Der Schweizer Bundesrat hat der Bundesanwaltschaft heute die Ermächtigung zur Untersuchung der NSA-Affäre erteilt. Dies melden Medien aus der Schweiz. Demnach habe die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren gegen unbekannt eröffnet. Ermittelt wird wegen “Verbotenen Handlungen für einen fremden Staat”. Hierzu habe es einen begründeten Anfangsverdacht gegeben.
Die Bundesanwälte hätten laut der Zürcher Zeitung “Kenntnis von diversen Aktivitäten fremder Staaten in der Schweiz”. Welche damit gemeint sind, bleibt ungenannt. Es dürfte sich aber um die britischen GCHQ und die US-amerikanische NSA handeln. Details bleiben wegen des “Amts- und Untersuchungsgeheimnisses” geheim. Nach einem Bericht des ZDF-Magazins Zoom betreibt die NSA Abhörstationen in Skibsby (Dänemark) und der Schweiz, darunter in Leuk im Kanton Wallis und in Buchholterberg im Kanton Bern. Hierüber würde wohl Telekommunikation in Deutschland abgehört. Die Existenz der Anlagen wird aber vom Schweizer Nachrichtendienst des Bundes dementiert.
Ganz anders in Deutschland, wo die Bundesregierung weiter herum eiert und nach sechs Monaten weiterhin brav um die Beantwortung ihres Fragenkatalogs in den USA bittet. Seit Sommer war der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hinsichtlich der Einleitung von zwei Ermittlungsverfahren mit sogenannten “Prüfverfahren” befasst: “Vorermittlungen” wurden gegen die USA angestellt wegen des Verdachts, dass tödliche Drohneneinsätze von Deutschland aus gesteuert werden. In einem anderen Fall wurde die fortgesetzte Spionage in Deutschland beobachtet.
Weiterlesen...
Die Bundesanwälte hätten laut der Zürcher Zeitung “Kenntnis von diversen Aktivitäten fremder Staaten in der Schweiz”. Welche damit gemeint sind, bleibt ungenannt. Es dürfte sich aber um die britischen GCHQ und die US-amerikanische NSA handeln. Details bleiben wegen des “Amts- und Untersuchungsgeheimnisses” geheim. Nach einem Bericht des ZDF-Magazins Zoom betreibt die NSA Abhörstationen in Skibsby (Dänemark) und der Schweiz, darunter in Leuk im Kanton Wallis und in Buchholterberg im Kanton Bern. Hierüber würde wohl Telekommunikation in Deutschland abgehört. Die Existenz der Anlagen wird aber vom Schweizer Nachrichtendienst des Bundes dementiert.
Ganz anders in Deutschland, wo die Bundesregierung weiter herum eiert und nach sechs Monaten weiterhin brav um die Beantwortung ihres Fragenkatalogs in den USA bittet. Seit Sommer war der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hinsichtlich der Einleitung von zwei Ermittlungsverfahren mit sogenannten “Prüfverfahren” befasst: “Vorermittlungen” wurden gegen die USA angestellt wegen des Verdachts, dass tödliche Drohneneinsätze von Deutschland aus gesteuert werden. In einem anderen Fall wurde die fortgesetzte Spionage in Deutschland beobachtet.
Weiterlesen...