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    Thema NSU-Prozess

    Sirius123
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    Thema NSU-Prozess Empty Die NSU-Vertuschung

    Beitrag von Sirius123 Mo 10 März - 6:22

    Die Wahrheit soll offenbar bei diesem Fall wohl auch nicht ans Licht kommen. Eigentlich gibt es doch viele Geheimdienste und eine sehr umfangreiche Überwachung, dass es mich wundert das da so viele Ermittlungsfehler gemacht wurden, als wenn die Polizei zu dumm um richtige Beweise sammeln zu können. Dieser Fall erinnert mich stark an das belgische Gerichtsverfahren wo es darum ging ein Kinderschänder-Ring ausfindig zu machen, auch ohne Erfolg.


    Aufklärung unerwünscht?
    Viele Fragen bleiben beim NSU-Prozess ungestellt – Ermittlungslücken sorgen nun für Konsequenzen


    Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt ist es beim Münchener NSU-Prozess zu einem Eklat gekommen. Gleich Dutzende Anwälte von Nebenklägern werfen in einer gemeinsamen Erklärung der Bundesanwaltschaft vor, die Aufklärung in Sachen Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zu blockieren.



    Nachdem der Ton ohnehin immer rauer geworden ist, ist das Verhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft als Hauptkläger und den zahlreichen Nebenklägern mittlerweile auf einem Tiefpunkt angekommen. Immerhin 33 von rund 50 Anwälten der Opfer und Hinterbliebenen werfen in einer gemeinsamen Erklärung der Bundesanwaltschaft vor, „sämtliche Aufklärung zu blockieren, die über ein bloßes Abhaken der formalen Anklagepunkte hinausgehen würde“.

    Für die Anwälte sind wichtige Fragen, etwa nach dem Wissen der Geheimdienste über den NSU oder ob V-Leute und V-Mann-Führer „die Taten gefördert, ermöglicht, gedeckt“ haben, bisher nicht beantwortet – auch wenn 500 Seiten Anklageschrift das Gegenteil suggerieren. Starke Zweifel an Deutschlands oberster Staatsanwaltschaft sind indes nicht neu. Bereits Michael Buback, der Sohn des von RAF-Terroristen ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, kam nach zwei Jahren intensiver Recherche zum Tod seines Vaters zu dem Schluss: „Es gab einen Schutz für RAF-Täter“ – und zwar „durch die Bundesanwaltschaft im Zusammenwirken mit Geheimdiensten“.

    Anhaltspunkte, die auch beim NSU-Prozess Misstrauen gegen die Bundesanwaltschaft gerechtfertigt erscheinen lassen, sind reichlich vorhanden. Etwa im Fall des Verfassungsschützers Andreas T., der im Zusammenhang mit dem Kasseler Mordfall als Zeuge vernommen wurde. Die Bundesanwälte erklärten polizeiliche Abhörprotokolle kurzerhand für irrelevant, obwohl der Verfassungsschützer einem Vorgesetzten bekannte, er habe gegenüber der Polizei „restriktiv“ ausgesagt. Im Klartext: Der Ex-Verfassungsschützer, der im Münchener Prozess bisher vor allem durch seine massiven Erinnerungslücken aufgefallen ist, weiß zum Kassler Mordfall mehr, als er eingeräumt hat. Dass Derartiges im Prozess überhaupt zur Sprache kommt, ist Anwälten zu verdanken, die sich unter abschreckenden Bedingungen akribisch durch Aktenberge arbeiten. So durften Ermittlungsakten nur direkt bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe eingesehen werden, erlaubt sind dabei in der Regel nur handschriftliche Notizen.
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    Thema NSU-Prozess Empty Thema NSU-Prozess

    Beitrag von Sirius123 Do 12 März - 23:54

    Staatsaffäre NSU: Unerwünschter Zeuge ‘geselbstmordet’

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    Aussage eines Fahrlehrers stärkt Zweifel an Suizid des Neonaziaussteigers Florian Heilig, der zum Polizistenmord in Heilbronn aussagen wollte.

    Zum zehnten Mal tagt an diesem Montag im Stuttgarter Landtag der Untersuchungsausschuss »Rechtsterrorismus/NSU BW«. Die Parlamentarier sollen die Kontakte und Aktivitäten der rechten Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) in Baden-Württemberg und die Todesumstände der Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter aufklären, die 2007 in Heilbronn erschossen wurde. Sie gilt als zehntes und letztes Opfer des NSU – doch die Beobachtungen eines Fahrlehrers, der sich als Zeuge der Polizei angeboten hatte, werfen erhebliche Zweifel an der bisherigen Darstellung der Ereignisse auf. Diese beziehen sich auf den angeblichen Selbstmord von Florian Heilig, der am 16. September 2013 im Auto verbrannt ist, kurz bevor ihn Beamte des Landeskriminalamtes zum Fall Kiesewetter befragen wollten.

