Die Wahrheit soll offenbar bei diesem Fall wohl auch nicht ans Licht kommen. Eigentlich gibt es doch viele Geheimdienste und eine sehr umfangreiche Überwachung, dass es mich wundert das da so viele Ermittlungsfehler gemacht wurden, als wenn die Polizei zu dumm um richtige Beweise sammeln zu können. Dieser Fall erinnert mich stark an das belgische Gerichtsverfahren wo es darum ging ein Kinderschänder-Ring ausfindig zu machen, auch ohne Erfolg.
Aufklärung unerwünscht?
Viele Fragen bleiben beim NSU-Prozess ungestellt – Ermittlungslücken sorgen nun für Konsequenzen
Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt ist es beim Münchener NSU-Prozess zu einem Eklat gekommen. Gleich Dutzende Anwälte von Nebenklägern werfen in einer gemeinsamen Erklärung der Bundesanwaltschaft vor, die Aufklärung in Sachen Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zu blockieren.
Nachdem der Ton ohnehin immer rauer geworden ist, ist das Verhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft als Hauptkläger und den zahlreichen Nebenklägern mittlerweile auf einem Tiefpunkt angekommen. Immerhin 33 von rund 50 Anwälten der Opfer und Hinterbliebenen werfen in einer gemeinsamen Erklärung der Bundesanwaltschaft vor, „sämtliche Aufklärung zu blockieren, die über ein bloßes Abhaken der formalen Anklagepunkte hinausgehen würde“.
Für die Anwälte sind wichtige Fragen, etwa nach dem Wissen der Geheimdienste über den NSU oder ob V-Leute und V-Mann-Führer „die Taten gefördert, ermöglicht, gedeckt“ haben, bisher nicht beantwortet – auch wenn 500 Seiten Anklageschrift das Gegenteil suggerieren. Starke Zweifel an Deutschlands oberster Staatsanwaltschaft sind indes nicht neu. Bereits Michael Buback, der Sohn des von RAF-Terroristen ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, kam nach zwei Jahren intensiver Recherche zum Tod seines Vaters zu dem Schluss: „Es gab einen Schutz für RAF-Täter“ – und zwar „durch die Bundesanwaltschaft im Zusammenwirken mit Geheimdiensten“.
Anhaltspunkte, die auch beim NSU-Prozess Misstrauen gegen die Bundesanwaltschaft gerechtfertigt erscheinen lassen, sind reichlich vorhanden. Etwa im Fall des Verfassungsschützers Andreas T., der im Zusammenhang mit dem Kasseler Mordfall als Zeuge vernommen wurde. Die Bundesanwälte erklärten polizeiliche Abhörprotokolle kurzerhand für irrelevant, obwohl der Verfassungsschützer einem Vorgesetzten bekannte, er habe gegenüber der Polizei „restriktiv“ ausgesagt. Im Klartext: Der Ex-Verfassungsschützer, der im Münchener Prozess bisher vor allem durch seine massiven Erinnerungslücken aufgefallen ist, weiß zum Kassler Mordfall mehr, als er eingeräumt hat. Dass Derartiges im Prozess überhaupt zur Sprache kommt, ist Anwälten zu verdanken, die sich unter abschreckenden Bedingungen akribisch durch Aktenberge arbeiten. So durften Ermittlungsakten nur direkt bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe eingesehen werden, erlaubt sind dabei in der Regel nur handschriftliche Notizen.
Weiterlesen...
Aufklärung unerwünscht?
Viele Fragen bleiben beim NSU-Prozess ungestellt – Ermittlungslücken sorgen nun für Konsequenzen
Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt ist es beim Münchener NSU-Prozess zu einem Eklat gekommen. Gleich Dutzende Anwälte von Nebenklägern werfen in einer gemeinsamen Erklärung der Bundesanwaltschaft vor, die Aufklärung in Sachen Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zu blockieren.
Nachdem der Ton ohnehin immer rauer geworden ist, ist das Verhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft als Hauptkläger und den zahlreichen Nebenklägern mittlerweile auf einem Tiefpunkt angekommen. Immerhin 33 von rund 50 Anwälten der Opfer und Hinterbliebenen werfen in einer gemeinsamen Erklärung der Bundesanwaltschaft vor, „sämtliche Aufklärung zu blockieren, die über ein bloßes Abhaken der formalen Anklagepunkte hinausgehen würde“.
Für die Anwälte sind wichtige Fragen, etwa nach dem Wissen der Geheimdienste über den NSU oder ob V-Leute und V-Mann-Führer „die Taten gefördert, ermöglicht, gedeckt“ haben, bisher nicht beantwortet – auch wenn 500 Seiten Anklageschrift das Gegenteil suggerieren. Starke Zweifel an Deutschlands oberster Staatsanwaltschaft sind indes nicht neu. Bereits Michael Buback, der Sohn des von RAF-Terroristen ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, kam nach zwei Jahren intensiver Recherche zum Tod seines Vaters zu dem Schluss: „Es gab einen Schutz für RAF-Täter“ – und zwar „durch die Bundesanwaltschaft im Zusammenwirken mit Geheimdiensten“.
Anhaltspunkte, die auch beim NSU-Prozess Misstrauen gegen die Bundesanwaltschaft gerechtfertigt erscheinen lassen, sind reichlich vorhanden. Etwa im Fall des Verfassungsschützers Andreas T., der im Zusammenhang mit dem Kasseler Mordfall als Zeuge vernommen wurde. Die Bundesanwälte erklärten polizeiliche Abhörprotokolle kurzerhand für irrelevant, obwohl der Verfassungsschützer einem Vorgesetzten bekannte, er habe gegenüber der Polizei „restriktiv“ ausgesagt. Im Klartext: Der Ex-Verfassungsschützer, der im Münchener Prozess bisher vor allem durch seine massiven Erinnerungslücken aufgefallen ist, weiß zum Kassler Mordfall mehr, als er eingeräumt hat. Dass Derartiges im Prozess überhaupt zur Sprache kommt, ist Anwälten zu verdanken, die sich unter abschreckenden Bedingungen akribisch durch Aktenberge arbeiten. So durften Ermittlungsakten nur direkt bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe eingesehen werden, erlaubt sind dabei in der Regel nur handschriftliche Notizen.
Weiterlesen...