersucht werden. Es sind weitere internationale Vereinbarungen anzustreben, um die Umwelt im Krieg vor unnötiger Zerstörung zu schützen.

    (10) () Am 5. Februar 1998 führte der Unterausschuß für Sicherheit und Abrüstung des Parlaments eine öffentliche Anhörung über HAARP und sogenannte nichttödliche Waffen durch. Dieser Abschnitt stützt sich auf die Anhörung.
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    (11) () Solche Waffen werden beispielsweise in den USA, China, Großbritannien, Frankreich, Rußland und Israel hergestellt.
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    (23) () Dr. Nick Begich, Sachverständiger bei der Anhörung
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    (24) () In der Ionosphäre befinden sich große schützende Magnetfelder, Van Allen-Gürtel genannt. Sie fangen geladene Teilchen auf (Protonen, Elektronen und Alphapartikel).
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    (25) () 1958 ließ die Marine der USA drei Bomben mit spaltbarem Material in einer Höhe von 480 km über dem Südatlantik explodieren. Das Projekt wurde vom Verteidigungsministerium und der Atomenergiekommission der USA unter dem Codenamen Projekt Argus durchgeführt. Quelle: Dr. Rosalie Bertell.
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    STELLUNGNAHME

    SCHLUSSFOLGERUNGEN

    11. betrachtet das ionosphärische Manipulationssystem des US-Militärs (HAARP), das in Alaska stationiert ist und einen Teil der Entwicklung und Anwendung elektromagnetischer Waffen für den externen und internen Bereich der Sicherheit ausmacht, als ein Beispiel einer höchst gefährlichen neuen militärischen Bedrohung der gesamten Umwelt wie auch der menschlichen Gesundheit, da dieses Projekt zum Ziel hat, zu militärischen Zwecken in den höchst sensiblen energetischen Bereich der Biosphäre einzudringen, obwohl die Konsequenzen dieses Vorgehens in keinster Weise abzusehen sind; fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, Druck auf die US-Regierung, Rußland und jeden anderen in solche Aktivitäten verwickelten Staat auszuüben, damit diese Tätigkeiten eingestellt und ein umfassendes Abkommen gegen derartige Waffen geschlossen werden kann;

    12. fordert vor allem ein internationales Übereinkommen über ein generelles Verbot von Forschungs- und Entwicklungsprojekten – ob militärisch oder zivil -, die die Anwendung der Erkenntnisse auf dem Gebiet chemischer und elektrischer Vorgänge oder von Schallwellen oder anderen Funktionen des menschlichen Gehirns zur Entwicklung von Waffen beinhalten, die jeder beliebigen Form der Manipulation des Menschen Tür und Tor öffnen könnten; dieses Übereinkommen sollte auch ein Verbot aller derzeit bekannten sowie aller erdenklichen Anwendungsmöglichkeiten solcher Systeme umfassen;


    Letzte Aktualisierung: 13. März 1999

    Quelle:
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    .

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    .

    Die Bundesbehörden
    der Schweizerischen Eidgenossenschaft

    - Gesetzgebung, — Landesrecht

    Startseite > Gesetzgebung > Systematische Sammlung > Landesrecht > Deckblatt > SR 0.515.06 Übereinkommen über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken

    Anhang zum Übereinkommen
    Beratender Sachverständigenausschuss

    1. Der Beratende Sachverständigenausschuss verpflichtet sich, die einschlägigen Tatsachenfeststellungen zu treffen und Gutachten zu allen Problemen abzugeben, die nach Artikel V Absatz 1 des Übereinkommens von dem Vertragsstaat aufgeworfen werden, der die Einberufung des Ausschusses beantragt.

    2. Die Arbeit des Beratenden Sachverständigenausschusses ist so zu organisieren, dass er die in Absatz 1 beschriebenen Aufgaben wahrnehmen kann. Der Ausschuss entscheidet Verfahrensfragen im Zusammenhang mit der Organisation seiner Arbeit möglichst einvernehmlich; ist dies nicht möglich, so entscheidet er mit der Mehrheit seiner anwesenden und abstimmenden Mitglieder. Über Sachfragen wird nicht abgestimmt.

