http://de.wikipedia.org/wiki/R134a
Ab 2011 verbietet eine EU-Richtlinie den Einsatz von FKWs
mit einem GWP-Wert größer 150 (dazu zählt auch R134a)
in Klimaanlagen neuzugelassener Fahrzeugtypen.
Von 2017 an sollen keine Fahrzeuge mit solchen Kältemitteln
mehr verkauft werden dürfen.
In Zukunft sollen stattdessen nicht oder
wenig klimawirksame Kältemittel wie z. B. Kohlendioxid (R744),
Ammoniak oder Propan zum Einsatz kommen.
Auch das giftige und bei Verbrennung
ätzende 2,3,3,3-Tetrafluorpropen soll in Kraftfahrzeugen zum Einsatz kommen.
Ab 2011 verbietet eine EU-Richtlinie den Einsatz von FKWs
mit einem GWP-Wert größer 150 (dazu zählt auch R134a)
in Klimaanlagen neuzugelassener Fahrzeugtypen.
Von 2017 an sollen keine Fahrzeuge mit solchen Kältemitteln
mehr verkauft werden dürfen.
In Zukunft sollen stattdessen nicht oder
wenig klimawirksame Kältemittel wie z. B. Kohlendioxid (R744),
Ammoniak oder Propan zum Einsatz kommen.
Auch das giftige und bei Verbrennung
ätzende 2,3,3,3-Tetrafluorpropen soll in Kraftfahrzeugen zum Einsatz kommen.