Ab dem 9. März beginnt die erste gesamtdeutsche Volkszählung. Nicht jeder wird befragt, allerdings müssen gut 10 % der Bevölkerung die Hosen runterlassen. Gehört man zu dem erlesenen Kreis, gibt es keinen Ausweg. Wer nicht ordnungsgemäß Rede und Antwort steht, kann laut dem Zensusgesetz2011 mit Strafen bis zu 5000,- Euro belegt werden.
Damit ist der Sammelwut allerdings noch kein Ende gesetzt. Es werden auch noch Fragebögen zur Gebäude- und Wohnungszählung per Post verschickt und damit sollen sämtliche Gebäude und Wohnräume festgestellt werden.
Die Erklärungen sind eben so unschlüssig wie vernünftig. So heißt es man wolle die Daten der Meldebehörden etc. um Karteileichen bereinigen und den in Deutschland zur Verfügung stehenden Wohnraum ermitteln.
Bei Heute.de gibt es folgendes zur Kritik zu lesen:
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde verletzt, weil sensible persönliche Daten aus Quellen wie den Meldeämtern oder der Bundesagentur für Arbeit ohne Einwilligung der Betroffenen zusammengeführt werden. Die Daten der Bundesagentur werden laut Statistischem Bundesamt benutzt, um ein sogenanntes “erwerbsstatistisches Gesamtbild” der Bevölkerung zu erstellen.
Damit Daten aus unterschiedlichen Quellen schnell miteinander verknüpft und verarbeitet werden können, wird den einzelnen Datensätzen eine Ordnungsnummer zugewiesen. Diese Ordnungsnummer wird erst vier Jahre nach dem Zensusstichtag wieder gelöscht. Kritiker der Volkszählung sehen darin eine Personenkennziffer, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 ausdrücklich verboten hatte. Mit Hilfe dieser Kennziffer sei es technisch möglich, Profile aller in Deutschland ansässigen Personen anzulegen. [1]
Einige Kritiker gehen sogar so weit, zu vermuten es würde einer Vorbereitung eines Lastenausgleichs dienen. Ein solcher würde Beispielsweise eine staatliche Zwangshypothek beinhalten können. Es wäre nicht das erste Mal, dass sich Deutschland so entschuldet.
Hier einige Zeilen aus Wikipedia zum Thema, wir hatten das in einem anderen Artikel bereits behandelt:
Diese Umverteilung erfolgte dadurch, dass diejenigen, denen erhebliches Vermögen verblieben war (insbesondere betraf das Immobilien), die Hälfte dieses Vermögens nach dem Stand vom 21. Juni 1948 in 120 vierteljährlichen Raten, also verteilt auf 30 Jahre, in einen Ausgleichsfonds einzahlen mussten. Zu diesem Zweck wurden eine Vermögensabgabe, eine Hypothekengewinnabgabe und eine Kreditgewinnabgabe eingeführt, die an die Finanzämter zu zahlen waren. Diese Belastungen (0,6 % pro Jahr) konnten auf Grund der langen Zeit aus den Einnahmen des betroffenen Vermögenswertes geleistet werden, ohne die Vermögenssubstanz angreifen zu müssen, wobei den Betroffenen diese Leistungen infolge der ständigen Inflation in den Jahren 1948 bis 1978 allmählich leichter fielen. Ab den 1980er Jahren flossen zunehmend auch allgemeine Steuermittel in den Fonds.[2]
Im Gesamten ist zu beobachten, dass unsere Regierung zunehmend in Sammelwut verfällt und diese sollte unbedingt im Auge behalten werden.
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Damit ist der Sammelwut allerdings noch kein Ende gesetzt. Es werden auch noch Fragebögen zur Gebäude- und Wohnungszählung per Post verschickt und damit sollen sämtliche Gebäude und Wohnräume festgestellt werden.
Die Erklärungen sind eben so unschlüssig wie vernünftig. So heißt es man wolle die Daten der Meldebehörden etc. um Karteileichen bereinigen und den in Deutschland zur Verfügung stehenden Wohnraum ermitteln.
Bei Heute.de gibt es folgendes zur Kritik zu lesen:
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde verletzt, weil sensible persönliche Daten aus Quellen wie den Meldeämtern oder der Bundesagentur für Arbeit ohne Einwilligung der Betroffenen zusammengeführt werden. Die Daten der Bundesagentur werden laut Statistischem Bundesamt benutzt, um ein sogenanntes “erwerbsstatistisches Gesamtbild” der Bevölkerung zu erstellen.
Damit Daten aus unterschiedlichen Quellen schnell miteinander verknüpft und verarbeitet werden können, wird den einzelnen Datensätzen eine Ordnungsnummer zugewiesen. Diese Ordnungsnummer wird erst vier Jahre nach dem Zensusstichtag wieder gelöscht. Kritiker der Volkszählung sehen darin eine Personenkennziffer, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 ausdrücklich verboten hatte. Mit Hilfe dieser Kennziffer sei es technisch möglich, Profile aller in Deutschland ansässigen Personen anzulegen. [1]
Einige Kritiker gehen sogar so weit, zu vermuten es würde einer Vorbereitung eines Lastenausgleichs dienen. Ein solcher würde Beispielsweise eine staatliche Zwangshypothek beinhalten können. Es wäre nicht das erste Mal, dass sich Deutschland so entschuldet.
Hier einige Zeilen aus Wikipedia zum Thema, wir hatten das in einem anderen Artikel bereits behandelt:
Diese Umverteilung erfolgte dadurch, dass diejenigen, denen erhebliches Vermögen verblieben war (insbesondere betraf das Immobilien), die Hälfte dieses Vermögens nach dem Stand vom 21. Juni 1948 in 120 vierteljährlichen Raten, also verteilt auf 30 Jahre, in einen Ausgleichsfonds einzahlen mussten. Zu diesem Zweck wurden eine Vermögensabgabe, eine Hypothekengewinnabgabe und eine Kreditgewinnabgabe eingeführt, die an die Finanzämter zu zahlen waren. Diese Belastungen (0,6 % pro Jahr) konnten auf Grund der langen Zeit aus den Einnahmen des betroffenen Vermögenswertes geleistet werden, ohne die Vermögenssubstanz angreifen zu müssen, wobei den Betroffenen diese Leistungen infolge der ständigen Inflation in den Jahren 1948 bis 1978 allmählich leichter fielen. Ab den 1980er Jahren flossen zunehmend auch allgemeine Steuermittel in den Fonds.[2]
Im Gesamten ist zu beobachten, dass unsere Regierung zunehmend in Sammelwut verfällt und diese sollte unbedingt im Auge behalten werden.
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