    3. Der Depositar oder sein Vertreter wird als Vorsitzender des Ausschusses tätig.

    4. Jeder Sachverständige kann bei den Sitzungen einen oder mehrere Berater hinzuziehen.

    5. Jeder Sachverständige ist berechtigt, über den Vorsitzenden von Staaten und internationalen Organisationen die ihm für die Durchführung der Ausschussarbeit wünschenswert erscheinende Information und Hilfe anzufordern.
    Absprachen

    Absprache zu Art. I

    Der Ausschuss geht davon aus, dass für die Zwecke dieses Übereinkommens die Begriffe «weiträumig», «lange andauernd» und «schwerwiegend» wie folgt auszulegen sind:

    a)
    «weiträumig»: ein Gebiet von mehreren hundert Quadratkilometern umfassend;
    b)
    «lange andauernd»: Monate oder ungefähr eine Jahreszeit lang anhaltend;
    c)
    «schwerwiegend»: eine ernste oder bedeutende Störung oder Schädigung des menschlichen Lebens, der natürlichen und wirtschaftlichen Hilfsquellen oder sonstiger Güter mit sich bringend.

    Es wird ferner davon ausgegangen, dass die obige Auslegung ausschliesslich für dieses Übereinkommen bestimmt ist und nicht die Auslegung gleicher oder ähnlicher Begriffe präjudizieren soll, wenn diese im Zusammenhang mit einer anderen internationalen Übereinkunft verwendet werden.

    Absprache zu Art. II

    Der Ausschuss geht davon aus, dass die folgenden Beispiele Erscheinungen veranschaulichen, die durch Nutzung der in Artikel II des Übereinkommens definierten umweltverändernden Techniken verursacht werden könnten: Erdbeben; Flutwellen, Störung des ökologischen Gleichgewichts einer Region; Änderungen von Wetterstrukturen (Wolken, Niederschläge, Wirbelstürme verschiedener Art und Tornados); Änderungen von Klimastrukturen; Änderungen von Meeresströmungen; Änderungen des Zustands der Ozonschicht sowie Änderungen des Zustands der Ionosphäre.

    Es wird ferner davon ausgegangen, dass alle vorstehend aufgeführten Erscheinungen, sobald sie durch die militärische oder eine sonstige feindselige Nutzung umweltverändernder Techniken hervorgerufen werden, zu weiträumigen, lange andauernden oder schwerwiegenden Zerstörungen, Schäden oder Verletzungen führen würden oder aller Voraussicht nach führen können. Die in Artikel II definierte militärische oder eine sonstige feindselige Nutzung umweltverändernder Techniken mit dem Ziel, diese Erscheinungen als Mittel zur Zerstörung, Schädigung oder Verletzung eines anderen Vertragsstaats zu verursachen, würde damit verboten sein.

    Darüber hinaus wird festgestellt, dass die obige Liste von Beispielen nicht erschöpfend ist. Andere Erscheinungen, die von der in Artikel II definierten Nutzung umweltverändernder Techniken herrühren könnten, liessen sich ebenfalls in die Liste aufnehmen. Das Fehlen derartiger Erscheinungen in der Liste bedeutet nicht, dass die in Artikel I enthaltene Verpflichtung auf sie nicht anwendbar wäre, sobald die in jenem Artikel genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

    Absprache zu Art. III

    Der Ausschuss geht davon aus, dass dieses Übereinkommen nicht die Frage behandelt, ob eine bestimmte Art der Nutzung umweltverändernder Techniken für friedliche Zwecke mit den allgemein anerkannten Grundsätzen und geltenden Vorschriften des Völkerrechts in Einklang steht oder nicht.

    Absprache zu Art. VIII

    Der Ausschuss geht davon aus, dass ein Vorschlag zur Änderung des Übereinkommens auch auf jeder nach Artikel VIII abgehaltenen Konferenz der Vertragsparteien geprüft werden kann. Es wird ferner davon ausgegangen, dass jeder für eine derartige Prüfung bestimmte Änderungsvorschlag dem Depositar nach Möglichkeit spätestens 90 Tage vor Beginn der Konferenz vorgelegt werden sollte.
    Geltungsbereich am 3. Oktober 2005