    (Bild: Kriminaltechniker untersuchen den ausgebrannten Wagen Florian Heiligs am Canstadter Wasen in Stuttgart)

    Der Zeuge ist der Redaktion bekannt. Was der Mann, der in den Ermittlungsakten mit keinem Wort erwähnt wird, am Todestag von Florian Heilig gesehen hat, schilderte er gegenüber junge Welt. Der Fahrlehrer Jürgen M. hatte sich demnach am 16. September 2013 um acht Uhr morgens auf dem Canstatter Wasen in Stuttgart mit einem Schüler getroffen, um ihn auf eine Motorradprüfung vorzubereiten. Für Unterrichtsstunden auf diesem Gelände hat die Fahrschule eine Sondergenehmigung.

    Da bereits mit Aufbauten für das dort stattfindende Volksfest begonnen worden war, verlegte M. den Fahrunterricht in den hinteren, südlichen Bereich. Gegen 8.30 Uhr fiel ihm ein allein stehender Peugeot auf, der ungewöhnlich abgestellt war. Auf der Fahrerseite sah er eine Person sitzen. Hinter dem geparkten Auto bemerkte er einen kräftig gebauten Mann, der eine Zigarette rauchte. Dessen Alter schätzt er grob auf 30 bis 50 Jahre. Zu Beginn seiner zweiten Fahrstunde an diesem Tag kam er wieder an derselben Stelle vorbei. Er erschrak, denn nun sah er dasselbe Auto – ausgebrannt. Die Feuerwehr hatte den Brand bereits gelöscht. Als sich M. dem Auto näherte, konnte er darin grob die Person in derselben Position wie bei seiner ersten Vorbeifahrt wiedererkennen. Es war der 21jährige Florian Heilig – tot.

    Der Fahrlehrer ging zur Absperrung und teilte zuerst einem Polizisten, dann einer Polizistin mit, dass er vor dem Brand einen rauchenden Mann in unmittelbarer Nähe des geparkten Wagens gesehen hat. Die Beamtin notierte seinen Namen und seine Telefonnummer, M. nahm seine Arbeit wieder auf. Da wenig später von einem tragischen Selbstmord die Rede war, schien für ihn die Angelegenheit erledigt – bis in seinem Bekanntenkreis Medienberichte über die Ungereimtheiten des angeblichen Selbstmordes Aufmerksamkeit erregten.


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    (Weder im ausgebrannten Wagen noch in der Umgebung gefunden: Wo ist der Fahrzeugschlüssel Florian Heiligs?)

    Zwar muss es keinen Zusammenhang zwischen dem rauchenden Mann und dem wenig später brennenden Auto geben. Da aber die Polizei grundsätzlich in alle Richtungen ermitteln müsste, wäre es äußerst wichtig herauszubekommen, wer dieser ist und ob es einen Zusammenhang zu dem geparkten Wagen und dem Insassen gibt. Der Fahrlehrer wurde jedoch nie befragt. Die Ermittlungsakten suggerieren sogar das Gegenteil: In einer Strafanzeige des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 10. Februar 2014 gegen den Toten (!) wegen Brandstiftung findet sich der Satz: »Ein Hinweis auf eine weitere Person liegt hingegen nicht vor.«

    Es gibt noch weitere Hinweise dafür, dass die Selbstmordthese unwahrscheinlich ist. Denn ein weiterer unterschlagener Umstand spricht dafür, dass Florian Heilig auf dem Cannstatter Wasen vor seinem Tod nicht alleine war: Um ein Auto zu fahren und abzustellen, braucht man einen Autoschlüssel. Die Ermittler stellten jedoch keinen Autoschlüssel sicher. Weder befand er sich im Zündschloss, im Wageninneren, noch in der Nähe des Tatortes. Auch vom Schlüsselbund Heiligs fehlt jede Spur. Was die Polizei an Gegenständen sichergestellt hatte, findet sich in der Empfangsbescheinigung aufgelistet, ausgestellt auf den 24. September 2013: »Geldbörse, 36,07 Euro, 5 Visitenkarten, Scool-Card, 3 Gesundheits-/Versicherungskarten, Führerschein, 9 Quittungen, Arztbericht, Schreiben LRA Heilbronn, BPA, je ein Paar Turnschuhe/Socken.«

    Wenn Zeugen, die die These vom Suizid gefährden könnten, nicht gehört werden, wenn Hinweisen, die gegen diese Theorie sprechen, nicht nachgegangen wird, dann ist die Annahme berechtigt, dass das, was der Abschlussbericht des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses festgestellt hat, auch für Baden-Württemberg gilt: »freiwillige Erkenntisisolation«, das heißt, man stellte sich absichtlich blind. Auch vom Verdacht gezielter Sabotage war in dem Bericht die Rede.


