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4 verfasser

    ich hab da mal ne blöde frage...

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    ich hab da mal ne blöde frage... Empty ich hab da mal ne blöde frage...

    Beitrag von BoscGirl So 26 Jun - 21:57

    ... ich weiß dass das zwar eigentlich nicht hier her gehört, dennoch wollte ich fragen ob sich hier jemand mit kündigung eines arbeitsverhältnisses auskennt. ich hab zwar schon gegoogelt, aber teilweise wiedersprechen sich die aussagen doch sehr stark. vielleicht ist ja ein anwalt hier ;o))

    in meinem arbeitsvertrag ist keine kündigungsfrist angegeben. ich steig bei meinem tarifvertrag nicht wirklich durch....

    lieben gruß
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    Beitrag von bAsTi So 26 Jun - 22:00

    Wenn du dein Arbeitsverhältnis aufgeben möchtest, hast du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen (= 28 Tage).
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    Beitrag von BoscGirl So 26 Jun - 22:01

    und das muss dann immer zum monatsende sein?
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    Beitrag von bAsTi So 26 Jun - 22:02

    Geht, glaube ich, auch zur Monatsmitte.
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    Beitrag von BoscGirl So 26 Jun - 22:04

    okay dann vielen dank dafür....und ich kann ohne angabe von gründen kündigen? mancha sagen ja, manche nein. allerdings kann ich die gründe nicht nennen ohne ausfallend zu werden...
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    Beitrag von bAsTi So 26 Jun - 22:06

    Einen Grund musst Du angeben, musst halt gucken wie Du das ein wenig subtiler formulieren kannst, da kann ich dir auch nicht weiterhelfen.
    Ohne Grund kannst Du nur in der Probezeit kündigen.
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    Beitrag von BoscGirl So 26 Jun - 22:23

    okay, danke dir ;o))
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    Beitrag von freddy So 26 Jun - 23:10

    Sofern ich es weiss, muss der Arbeitgeber keinen Grund angeben. "Nur auf verlangen"

    Dass man als Arbeitnehmer einen Grund angeben muss, ist mir neu.
    Auch wird empfohlen keinen anzugeben. Ob es nun so ist, kann ich nicht 100 % garantieren, jedoch: Siehe im 1. link unter "Form".

    Eine Kündigung muss laut § 623 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) immer schriftlich erfolgen. Die eigenhändige Unterschrift ist unabdingbar. Die mündliche Kündigung ist rechtlich nicht möglich. Ebenso sind Kündigungen, die per Fax oder per E-Mail verschickt werden, rechtlich unwirksam. Ein Arbeitnehmer kann, muss aber keinen Grund für die erfolgte Kündigung angeben. Das ist der exorbitante Unterschied zur Kündigung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss einen Kündigungsgrund angeben. Der Arbeitnehmer muss des Weiteren unbedingt die herrschenden Kündigungsfristen beachten. Die gültigen Kündigungsfristen erfährt man i.d.R. im zutreffenden, amtlichen Tarifvertrag bzw. in seinem Arbeitsvertrag. Wird man an beiden Stellen nicht fündig und ist sich also nicht sicher, welche Kündigungsfristen greifen, beträgt die Kündigungsfrist generell vier Wochen bis zum 15. des Monats oder bis zum Monatsende.

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    Beitrag von Gast Mo 27 Jun - 10:05

    Ich hab' damals wo ich gekündigt habe auch keinen Grund angegeben und bei der Firma war ich 8 Jahre lang und das war in Ordnung so.....Nur die vom Arbeitsamt fragen einen dann Löcher in den Bauch warum man das gemacht hat.
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    Beitrag von SunKitty Mo 27 Jun - 12:06

    „Hiermit Kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum 01 Juli 2011 oder zum nächst möglichen Kündigungszeitpunkt und bitte um Bestätigung.
    Mit freundlichen Grüßen
    XY“
    Das reicht eigentlich so habe ich meine Kündigungen immer geschrieben.
    Sollte verlangt werden das du gründe angibst schreib einfach aus persönlichen Gründen.
    So kann dir dann keiner was und du hast dann auch keinen Stress mit denen.

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