    Vertragsstaaten

    Afghanistan
    Ägypten
    Algerien
    Antigua und Barbuda
    Argentinien*
    Armenien
    Australien
    Bangladesch
    Belarus
    Belgien
    Benin
    Brasilien
    Bulgarien
    Chile
    China
    Hongkong
    Macau
    Costa Rica
    Dänemark
    Deutschland
    Dominica
    Finnland
    Ghana
    Griechenland
    Guatemala*
    Indien
    Irland
    Italien
    Japan
    Jemen
    Kanada
    Kap Verde
    Kasachstan
    Korea (Nord-)
    Korea (Süd-)*
    Kuba
    Kuwait*
    Laos
    Litauen
    Malawi
    Mauritius
    Mongolei
    Neuseeland*
    Cook-Inseln
    Niue
    Niederlande*
    Aruba
    Niederländische Antillen
    Niger
    Norwegen
    Österreich*
    Pakistan
    Panama
    Papua-Neuguinea
    Polen
    Rumänien
    Russland
    St. Vincent und die Grenadinen
    Salomoninseln
    São Tomé und Príncipe
    Schweden
    Schweiz*
    Slowakei
    Slowenien
    Spanien
    Sri Lanka
    Tadschikistan
    Tschechische Republik
    Tunesien
    Ukraine
    Ungarn
    Uruguay
    Usbekistan
    Vereinigte Staaten
    Vereinigtes Königreich
    Akrotiri und Dhekelia
    Anguilla
    Brunei
    Gebiete unter territorialer Souveränität des Vereinigten Königreichs
    St. Christoph und Nevis (St. Kitts und Nevis)
    St. Lucia
    Vietnam
    Zypern

    Vorbehalte und Erklärungen siehe hiernach.

    Vorbehalte und Erklärungen

    Argentinien

    Die Argentinische Republik legt den Begriff «weiträumige, lange andauernde oder schwerwiegende Auswirkungen» in Artikel 1 Absatz 1 des Übereinkommens im Einklang mit den in den Auslegungsbestimmung zu dem genannten Artikel vereinbarten Begriffsbestimmungen aus. Ebenso legt die Argentinische Republik die Artikel II, III und VIII im Einklang mit den Auslegungsbestimmungen zu den genannten Artikeln aus.

    Die argentinische Regierung hat näher ausgeführt, dass sich die Auslegungserklärung in ihrer Urkunde auf die Auslegungsvereinbarungen bezieht, die in dem unter dem Aktenzeichen A/31/27 veröffentlichten Bericht der Konferenz des Abrüstungsausschusses an die einunddreissigste Tagung der Generalversammlung angenommen wurden.

    Guatemala

    Guatemala nimmt den Wortlaut des Artikels III an, sofern die Auswirkungen der Nutzung umweltverändernder Techniken für friedliche Zwecke es weder in Bezug auf sein Hoheitsgebiet noch bei der Nutzung seiner natürlichen Ressourcen beeinträchtigen.

    Korea (Süd—)

    Die Regierung der Republik Korea geht davon aus, dass jede Technik zur bewussten Änderung des natürlichen Zustands von Flüssen unter den Begriff «umweltverändernde Techniken» im Sinne des Artikels II des Übereinkommens fällt.

    Ferner wird davon ausgegangen, dass die militärische oder eine sonstige feindselige Nutzung derartiger Techniken, die eine Überflutung, Überschwemmung, Senkung des Wasserstands, Austrocknung, Zerstörung hydrotechnischer Anlagen oder andere schädliche Auswirkungen verursachen könnte, in den Geltungsbereich des Übereinkommens fällt, sofern sie die in Artikel I genannten Kriterien erfüllt.

    Kuwait

    Dieses Übereinkommen bindet den Staat Kuwait nur gegenüber den Vertragsstaaten des Übereinkommens. Seine Verbindlichkeit endet ohne weiteres in Bezug auf jeden feindseligen Staat, der das in dem Übereinkommen enthaltene Verbot nicht beachtet.

    Neuseeland

    Die Regierung von Neuseeland erklärt hiermit, dass sie das Übereinkommen dahingehend auslegt, dass das Übereinkommen nicht die Verpflichtungen der Staaten beeinträchtigt oder einschränkt, sich der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken, die dem Völkerrecht widersprechen, zu enthalten.