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    (Offiziell nicht ausgewertet: Warum tauchen Laptop und Handy des toten Florian Heilig in der Liste nicht auf?)

    Man kann davon ausgehen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft nicht willkürlich Ermittlungen einseitig führen. Sie wussten sehr schnell, welche politische Brisanz der Tod eines Zeugen hat, der seine Aussagen zu dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter wiederholen wollte. In Sachen Mord zu ermitteln, würde aber die Tür zu folgenden Fragen aufstoßen: Wer wusste von der bevorstehenden Vernehmung des Neonaziaussteigers? Mit wem hatte er bis in die Morgenstunden hinein telefonischen Kontakt? Wie kamen Neonazis in den Besitz der ständig wechselnden Telefonnummern von Florian Heilig? Warum wurde nie (offiziell) eine Auswertung der Telefon- und Verbindungsdaten vorgenommen?

    Die Eltern und die Schwester von Florian Heilig sind sich sicher, dass er sich nicht selbst umgebracht hat. Dieser war bis 2011 in der Neonaziszene aktiv. In dieser Zeit hatte er u. a. auch die untergetauchte NSU-Terroristin Beate Zschäpe getroffen. Mitte 2011 machte er Aussagen zu dem Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007 und nannte dabei Namen, gegen die bisher nicht ermittelt wurde. Er kam ins BIG Rex genannte Aussteigerprogramm des LKA Stuttgart.

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    Thema NSU-Prozess Empty Re: Thema NSU-Prozess

    Beitrag von Sirius123 Fr 18 März - 20:00

    Rätselhafte Todesfälle rund um den NSU-Prozess – nur Zufall?

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    Fünf Zeugen sterben unter merkwürdigen Umständen 7 Ermittler erklären den Tod jeweils schnell als „natürlich“ oder selbst gewollt.

    Im September 2013 verbrennt ein Mann in seinem Auto. Es ist der 21-jährige Florian H., ein Aussteiger aus der rechten Szene. An seinem Todestag sollte er eigentlich bei der Polizei aussagen, die Staatsanwaltschaft geht dennoch von Selbstmord aus.

    Knapp eineinhalb Jahre später, im März 2015, stirbt die 20-jährige Melissa M. – nur einen Monat nach ihrer Aussage im NSU-Ausschuss. Sie ist die Exfreundin des zuvor verstorbenen Zeugen.

    Tod durch Thrombose und Lungenembolie

    Auch ihr Tod ist rätselhaft. Sie stürzt mit dem Motorrad, prellt sich dabei aber nur das Knie. Laut Obduktionsbericht stirbt sie wenig später an einer Lungenembolie, die durch eine Thrombose entstanden sein soll. Ihr damaliger Verlobter brachte Melissa in die Klinik, jetzt ist auch er tot. Laut den Ermittlungsbehörden soll er im Februar 2016 ebenfalls Selbstmord begangen haben. Zu den Details schweigt die Staatsanwaltschaft, die Ergebnisse seiner Obduktion sind noch nicht bekannt.

    Morden Unbekannte nach den NSU-Verbrechen weiter?

    Immer mehr Beobachter haben Zweifel daran, dass diese Todesfälle zufällig geschehen sind. „Da stimmt was nicht. Das ist zu viel Zufall“, sagt der Politwissenschaftler Hajo Funke, der nicht nur die NSU-Morde, sondern auch das reihenweise Sterben der Zeugen untersucht.

    „Da schwirrt eine Angst herum, die nicht erklärt ist, aber auf eine Gewaltstruktur von Rechtsextremen und organisierte Kriminalität hinweist.“ Die Rechtsbehörden seien dieser Herausforderung bisher nicht gerecht geworden. Es ist ein unheimlicher Vorwurf: Morden tatsächlich Unbekannte weiter, lange nach den mutmaßlichen Verbrechen von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhard und Beate Zschäpe?

