http://pravdatvcom.wordpress.com/2014/02/06/fukushima-tepco-findet-geschmolzene-brennstabe-in-atom-ruine-nicht/
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Tepco findet die Brennstäbe in Atom-Ruine nicht
kaffeetrinken- FREIDENKER 5°
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Sirius123- Administrator
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Wieso hast du diesen threat gewählt???? Ich steh heute auf nem Dauerschlauch den ganzen Tag schon, allerdings habe ich diese Wahl von dir nicht so ganz kapiert
kaffeetrinken- FREIDENKER 5°
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verklickt, war schon mit dem halben hirn wieder wo anders, oder vielleicht hab ich die morgellons abgetötet die sonst für mich gedacht haben oder mein zeolith hat versagt und all das alu was rausgebracht werden sollte hat das zeug mir ins hirn abgeladen, oder die brille war schuld und ich konnte vor lauter fettflecken nur um die ecke schielen, ich habs, der postbote hat geklingelt, oder...na auf jedenfall sollte es nicht in den amis bomben die fukushima ruinen-dings, tschuldigung
Sirius123- Administrator
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Ach ist doch kein Problem, bin heute auch ziemlich neben mir, vllt. zu viel Ablenkungsstrahlung!
kaffeetrinken- FREIDENKER 5°
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es ist einfach erschreckend, daß sich bis 2020 nichts an dieser nuklearen verseuchung grundlegend ändern soll...
foodwatch forderte die Europäische Kommission auf, einheitliche Grenzwerte für den Normal- wie für den Katastrophenfall und für alle Lebensmittel gleich welcher Herkunft festzulegen. Diese müssen zumindest auf das von April an in Japan geltende Niveau gesenkt werden. „Im Falle eines atomaren Unglücks kann es nicht das Ziel der Grenzwertpolitik sein, möglichst viele Lebensmittel aus den betroffenen Regionen noch für den Handel zuzulassen. Stattdessen müssten alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um die Menschen mit unbelasteter Nahrung aus anderen Regionen zu versorgen“, kritisierte foodwatch-Chef Thilo Bode. „Es gibt keine Rechtfertigung dafür, dass Bürger in der EU im Falle eines Atom-Unglücks weniger geschützt wären als die japanische Bevölkerung.“
In Japan gelten vom 1. April 2012 an für das Radionuklid Cäsium erheblich strengere Höchstgrenzen als bislang: 50 Bq/kg statt bislang 200 für Milchprodukte, 10 statt bislang 200 Bq/kg für Trinkwasser, 50 Bq/kg für Kinderlebensmittel (neu eingeführt) sowie 100 statt bislang 500 Bq/kg für andere Lebensmittel. Die EU setzt diese schärferen Grenzwerte ebenfalls in Kraft, jedoch nur für japanische Import-Produkte. Für andere Lebensmittel gelten großzügigere Cäsium-Limits: 370 Bq/kg für Säuglingsnahrung und Milchprodukte (das entspricht dem 7,4-Fachen der japanischen Werte) sowie 600 Bq/kg für andere Lebensmittel (das 6-Fache der japanischen Werte). Im Falle eines Atomunglücks könnten die noch laxeren Grenzwerte der „Schubladenverordnung“ in Kraft gesetzt werden – sie liegen bei 400 bis 1250 Bq/kg.
