Donnerstag, 02.12.2010, 18:35 Uhr
Bundestag regelt Sicherungsverwahrung neu
Berlin (dpa) - Der Bundestag hat eine Neuregelung der umstrittenen Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher beschlossen. Stimmt der Bundesrat am 17. Dezember zu, kann das Gesetz zum Jahresbeginn in Kraft treten.
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Sicherungsverwahrung Bei der Sicherungsverwahrung bleiben besonders gefährliche Täter auch nach Verbüßung ihrer Strafe eingesperrt, um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. © dpa
Künftig soll sich die Sicherungsverwahrung auf besonders gefährliche Schwerverbrecher konzentrieren, damit diese nach Verbüßung der Haftstrafe nicht automatisch in die Freiheit entlassen werden müssen. Für Betrüger oder Diebe soll die Sicherungsverwahrung grundsätzlich nicht mehr infrage kommen.
Neben dieser grundlegenden Neuordnung umfasst der am Donnerstag beschlossene Gesetzentwurf eine Regelung für die Täter, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Dezember 2009 entlassen werden müssen, obwohl sie noch als gefährlich gelten. Diese Menschen sollen möglichst in neuen Einrichtungen untergebracht werden, wenn sie "psychisch gestört" sind. Zudem gibt es nun die Möglichkeit, Freigelassene mit elektronischen Fußfesseln zu überwachen.
Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) kündigte an, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen zu wollen. Es bestehe die Gefahr, dass die Maßnahme viel zu oft auch in Fällen angeordnet werde, in denen die Justiz eigentlich ohne sie auskomme, teilte er in Potsdam mit. Jedoch dürfte Brandenburg für die Einschaltung des Vermittlungsausschusses keine Mehrheit im Bundesrat bekommen. Zudem könnte die Länderkammer das Gesetz nur verzögern, nicht blockieren, denn das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.
Da frag Ich mich ob dann die wiedereinführung der KZ durch Kinderschänder oder dergleichen inididuen gerechtfertigt ist ^^
Bundestag regelt Sicherungsverwahrung neu
Berlin (dpa) - Der Bundestag hat eine Neuregelung der umstrittenen Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher beschlossen. Stimmt der Bundesrat am 17. Dezember zu, kann das Gesetz zum Jahresbeginn in Kraft treten.
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Sicherungsverwahrung Bei der Sicherungsverwahrung bleiben besonders gefährliche Täter auch nach Verbüßung ihrer Strafe eingesperrt, um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. © dpa
Künftig soll sich die Sicherungsverwahrung auf besonders gefährliche Schwerverbrecher konzentrieren, damit diese nach Verbüßung der Haftstrafe nicht automatisch in die Freiheit entlassen werden müssen. Für Betrüger oder Diebe soll die Sicherungsverwahrung grundsätzlich nicht mehr infrage kommen.
Neben dieser grundlegenden Neuordnung umfasst der am Donnerstag beschlossene Gesetzentwurf eine Regelung für die Täter, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Dezember 2009 entlassen werden müssen, obwohl sie noch als gefährlich gelten. Diese Menschen sollen möglichst in neuen Einrichtungen untergebracht werden, wenn sie "psychisch gestört" sind. Zudem gibt es nun die Möglichkeit, Freigelassene mit elektronischen Fußfesseln zu überwachen.
Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) kündigte an, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen zu wollen. Es bestehe die Gefahr, dass die Maßnahme viel zu oft auch in Fällen angeordnet werde, in denen die Justiz eigentlich ohne sie auskomme, teilte er in Potsdam mit. Jedoch dürfte Brandenburg für die Einschaltung des Vermittlungsausschusses keine Mehrheit im Bundesrat bekommen. Zudem könnte die Länderkammer das Gesetz nur verzögern, nicht blockieren, denn das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.
Da frag Ich mich ob dann die wiedereinführung der KZ durch Kinderschänder oder dergleichen inididuen gerechtfertigt ist ^^