    Todesfälle haben mit NSU-Komplex zu tun

    Seit Mai 2013 läuft der NSU-Prozess in München, die juristische Aufarbeitung des jahrelang unerkannten braunen Terrors in Deutschland. Im Mittelpunkt steht die Angeklagte Beate Zschäpe, seit 2011 in Haft. Böhnhard und Mundlos sind tot. Der Journalist Thomas Moser recherchiert seit Jahren zu den Ungereimtheiten des NSU und glaubt nicht an all die Zufälle:

    „Brisanz erhalten die Todesfälle dadurch, dass die NSU-Täter damit nichts zu tun haben können. Aber die Todesfälle haben alle mit dem gesamten NSU-Komplex zu tun.“

    Akten zurückgehalten oder geschreddert

    Journalist Moser sagt, die Untersuchungsbehörden legten sich auffällig früh auf natürliche Todesursachen fest und seien ihm gegenüber verschlossen: „Da mussten wir als Beobachter feststellen, dass Behörden nicht rückhaltlos aufklären, sondern im Gegenteil, dass Akten zurückgehalten oder geschreddert wurden, dass vertuscht wird oder Beamte als Zeugen nur eingeschränkt aussagen dürfen.“

    Enttarnter V-Mann stirbt im Zeugenschutzprogramm

    So ist auch der Tod von Thomas R. mysteriös, der jahrelang als V-Mann für den Verfassungsschutz gearbeitet hat. Nach seiner Enttarnung landete er in einem Zeugenschutzprogramm, lebte in einem Haus in Paderborn. Mitarbeiter des Verfassungsschutzes fanden ihn dort tot auf.

    Der 39-Jährige soll an einer unentdeckten Diabeteserkrankung gestorben sein. Auch diese Todesursache klingt zumindest merkwürdig, verschiedene Untersuchungsausschüsse und mehrere Staatsanwaltschaften ermitteln.

    Auf einem Waldparkplatz im Auto verbrannt

    Letztlich könnten die fünf toten Zeugen rund um den NSU-Prozess auch zufällig gestorben sein. Nur wären es doch recht viele Zufälle. Der fünfte Tote soll übrigens ebenfalls Suizid begangen haben. Der 18-jährige Arthur C., sein Name taucht in den Ermittlungsakten eines NSU-Mordes auf. Im Januar 2009 verbrannte er in seinem Auto auf einem Waldparkplatz bei Heilbronn (Titelbild).

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    Thema NSU-Prozess Empty NSU. 27 Tatorte und von den Tätern keine Spuren

