Die haben doch immer was neues auf Lager: Der ganze Artikel hier
Der Reihe nach: Ab dem 7. Februar müssen alle neuen Pkw-Typen – also Fahrzeugtypen, die vorher noch nicht vom Fahrzeughersteller angeboten wurden – serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Ab 7. August 2012 greift dieselbe Regelung dann auch für Lkw. In beiden Fällen gilt: Gemeint sind neue Typen von Fahrzeugen, nicht Neufahrzeuge generell. Das bedeutet: Wer nach dem 7. Februar 2011 beispielsweise einen neuen, aber aktuellen VW Golf kauft, so muss dieser nicht mit Tagfahrlicht ausgestattet sein. Entscheidet sich der Käufer dagegen für das Nachfolgemodell, sind Tagfahrleuchten Pflicht.
Von technischen Details zum Grundsätzlichen: Warum nicht – wie beim Motorrad – einfach das Abblendlicht zur Dauerpflicht machen? Die Antwort: Tagfahrleuchten sind speziell auf die Anforderungen am Tag optimiert und haben viele Vorteile gegenüber der Standardbeleuchtung. Ungerichtetes Licht = bessere Erkennbarkeit. Die Tagfahrleuchten benötigen kaum Strom und schlagen sich deshalb nur marginal auf den Spritverbrauch nieder. Zum Vergleich: Im Gegensatz zum Abblendlicht (durchschnittlicher Mehrverbrauch 0,1 bis 0,2 Liter pro 100 Kilometer) sind beim Tagfahrlicht alle anderen Leuchten wie Rücklichter, Kennzeichenbeleuchtung und Co. abgeschaltet. Ergebnis: Tagfahrlampen verbrauchen lediglich 20 bis 30 Prozent vom Verbrauch des Abblendlichts. Kommt LED-Technik zum Einsatz, sind es sogar nur 10 Prozent. Die Langlebigkeit gilt als weiterer Vorteil der LED-Variante. Für alle Tagfahrleuchten gilt: Das Fahrzeug wird besser erkannt, insbesondere bei wechselnden Lichtverhältnissen. Und die Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer ist wesentlich besser einschätzbar.
Der Reihe nach: Ab dem 7. Februar müssen alle neuen Pkw-Typen – also Fahrzeugtypen, die vorher noch nicht vom Fahrzeughersteller angeboten wurden – serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Ab 7. August 2012 greift dieselbe Regelung dann auch für Lkw. In beiden Fällen gilt: Gemeint sind neue Typen von Fahrzeugen, nicht Neufahrzeuge generell. Das bedeutet: Wer nach dem 7. Februar 2011 beispielsweise einen neuen, aber aktuellen VW Golf kauft, so muss dieser nicht mit Tagfahrlicht ausgestattet sein. Entscheidet sich der Käufer dagegen für das Nachfolgemodell, sind Tagfahrleuchten Pflicht.
Von technischen Details zum Grundsätzlichen: Warum nicht – wie beim Motorrad – einfach das Abblendlicht zur Dauerpflicht machen? Die Antwort: Tagfahrleuchten sind speziell auf die Anforderungen am Tag optimiert und haben viele Vorteile gegenüber der Standardbeleuchtung. Ungerichtetes Licht = bessere Erkennbarkeit. Die Tagfahrleuchten benötigen kaum Strom und schlagen sich deshalb nur marginal auf den Spritverbrauch nieder. Zum Vergleich: Im Gegensatz zum Abblendlicht (durchschnittlicher Mehrverbrauch 0,1 bis 0,2 Liter pro 100 Kilometer) sind beim Tagfahrlicht alle anderen Leuchten wie Rücklichter, Kennzeichenbeleuchtung und Co. abgeschaltet. Ergebnis: Tagfahrlampen verbrauchen lediglich 20 bis 30 Prozent vom Verbrauch des Abblendlichts. Kommt LED-Technik zum Einsatz, sind es sogar nur 10 Prozent. Die Langlebigkeit gilt als weiterer Vorteil der LED-Variante. Für alle Tagfahrleuchten gilt: Das Fahrzeug wird besser erkannt, insbesondere bei wechselnden Lichtverhältnissen. Und die Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer ist wesentlich besser einschätzbar.