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    Unser Grundgesetz

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    Unser Grundgesetz Empty Unser Grundgesetz

    Beitrag von ♣Bastet♣ Sa 23 Jan - 15:06

    Hab mir hier mal ein paar Auszüge aus dem Grundgesetz zur Brust genommen.
    Artikel 8
    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden
    Artikel 2 wäre dann schon das erste Schlupfloch.
    Die wurden quasi überall mit eingebaut, um eine schöne Ausrede zu haben, wenn die Regierung gegen ihre eigenen Gesetze verstößt


    Artikel 9
    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden
    und dann das Hintertürchen
    (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

    Und das nächste spricht für sich
    Artikel 10
    (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

    (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
    Somit gibts quasi schon gesetzlich festgelegt die Möglichkeit, Leute abzuhören und zu überwachen

    Jetzt kommt ein absolut schöner widerspruch
    Artikel 12
    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden
    (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht
    Nochmal schön untermauert von Art.12a
    (3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen

    Und für das weibliche Geschlecht
    (4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
    (5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.
    (6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.

    Artikel 14
    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
    Besagt quasi, dass Eigentum und Erben kein Problem sind...
    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
    Somit hätten wir eine Erklärung für die Erbschaftssteuer

    Den hier finde ich besonders schön
    Artikel 15
    Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend

    Und zum krönenden Abschluss die Meinungsfreiheit... Als würden wir tatsächlich alle diese gesetzlich festgelegten Rechte haben
    Artikel 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung
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    Admin1
     


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    Beitrag von Admin1 Sa 23 Jan - 19:28

    Habe meine Freundin gebeten das Grundgesetz zu posten.(Musste arbeiten,fand ich wichtig)
    Habe wirklich die (Fäkalausdruck!!!) der BB satt!!!
    Und werde zur Not auch ein Verein zu Bekämpfung und Aufklärung der illegalen Machenschafften der BB gründen.
    Für die jenigen die es genauso sehen,stehen Auszüge das Grundgesetzes oben bereit.
    Werde auch die dafür notwendigen Paragrafen noch possten.(Muss erst noch suchen Wink )

    Weil man sich nicht wie die BB ausserhalb des Gesetzes bewegen will,ist es denke ich mal angebracht sich mit den Gesetzen auseinander zu setzen.

    So sehr habe ich die Schnauze voll.
    Gruß,Anoubis X
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    Beitrag von PjumaX Mi 27 Jan - 23:03

    Willkommen im CluB
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    Beitrag von Sirius123 Do 13 Jun - 8:46

    Die Parteien planen durch die Änderung von Artikel 79 den “unantastbaren Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes” über Umwege doch noch aushebeln zu können.


    Weiterlesen...
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    Beitrag von kaffeetrinken Do 13 Jun - 9:30

    weiterlesen klappt bei mir nich bye
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    Beitrag von Neid Do 13 Jun - 9:41

    Ich kann auch nicht weiterlesen, mein Browser kann die Seite nicht finden. 
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    Beitrag von Sirius123 Do 13 Jun - 9:58

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    Sorry hoffe es klappt jetzt.

    Falls nicht kann es sein, dass Fehler bei der Neugestaltung sich reingeschlichen haben.
    Könnt ihr Links reinstellen?


    Zuletzt von Sirius123 am Do 13 Jun - 10:08 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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    Beitrag von Neid Do 13 Jun - 10:05

    Sorry, aber ich muss dich enttäuschen, bei mir klappt es immer noch nicht. 
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    Beitrag von Sirius123 Do 13 Jun - 10:23

    Scheibenkleister! Hey Neid kannst du links posten? Vllt. ein Fehler in der neuen Einstellung?
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    Beitrag von Neid Do 13 Jun - 10:49

    Schick mir mal den Link per PN bitte, ich versuche es mal.
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    Beitrag von Neid Do 13 Jun - 13:19

    Hier der Link von Sirius123:

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    Beitrag von Gast Do 13 Jun - 13:21

    ist das euer ernst? das grundgesetz wurde von den allierten bis auf artikel 73, 74 und 75 aufgehoben!!!!!!!! das sollte euch wirklich nach den bundesbereinigungsgesetzen 2006/2007 klar sein!!!!!!!
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    Beitrag von Neid Do 13 Jun - 13:27

    Ginsel schrieb:ist das euer ernst? das grundgesetz wurde von den allierten bis auf artikel 73, 74 und 75 aufgehoben!!!!!!!! das sollte euch wirklich nach den bundesbereinigungsgesetzen 2006/2007 klar sein!!!!!!!



    Link bitte!!!
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    Beitrag von Gast Do 13 Jun - 13:33

    oh mein gott! wieviel links willst du denn haben? ich fange mal mit 3 an okay?

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    Beitrag von Gast Do 13 Jun - 13:39

    du solltest dich auch mal fragen warum man menschenrechte in deutschland nicht "studieren" kann ;)kein "deutscher" hat das recht auf eigentum! kein "deutscher" ist ein mensch! "deutsch" ist die nationalität von kolonien wie afrika!! ist ein gesetz das hitler 1935 eingeführt hat und bis heute gültig ist. warum glaubst du das wir heute noch "besetzt" sind? kann es sein weil wir auch heute noch nazigesetzte anwenden? glaubst du nicht? einfach mal googeln Wink
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    Beitrag von Neid Do 13 Jun - 14:08

    Wozu Googeln? Ich hab doch dichLaughing
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    Beitrag von Gast Do 13 Jun - 14:26

    aber es ist doch viel interessanter es selber rauszufinden oder? ich kann viel erzählen aber wenn du googelst und selber rausfindest das da was nicht stimmt, dann ist das doch viel glaubwürdiger oder?

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