    Niederlande

    Das Königreich der Niederlande nimmt die in Artikel I des Übereinkommens niedergelegten Verpflichtungen mit der Massgabe an, dass sie sich auf Staaten erstrecken, die nicht Vertragsparteien des Übereinkommens sind und die im Einklang mit Artikel I des Übereinkommens handeln.

    Österreich

    Infolge der sich aus ihrem Statut als dauernd neutraler Staat ergebenden Verpflichtungen bringt die Republik Österreich den Vorbehalt an, dass ihre Zusammenarbeit im Rahmen dieses Übereinkommens nicht über die vom Statut dauernder Neutralität und von der Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen gesetzten Grenzen hinausgehen kann.

    Schweiz

    Im Hinblick auf die ihr aus dem Status eines immerwährenden neutralen Staates erwachsenden Pflichten ist die Schweiz gehalten, den allgemeinen Vorbehalt zu machen, dass ihre Mitarbeit im Rahmen dieses Übereinkommens nicht über den durch ihren Status gesetzten Rahmen hinausgehen kann. Dieser Vorbehalt bezieht sich insbesondere auf Artikel V Absatz 5 des Übereinkommens sowie auf jede analoge Klausel, welche diese Bestimmung im Übereinkommen (oder in einer anderen Vereinbarung) ersetzen oder ergänzen könnte.

    Stand am 15. November 2005
    Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen
    Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
    Kontakt | Rechtliches

    Quellen:
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    .

    Gruß

    Der Honigmann

    .

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    HAARP - Seite 4 Empty Re: HAARP

    Beitrag von Admin1 Sa 18 Dez - 13:06

    Sehr geil Lucky!!
    Hoffentlich lesen sich die Leute auch komplett durch.

    Ich frage mich manchmal ob die Länder wie China, Korea, Indien von denen man kaum in der Hinsicht etwas hört auch solches Gerät im Besitz haben.

    Als letztes Jahr Korea und China völlig zugeschneit wurden...
    Anfang des Jahres und nun ist es in Europa und den USA zu beobachten.
    Könnten nicht das schon Machtdemonstrationen dieser Gerätschaften sein die auf unsere Kosten ausgetragen werden?
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    Beitrag von Brainfire© Sa 18 Dez - 13:14

    wenn man das weltweite wetter beobachtet kommt es mir echt so vor das jeder jedem das schlechte wetter (der schwarze peter) zu schiebt ...

    hmmm vorstellbar ist es auf jeden Fall finde Ich ...
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    HAARP - Seite 4 Empty Re: HAARP

    Beitrag von XALORR Sa 18 Dez - 17:37

    Also HAARP ist mir ein Begrif aber ich bin mir einfach nicht sicher was die sich davon versprechen.
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    Ich hab gehört das es eine Art Waffe auf Mikrowellen basierend sein soll.
    Diese Mikrowellen sollen in der Lage sein das Wetter in genau definierten gebieten zu Manipulieren.
    Ich glaub da weniger dran.
    Die Menschheit versucht schon immer die Elemente zu beherschen und versagten jedesmal.
    Vieleicht sind die Haarp Anlagen die auf den oben aufgezählten Ländern Stationiert wurden ein Forschungsprojekt das eine neue Komunikationsform ermöglichen soll.
    Da es wie immer erst ein Millitärischen Hintergrund hatt ist die Natürlich geheim und durch aussendun falscher Informationen bleibt diese Experiment auch vorerst geheim.
    Natürlich kann das auch andersherum der Fall sein.
    Aber uns fehlen einfach verlässliche Fakten um die Wahrheit zu enthüllen.
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    Beitrag von Gast Sa 18 Dez - 17:42

    ich glaube auch nicht daran, das das Wetter manipulibar ist, das macht die Natur von ganz allein. Sieht mal an die vergangene Jahrhunderte zurück, es läuft alles nach einem bestimmten Rythmus, alles wiederholt sich mit dem Wetter. Cool
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    Beitrag von Brainfire© Sa 18 Dez - 17:42

    nun wie du lesen kannst ich durch diesen Text Bewiesen habe ist HAARP Fakt
    Den schließlich sagt die Regierung selbst das Haarp existiert und es sich um Wetter Experimente Handelt . Somit ist die steuerung von Hoch und Tief Druck Phänomenen durch HAARP möglich .Dann die Silberionen(nicht nur - leider) Chemtrails die unseren Himmel durchpflügen .

