Die künftige Große Koalition erwägt eine deutliche Ausweitung von DNA-Tests. Künftig soll es auch möglich sein, “family searching” zu betreiben. Dies bedeutet, dass DNA-Proben nicht nur darauf verglichen werden dürfen, ob eine bestimmte Person selbst als Straftäter in Betracht kommt. Vielmehr können dann lediglich ähnliche Proben der Anlass sein, in der Verwandtschaft des Unverdächtigen nach Personen zu suchen, bei denen das DNA-Profil möglicherweise genau passt.
Damit würden Union und SPD eine Rechtslage aufweichen, die der Bundesgerichtshof erst vor kurzer Zeit bestätigt hat. In einem Vergewaltigungsfall waren die DNA-Proben von Teilnehmern an einem freiwilligen Massen-Gentest zunächst darauf untersucht worden, ob sie mit dem Erbgutmuster des möglichen Täters übereinstimmen. Da dies nicht der Fall war, hielt man Ausschau, ob Proben wenigstens der Täter-DNA ähnlich sind. Über diese Methode gelangte man dann an einen jungen Mann in der Verwandtschaft, lud diesen zum DNA-Test und hatte dann den erhofften Treffer.
Juristisch war dies unzulässig, so der Bundesgerichtshof. Denn DNA-Proben dürfen nach dem Wortlaut des Gesetzes nur auf direkte Übereinstimmungen untersucht werden. Hierin sehen die Unterhändler der Parteien laut Zeit online ”inaktzeptable Schutzlücken” vor allem im Sexualstrafrecht.
Gegen die Pläne sprechen viele Gründe. Sie sind zunächst naturwissenschaftlicher Art. So würde bei der Zulassung von Beinahetreffern die Fehleranfälligkeit sehr stark, möglicherweise sogar in Unkontrollierbare steigen. Außerdem erinnere das Verfahren an eine “biologische Rasterfahndung”, sagte etwa der Berliner Genetiker Lutz Roewer Zeit online. In letzter Konsequenz würde die Zahl potenziell Verdächtiger ins Unermessliche gehen.
Damit würden dann auch Menschen ins Visier geraten, die nicht einmal über irgendwelche konkreten Anhaltspunkte (etwa Wohnort in Tatortnähe) mit einem Verbrechen in Verbindung gebracht werden könnten. Verfassungsrechtlich wäre “family searching” ebenfalls höchst bedenklich. Schon heute wird bei freiwilligen DNA-Tests die Unschuldsvermutung weitgehend umgedreht. Wer das Wort freiwillig ernst nimmt, gibt den Behörden damit Anlass zu weiteren Ermittlungen (siehe etwa einen aktuellen Fall in Münster). Deshalb ist es auch eher nur noch Makulatur, wenn die Pläne der Großen Koalition die Pflicht vorschreiben, Testteilnehmer über die weiteren Auswertungsmöglichkeiten zu informieren.
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Damit würden Union und SPD eine Rechtslage aufweichen, die der Bundesgerichtshof erst vor kurzer Zeit bestätigt hat. In einem Vergewaltigungsfall waren die DNA-Proben von Teilnehmern an einem freiwilligen Massen-Gentest zunächst darauf untersucht worden, ob sie mit dem Erbgutmuster des möglichen Täters übereinstimmen. Da dies nicht der Fall war, hielt man Ausschau, ob Proben wenigstens der Täter-DNA ähnlich sind. Über diese Methode gelangte man dann an einen jungen Mann in der Verwandtschaft, lud diesen zum DNA-Test und hatte dann den erhofften Treffer.
Juristisch war dies unzulässig, so der Bundesgerichtshof. Denn DNA-Proben dürfen nach dem Wortlaut des Gesetzes nur auf direkte Übereinstimmungen untersucht werden. Hierin sehen die Unterhändler der Parteien laut Zeit online ”inaktzeptable Schutzlücken” vor allem im Sexualstrafrecht.
Gegen die Pläne sprechen viele Gründe. Sie sind zunächst naturwissenschaftlicher Art. So würde bei der Zulassung von Beinahetreffern die Fehleranfälligkeit sehr stark, möglicherweise sogar in Unkontrollierbare steigen. Außerdem erinnere das Verfahren an eine “biologische Rasterfahndung”, sagte etwa der Berliner Genetiker Lutz Roewer Zeit online. In letzter Konsequenz würde die Zahl potenziell Verdächtiger ins Unermessliche gehen.
Damit würden dann auch Menschen ins Visier geraten, die nicht einmal über irgendwelche konkreten Anhaltspunkte (etwa Wohnort in Tatortnähe) mit einem Verbrechen in Verbindung gebracht werden könnten. Verfassungsrechtlich wäre “family searching” ebenfalls höchst bedenklich. Schon heute wird bei freiwilligen DNA-Tests die Unschuldsvermutung weitgehend umgedreht. Wer das Wort freiwillig ernst nimmt, gibt den Behörden damit Anlass zu weiteren Ermittlungen (siehe etwa einen aktuellen Fall in Münster). Deshalb ist es auch eher nur noch Makulatur, wenn die Pläne der Großen Koalition die Pflicht vorschreiben, Testteilnehmer über die weiteren Auswertungsmöglichkeiten zu informieren.
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