    Beitrag von Sirius123 Mi 10 Mai - 12:27

    Am 9. März hat der zweite NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages seine öffentliche Beweisaufnahme abgeschlossen und wird demnächst seinen Abschlussbericht vorlegen.
    Ende April erschien in der taz ein Interview, das der Ausschussvorsitzende Clemens Binninger (CDU) gemeinsam mit Petra Pau, die DIE LINKE im Ausschuss vertritt, gegeben hat. Darin wiederholte Binninger eine Feststellung, die auch im Rahmen der Blättchen-Berichterstattung über den NSU-Komplex [1] bereits zur Sprache gekommen ist: „[…] an keinem der NSU-Tatorte fanden sich DNA-Spuren von Mundlos, Böhnhardt oder Zschäpe. Nicht bei den zehn Morden, nicht bei den zwei Anschlägen, nicht bei den 15 Raubüberfällen. Das ist ein Phänomen.“[2] Und kurz darauf äußerte Binninger mit Bezug auf die Periode unmittelbar nach dem Abtauchen des Trios Mundlos/Böhnhardt/Zschäpe in die Illegalität: „Da wird ein Trio öffentlich gesucht, mit Haftbefehl. Und was machen die, wo alle denken, die verhalten sich unauffällig? Sie verüben gleich zu Beginn vier Morde, zwei Banküberfälle und einen Sprengstoffanschlag. Von Hamburg bis München, von Köln bis Chemnitz. Ohne irgendwo Spuren (also ebenfalls keine Fingerabdrücke – G.M.) zu hinterlassen. So etwas habe ich noch nie erlebt in der Kriminalgeschichte.“[3]
    Zu diesem „Phänomen“ gehört der Polizistenmord von Heilbronn, der sich gerade zum zehnten Male jährte: Am 25. April 2007 parkten die Beamten Michèle Kiesewetter und ihr Kollege Martin Arnold während ihres regulären Streifendienstes mit ihrem Dienstfahrzeug kurz vor 14:00 Uhr auf dem auch als öffentlicher Parkplatz genutzten innerstädtischen Festplatz Theresienwiese, als sich Täter – nach offizieller Lesart der Bundesanwaltschaft Mundlos und Böhnhardt – dem Fahrzeug näherten und die beiden Beamten mit Kopfschüssen attackierten. Kiesewetter war sofort tot, Arnold überlebt schwerverletzt. Bevor die Täter sich entfernten, machten sie sich an den Opfern zu schaffen, um deren Dienstwaffen an sich zu bringen.[4]
    Den heutigen Ermittlungsstand zu Heilbronn fasste Binninger jetzt folgendermaßen zusammen: „Wir haben keinen einzigen Tatortzeugen, der zweifelsfrei sagt, ich habe Mundlos und Böhnhardt gesehen. Wir haben kein Phantombild, das so richtig passt. […] Dazu kommt, dass in Heilbronn Zeugen blutverschmierte Männer gesehen haben wollen. Das LKA sagt: Die Zeugen sind glaubwürdig. Wenn das zutrifft, waren an der Tat mindestens sechs Personen beteiligt […].“[5]
    Ausführlich mit ihren damaligen Beobachtungen zu Wort gekommen sind diese Zeugen in einem am 24. April 2017 erstausgestrahlten ARD-Feature von Katja und Clemens Riha: „Tod einer Polizistin. Das kurze Leben der Michèle Kiesewetter“[6].
    Der Journalist Andreas Förster hat die Ereignisse von Heilbronn sowie den Tatvorlauf und die polizeilichen Ermittlungen zu diesem Fall vor kurzem in Beiträgen für die Berliner Zeitung und die Frankfurter Rundschau rekapituliert. Dabei zitiert der Autor aus einem Papier des Bundeskriminalamtes (BKA) von 2012: „Ein eindeutiger Nachweis, dass zumindest Mundlos und Böhnhardt am Tattag in unmittelbarer Tatortnähe waren, konnte […] bislang nicht erbracht werden.“[7] Zur Heilbronner Spurenlage vermerkte Förster darüber hinaus: „Von Mundlos und Böhnhardt konnten keine DNA oder Fingerabdrücke am Tatort sichergestellt werden. Dabei hatten die Täter in großer Eile und mit erheblichem Kraftaufwand[8] die Waffen der Opfer an sich gebracht. Es ist unwahrscheinlich, dass dabei keine DNA-Spuren zurückbleiben. Auch an den beiden Tatwaffen, die in der NSU-Wohnung sichergestellt wurden, fanden sich keine Spuren von Mundlos oder Böhnhardt.“[9]
    Die letztgenannte Aussage bestätigt ein BKA-Dokument, betitelt „Gesamtüberblick über sichergestellte Waffen, Stand 23.12.2011“ (Zum Dokument hier klicken!), das sich auf die Tatorte Eisenach-Stregda (Auffindeort der Leichen von Mundlos und Böhnhardt am 4. November 2011) und Zwickau, Frühlingsstraße 26 (letzter mutmaßlicher Wohnort des NSU-Trios) bezieht.
    Dieser „Gesamtüberblick“, der zugleich einer zu den behördlichen Befunden bezüglich sämtlicher dem NSU-Komplex zugerechneter Waffen ist, weist eindeutig aus, dass bei allen dem NSU zugeordneten Mordwaffen keine Spuren von Mundlos oder Böhnhardt (DNA, Fingerabdrücke) nachgewiesen werden konnten:

