Nationale Anbauverbote sind in der EU schwer durchsetzbar. Gesundheitliche oder Umwelt-Bedenken werden als Begründung für ein Verbot nicht akzeptiert. Den Bürgern wurde bewusst die Unwahrheit erzählt.
Nach der Zulassung von Genmais 1507 hatte der damalige Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich verkündet, Deutschland werde den Genmais National verhindern.
Wie sich jetzt herausstellt, war das ein Märchen.
Nationale Anbauverbote sind in der EU nämlich faktisch nicht durchsetzbar. Ein erstes Gesetz zur Erleichterung für Anbauverbote wurde bereits 2010 angekündigt, allerdings nie umgesetzt.
Nun wurde unter der griechische Ratspräsidentschaft eine neue Gesetzes-Initiative vorgestellt: Ein Zwei-Phasen-System. Der alte als auch der neue Gesetzes-Vorschlag lässt ein entscheidendes Detail nicht zu: Dass Umwelt- oder Gesundheitsbedenken als Begründung für eine Verbot akzeptiert werden.
Der neue Vorschlag sieht vor, dass nach der der Prüfung durch die europäische Aufsichtsbehörde EFSA aber vor der EU-Zulassung ein Mitgliedsland einen Saatguthersteller wie Dupont, Bayer, BASF und Monsanto dazu auffordern kann, das Land von der Zulassung auszunehmen. Das geschieht, ohne dass Gründe genannt werden müssen.
Sollte wider Erwarten die Saatgutkonzerne auf diesen Vorschlag nicht eingehen, kann das Land nach der Zulassung bei der EU „für das gesamte Land oder Teile des betreffenden Landes“ ein Anbauverbot beantragen. Hier müssen Gründe genannt werden. Gesundheitliche oder Umwelt-Bedenken werden allerdings nicht akzeptiert, so Greenpeace.
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Nach der Zulassung von Genmais 1507 hatte der damalige Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich verkündet, Deutschland werde den Genmais National verhindern.
Wie sich jetzt herausstellt, war das ein Märchen.
Nationale Anbauverbote sind in der EU nämlich faktisch nicht durchsetzbar. Ein erstes Gesetz zur Erleichterung für Anbauverbote wurde bereits 2010 angekündigt, allerdings nie umgesetzt.
Nun wurde unter der griechische Ratspräsidentschaft eine neue Gesetzes-Initiative vorgestellt: Ein Zwei-Phasen-System. Der alte als auch der neue Gesetzes-Vorschlag lässt ein entscheidendes Detail nicht zu: Dass Umwelt- oder Gesundheitsbedenken als Begründung für eine Verbot akzeptiert werden.
Der neue Vorschlag sieht vor, dass nach der der Prüfung durch die europäische Aufsichtsbehörde EFSA aber vor der EU-Zulassung ein Mitgliedsland einen Saatguthersteller wie Dupont, Bayer, BASF und Monsanto dazu auffordern kann, das Land von der Zulassung auszunehmen. Das geschieht, ohne dass Gründe genannt werden müssen.
Sollte wider Erwarten die Saatgutkonzerne auf diesen Vorschlag nicht eingehen, kann das Land nach der Zulassung bei der EU „für das gesamte Land oder Teile des betreffenden Landes“ ein Anbauverbot beantragen. Hier müssen Gründe genannt werden. Gesundheitliche oder Umwelt-Bedenken werden allerdings nicht akzeptiert, so Greenpeace.
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