    Oder die Agent Orange Geschichte in Verbindung mit den ersten Chemtrails in Vietnam ...


    Zuletzt von Lucky77 am Sa 18 Dez - 17:46 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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    Beitrag von XALORR Sa 18 Dez - 17:45

    Fakt schon aber nicht über seine Funktion.
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    Beitrag von Gast Sa 18 Dez - 18:00

    glaube ich das es möglich ist, das Wetter in bestimmter Form und in bestimmten Regionen zu manipulieren für Versuchszwecke. Nicht aber auf der ganzen Welt, so meinte ich das Cool
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    Beitrag von Brainfire© Sa 18 Dez - 18:13

    ja leider ist der bereich Funktion noch ein anderes Kapitel . Den wie wir wissen lassen sich verschiedene Geräte zweckentfremden . Besonders in der Luft Ionen und Frequenten Technischen sparte
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    Beitrag von Gast Sa 18 Dez - 18:23

    hast du davon noch mehr auf Lager, will ich alles wissen. Interessiert mich sehr. Smile
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    Beitrag von XALORR Sa 18 Dez - 18:26

    Gut da hast du recht Lucky.
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    Beitrag von Brainfire© Sa 18 Dez - 18:32

    Nun Haarp und Chemtrails oder einfach nur Biomagnetismus Ionen Luft gemische Strahlen und Leiterwellen ?
    #
    Ehrlich gesagt wenn man verrückt genug ist sich selbst ein UFO zu Bauen zu wollen dann kommt man an bestimmten themen nich vorbei :-)

    nun ich kann dir ein paar Links in unserer Link sammlung ans Herzle legen aber was fürt dich Informativ ist mußt selber filtern den ich kann nicht in dein kopf schauen und wissen was wertvoller gedanken besitz ist für dich und du mit nehm,en möchtest ins nächste leben :-)
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    Beitrag von XALORR Sa 18 Dez - 18:36

    Jepp.
    Aus den Technologien die man bei der Entwicklung einer eigenen neuen Fluggeräten herauskommt kann mann einiges anderes anstellen.
    Die Amis waren auf diesen Gebiet doch schon immer sehr tüchtig.
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    Beitrag von Gast Sa 18 Dez - 19:10

    gut, danke für den Tipp, dann schaue ich mich in der Linksammlung mal durch und mach mich schlau. Cool
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    Beitrag von tomjohn Do 28 Apr - 22:17

    Da dürfte etwas mit der Steuerung nicht stimmen !

    Nach den zahlreichen Tornados in den USA.

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    Beitrag von Admin1 Do 28 Apr - 23:23

    Was hältst Du eigentlich von der Theorie/Vermutung dass es wirklich einen Weltraum-/Wetterkrieg zwischen einigen Nationen gibt?
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    Beitrag von XALORR Fr 29 Apr - 9:07

    Ne Tom das hat nichts mit HAARP zu tu das ist der Planet der wieder mal Warnungen verteilt.
    Nächste Station: europa unteranderem d-smiley
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    Beitrag von Stivi Fr 29 Apr - 9:10

    Wann soll denn was in Deutschland passiere Xal?
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    Beitrag von XALORR Fr 29 Apr - 9:16

    Ach keine Ahnung, vieleicht Erdbeben, Vulkanausbrüche, extrem Starke Stürme...
    Abwarten was sich die Natur wiedermal einfallen läßt.
    Denn unser Land ist doch bisher,
    ungewöhnlicher Weise von solchen Naturkatastrophen
    zum größten Teil verschohnt geblieben.
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    Beitrag von Stivi Fr 29 Apr - 9:30

    Jap so ist es Xal, es wundert mich immer wieder, was überall auf der Welt passiert und hier in Deutschland passiert quasi nichts, echt wahnsinn.
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    Beitrag von Admin1 Fr 29 Apr - 9:36

    Geduld.
    Nur Geduld.

    Habe mit einigen Unwettern gesprochen.
    Die sind zwar dieses Jahr mit dem Ami ausgelastet, aber für den Spätsommer sollen wir uns einen Termin frei halten.
    lol

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