    nicht an der Pistole Ceska 83, 7.65 mm Browning, mit der den Behörden zufolge zwischen 9. September 2000 und 6. April 2006 neun Kleinunternehmer mit Migrationshintergrund ermordet wurden;[10]
    nicht an der Pistole Bruni Mod. 315 Auto, die beim ersten und dritten dieser Morde ebenfalls als Tatwaffe geführt wird;[11]
    nicht an der Pistole TOZ, TT3, 7.62 mm Tokarew, erste Tatwaffe zum Polizistenmord in Heilbronn;[12]
    nicht an der Pistole RADOM VIS Mod. 35.9 mm Luger, zweite Tatwaffe zum Polizistenmord in Heilbronn.[13]
    „Das vollständige Fehlen jeglicher verwertbarer Fingerabdrücke an den vier zentralen Tatwaffen im NSU-Komplex“, so der Wissenschaftsjournalist Ekkehard Sieker, der seit langem zu diesen Fragen recherchiert, „ist im Übrigen auch nicht damit zu erklären, dass diese Waffen vor ihrer für Zwickau protokollierten Sicherstellung möglicherweise physischen Beeinträchtigungen ausgesetzt waren – durch Explosion in der Wohnung des Trios mit nachfolgend Brand sowie Löscharbeiten und anschließender Beräumung des Tatortes mittels eines Baggers. Denn Spuren von Mundlos oder Böhnhardt fehlten in allen Fällen nicht nur außen, auf den Waffenkörpern, sondern offenbar ebenso auf den jeweiligen Magazinen im Inneren der Waffen und auf den Patronen im Inneren der Magazine. Und was DNA von Mundlos und Böhnhardt an diesen Waffen anbetrifft – gleichermaßen Fehlanzeige.“
    Dabei ist völlige Spurenbeseitigung gar nicht so ohne weiteres zu bewerkstelligen. Martin Schulz vom Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München: „Fingerabdrücke sind recht empfindliche Gebilde, die bereits bei kurzen Berührungen entstehen, auf glatten, wasserabweisenden Oberflächen aber auch leicht wieder zerstört werden können. So ist es auf der Metalloberfläche einer Waffe tatsächlich möglich, das Papillarlinienmuster (den Fingerabdruck) mit einem Textil zu verwischen und somit für eine Auswertung unbrauchbar zu machen. In einem solchen Fall bleiben jedoch oft noch Reste von DNA auf der Oberfläche haften. Bei einem flüchtigen Reinigungsversuch wird das Fingerabdruckmuster möglicherweise verwischt, das übertragene biologische Material aber nicht vollständig abgewischt. Kurzum: trotz zerstörtem klassischen Fingerabdruck kann der genetische Fingerabdruck erhalten bleiben.“[14]
    Die Untersuchung aller in Stregda und Zwickau sichergestellten Waffen auf DNA und Fingerabdrücke erfolgte durch Gutachter des BKA. Einer davon, Carsten Proff, Sachverständiger für forensische DNA-Analytik, trug dazu am 23. und 24. September 2015 im Münchner NSU-Prozess vor. Keine der genannten vier Mordwaffen wurde dabei seinerseits überhaupt nur erwähnt.[15]
    „Da geht man im Falle dieser Waffen“, so nochmals Ekkehard Sieker, „mit folgenden Fragen wohl kaum zu weit: Sind die vor ihrem Auffinden besonders gründlich gereinigt worden, um DNA und Fingerabdrücke zu beseitigen? Welche Veranlassung aber sollten ausgerechnet Mundlos und Böhnhardt gehabt haben, solches zu tun?“
    Doch zurück zu Clemens Binninger, der selbst auf 20 Jahre aktiven Polizeidienst[16] zurückblicken kann. Eine auf den Grundlagen der Kriminologie und der ermittlungstechnischen Praxis basierende Schlussfolgerung aus dem von ihm jetzt nochmals konstatierten Sachverhalt, dass an keinem der vorgeblichen NSU-Tatorte forensische Spuren von Mundlos und Böhnhardt nachweisbar waren, müsste, wenn Mundlos und Böhnhardt für die 27 sogenannten NSU-Tatorte schon nicht komplett als Täter ausgeschlossen werden sollen, zumindest lauten: Die beiden scheiden mit signifikant höherer Wahrscheinlichkeit als Täter aus, denn dass sie denn dafür infrage kämen.
    Was aber sagt Binninger: „Ich bin […] überzeugt, dass es Mittäter (Hervorhebung – G.M.) gab. Vier mutmaßliche Unterstützer sind ja in München angeklagt. Und wir haben an den Tatorten anonyme DNA-Spuren, die bis heute nicht zuzuordnen sind.“[17] Also auch den vier neben Zschäpe in München Mitangeklagten nicht, wie zu ergänzen wäre. Mit dem Hinweis auf diese „Unterstützer“ kommt Binninger dem von ihm so charakterisierten Phänomen – „noch nie erlebt in der Kriminalgeschichte“ – mithin keinen Schritt näher.
    Seine augenscheinliche Scheu vor der deduktiven Konsequenz aus den von ihm selbst referierten Fakten ist allerdings kognitiv und psychologisch verständlich. Sollte nämlich das ganze NSU-Konstrukt implodieren, dann stellte sich ja nicht nur die Frage nach den eigentlichen Tätern und womöglich Auftraggebern sowie den Strukturen, die das Konstrukt ermöglicht und geschaffen haben, es müsste nicht minder die Rolle der staatlichen Exekutiv- und Ermittlungsorgane, die daran bis heute festhalten, völlig neu bewertet werden. Thomas Feltes, Professor an der Ruhr-Universität Bochum und dortselbst Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft[18], zieht für diesen Fall die Schlussfolgerung, „[…] dass dann natürlich […] alle […] Ermittlungen vollkommen neu auf den Prüfstand gestellt werden müssten und vielleicht sogar die ganze These, was dieses NSU-Trio anbetrifft, im Grunde genommen hinfällig werden würde. Also wenn Heilbronn kippt, dann kippt das ganze NSU-Verfahren, und wenn das ganze NSU-Verfahren kippt, dann haben wir tatsächlich ein rechtsstaatliches Problem.“[19]
    Dann hätte der hiesige Rechtsstaat womöglich ein so grundsätzliches Problem, wie es der italienische Staat von den späten 1960er bis in die 1980er Jahren hatte und für das dort bis heute neben anderem vor allem zwei Begriffe stehen:

    das Bombenattentat von Bologna (1980) mit seinem geheimdienstlichen Hintergrund – den Sprengstoff hatte der italienische Militärgeheimdienst geliefert[20], der seinerseits auf ein verdecktes Gladio[21]-Depot der NATO zurückgegriffen haben könnte[22], illegal angelegt für Guerilla-Operationen im Hinterland vorgestoßener Streitkräfte des Warschauer Paktes – und
    die Verschwörungsorganisation Propaganda Due, die berüchtigte Loge P2; deren „Endziel“, so das Fazit eines Untersuchungsausschusses des italienischen Parlaments, „war die politische Konditionierung des Systems“[23].
    Binninger sieht die Aufklärungsarbeit zum NSU-Komplex im Bundestag als praktisch beendet an: „Natürlich gibt es weiter offene Fragen, leider. Aber wir sind eben auch an einen Punkt gekommen, an dem wir sagen müssen: Ohne neue Spuren kommen wir, zumindest hier im Bundestag, nicht weiter. Im jetzigen und dem vorherigen Untersuchungsausschuss haben wir es auf 13.000 Aktenordner gebracht. Wir haben wirklich jedes Dokument, das relevant war, einmal angeguckt. So eine umfassende parlamentarische Aufklärung gab es noch nie.“[24]
    Dem soll gar nicht widersprochen werden. Aber offenbar ist zum Beispiel beim „Angucken“ der Sektionsprotokolle und zugehörigen Fotos von Mundlos und Böhnhardt der Jenenser Rechtsmedizin kein einschlägiger Forensiker beigezogen worden. Denn der hätte feststellen müssen – und diese Erkenntnisse sind inzwischen öffentlich –, dass die am 4. November 2011 in Eisenach-Stregda aufgefundenen Leichen zum Zeitpunkt ihrer Entdeckung bereits seit mindestens zwölf Stunden tot waren. Die offizielle Version der Ermittlungsbehörden vom erweiterten Suizid der beiden kann folglich nicht zutreffend sein.[25]
    „Neue Spuren“ gibt es also durchaus.

    [1] – Siehe Gabriele Muthesius: Fünf Jahre NSU-Ermittlungen – Fakten, Fakes & Fehler, Das Blättchen, Sonderausgabe, 14. November 2016; [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] – aufgerufen am 29.04.2017, Sucheingabe: Mordtatorte.

    [2] – Konrad Litschko: Pau und Binninger über den NSU. „Es gab weitere Mittäter“, taz (online), 25.04.2017; [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] – aufgerufen am 26.04.2017.

    [3] – Ebenda.

    [4] – Der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft für den Münchner NSU-Prozess zufolge soll der exakte Tatablauf dieser gewesen sein: „Am 25. April 2007 töteten Böhnhardt und Mundlos die 22-jährige Polizeimeisterin Michele Kiesewetter und verletzten ihren Kollegen, den zur Tatzeit 24-jährigen Polizeimeister Martin Arnold, schwer. Kurz vor 14.00 Uhr traten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos von hinten an den neben dem Trafohäuschen auf der Theresienwiese in Heilbronn geparkten Streifenwagen heran, in dem Michele Kiesewetter auf der Fahrerseite und Martin Arnold auf der Beifahrerseite bei geöffneten Fahrzeugtüren Pause machten. Ihrem zuvor gefassten Tatplan entsprechend gaben sie unter bewusster Ausnutzung des Überraschungsmoments aus kürzester Entfernung jeweils von schräg hinten Kopfschüsse auf die ahnungslosen Beamten ab und nahmen ihnen ihre Dienstwaffen, 3 Magazine, Handschellen, ein Reizstoffsprühgerät, eine Taschenlampe und ein Multifunktionswerkzeug ab. Michele Kiesewetter starb an den Folgen des Kopfschusses aus der Pistole Radom, Mod. VIS 35, Kaliber 9 mm Luger noch am Tatort, Polizeimeister Arnold, den eine Kugel aus der Pistole TOZ, Modell TT 33, Kaliber 7,62 mm Tokarew, getroffen hatte, konnte durch intensivmedizinische Behandlung gerettet werden.“ (Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Anklageschrift, BJs 162/11-2, 2 StE 8/12-2, 05.11.2012, S. 17.)

    [5] – Konrad Litschko, a.a.O.

    [6] – Siehe Katja und Clemens Riha: Tod einer Polizistin. Das kurze Leben der Michèle Kiesewetter; [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] – Aufruf und Download: 29.04.2017, ab Minute 17:55.

    [7] – Andreas Förster: Tod von Michèle Kiesewetter. „Das soll Zufall sein?“, Frankfurter Rundschau (online), 25.04.2017; [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] – aufgerufen am 29.04.2017. In einem von Förster herausgegebenen Buch – „Geheimsache NSU. Zehn Morde, von Aufklärung keine Spur“, Verlag Klöpfer und Meyer, Tübingen 2014 – wird im Beitrag „Tatort Theresienwiese“ von Frank Brunner auf Seite 26 als Quelle für diesen BKA-Vermerk angegeben: Ermittlungsbericht der Bundesanwaltschaft vom 22. Oktober 2012.

    [8] – Das BKA hat diesen Aspekt des Tathergangs von Heilbronn nachgestellt; vgl. dazu Katja und Clemens Riha, ab Minute 36:56.

    [9] – Andreas Förster: Tod von Michèle Kiesewetter, a.a.O.

    [10] – Siehe Bundeskriminalamt, ST 14- 140006/11, GBA 2 BJs 162/11-2, BAO Trio, Meckenheim, 06.12.2011: Gesamtüberblick über sichergestellte Waffen, Stand: 23.12.2011 (im Folgenden: Gesamtüberblick), S. 1; [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] – hochgeladen von der Autorin am 01.05.2017, S. 1 und 7f.

    [11] – Siehe ebenda, S. 1 und 10.

    [12] – Siehe ebenda, S. 1 und 6.

    [13] – Siehe ebenda, S. 1 und 9.

    [14] – Niklas Záboji: Tatortsicherung Was tun bei einem Nagel im Oberschenkel?, FAZ.NET, 30.04.2017; [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] – aufgerufen am 04.05.2017 sowie NSU Watch: Protokoll 231. Verhandlungstag – 24. September 2015; [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] des Bundestages aus: „‚Viele tausend Spuren DNA‘ seien in den NSU-Ermittlungen untersucht worden, ‚und das sehr intensiv‘. Dass sich an keinem einzigen Tatort Spuren des Trios fanden, sei aber ‚schon etwas ungewöhnlich‘, gestand Proff. ‚Gerade in dieser Summe.‘“ (taz.de, 08.09.2016; [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]

    [16] – Angabe in der Biographie Binningers auf der Website des Bundestages; [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] Vita; [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] Siehe Katja und Clemens Riha, a.a.O., ab Minute 37:47.

    [20] – Siehe Gunther Latsch: Die dunkle Seite des Westens, DER SPIEGEL, 15/20005; [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] italienische Ableger eines westeuropaweiten verdeckten Netzwerkes. Dazu Daniele Ganser: „Über vier Jahrzehnte lang hat die Nato während des Kalten Krieges in 16 westeuropäischen Ländern geheime Guerillakommandos und Waffenlager unterhalten, ohne dass ein Parlament darüber informiert gewesen wäre.“ (Ebenda.) Ganser hat als Forschungsgruppenleiter am Zentrum für Sicherheitspolitik der Technischen Hochschule Zürich eine umfassende Untersuchung dieser Aktivitäten publiziert: „NATO-Geheimarmeen in Europa: Inszenierter Terror und verdeckte Kriegsführung, Zürich 2008.

    [22] – Siehe dazu Ed Vulliamy: Secret agents, freemasons, fascists… and a top-level campaign of political ‚destabilisation‘, The Guardian, 05.12.1990; [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] ONLINE, 27. Juli 1984; [url=http://www.zeit.de/1984/31/die-loge-des-boesen ][Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] [/url]chko, a.a.O.

    [25] – Siehe Wolfgang Schorlau: Die schützende Hand. Denglers achter Fall, Taschenbuch-Ausgabe, Kiepenheuer & Witsch, Köln 2017 sowie Gabriele Muthesius: NSU. Wann, wie und wo starben Mundlos und Böhnhardt?, Das Blättchen, 10/2017; [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
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