http://www.foodwatch.org/de/presse/pressemitteilungen/grenzwert-chaos-nach-fukushima-japan-verschaerft-strahlen-hoechstwerte-fuer-lebensmittel-im-april-2012-unzureichender-gesundheitsschutz-in-deutschland-und-europa/
Strahlenbelastung und Grenzwerte
Deutschland
Als Vergleich zur Beurteilung eines Strahlenrisikos kann die natürliche Strahlenbelastung dienen, in Deutschland wird für deren Äquivalentdosis H ein mittlerer Wert von 2,4 mSv pro Jahr zugrunde gelegt.[1] Die folgenden Grenzwerte gelten für Deutschland zusätzlich[2] zur natürlichen Strahlung:
Unbedenkliche Dosisleistung Eingreifrichtwert für langfristige Umsiedlung
1 mSv (1.000 µSv) pro Jahr[3] 100 mSv (100.000 µSv) pro Jahr[4]
0,02 mSv (20 µSv) pro Woche 2 mSv (2.000 µSv) pro Woche
0,003 mSv (3 µSv) pro Tag 0,3 mSv (300 µSv) pro Tag
0,000 1 mSv (0,1 µSv) pro Stunde 0,01 mSv (10 µSv) pro Stunde
Klinische Symptome der Strahlenkrankheit
150 mSv (150.000 µSv) als integrierte Dosis[5]
Die maximale erlaubte Jahresdosis für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt 20 mSv, über ein Berufsleben dürfen jedoch nicht mehr als 400 mSv zusammenkommen. Für die normale Bevölkerung beträgt die maximale Jahresdosis 1 mSv (ohne natürliche
http://de.wikipedia.org/wiki/Sievert_%28Einheit%29
foodwatch forderte die Europäische Kommission auf, einheitliche Grenzwerte für den Normal- wie für den Katastrophenfall und für alle Lebensmittel gleich welcher Herkunft festzulegen. Diese müssen zumindest auf das von April an in Japan geltende Niveau gesenkt werden. „Im Falle eines atomaren Unglücks kann es nicht das Ziel der Grenzwertpolitik sein, möglichst viele Lebensmittel aus den betroffenen Regionen noch für den Handel zuzulassen. Stattdessen müssten alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um die Menschen mit unbelasteter Nahrung aus anderen Regionen zu versorgen“, kritisierte foodwatch-Chef Thilo Bode. „Es gibt keine Rechtfertigung dafür, dass Bürger in der EU im Falle eines Atom-Unglücks weniger geschützt wären als die japanische Bevölkerung.“
In Japan gelten vom 1. April 2012 an für das Radionuklid Cäsium erheblich strengere Höchstgrenzen als bislang: 50 Bq/kg statt bislang 200 für Milchprodukte, 10 statt bislang 200 Bq/kg für Trinkwasser, 50 Bq/kg für Kinderlebensmittel (neu eingeführt) sowie 100 statt bislang 500 Bq/kg für andere Lebensmittel. Die EU setzt diese schärferen Grenzwerte ebenfalls in Kraft, jedoch nur für japanische Import-Produkte. Für andere Lebensmittel gelten großzügigere Cäsium-Limits: 370 Bq/kg für Säuglingsnahrung und Milchprodukte (das entspricht dem 7,4-Fachen der japanischen Werte) sowie 600 Bq/kg für andere Lebensmittel (das 6-Fache der japanischen Werte). Im Falle eines Atomunglücks könnten die noch laxeren Grenzwerte der „Schubladenverordnung“ in Kraft gesetzt werden – sie liegen bei 400 bis 1250 Bq/kg.
http://www.foodwatch.org/de/presse/pressemitteilungen/grenzwert-chaos-nach-fukushima-japan-verschaerft-strahlen-hoechstwerte-fuer-lebensmittel-im-april-2012-unzureichender-gesundheitsschutz-in-deutschland-und-europa/
Strahlenbelastung und Grenzwerte
Deutschland
Als Vergleich zur Beurteilung eines Strahlenrisikos kann die natürliche Strahlenbelastung dienen, in Deutschland wird für deren Äquivalentdosis H ein mittlerer Wert von 2,4 mSv pro Jahr zugrunde gelegt.[1] Die folgenden Grenzwerte gelten für Deutschland zusätzlich[2] zur natürlichen Strahlung:
Unbedenkliche Dosisleistung Eingreifrichtwert für langfristige Umsiedlung
1 mSv (1.000 µSv) pro Jahr[3] 100 mSv (100.000 µSv) pro Jahr[4]
0,02 mSv (20 µSv) pro Woche 2 mSv (2.000 µSv) pro Woche
0,003 mSv (3 µSv) pro Tag 0,3 mSv (300 µSv) pro Tag
0,000 1 mSv (0,1 µSv) pro Stunde 0,01 mSv (10 µSv) pro Stunde
Klinische Symptome der Strahlenkrankheit
150 mSv (150.000 µSv) als integrierte Dosis[5]
Die maximale erlaubte Jahresdosis für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt 20 mSv, über ein Berufsleben dürfen jedoch nicht mehr als 400 mSv zusammenkommen. Für die normale Bevölkerung beträgt die maximale Jahresdosis 1 mSv (ohne natürliche
http://de.wikipedia.org/wiki/Sievert_%28Einheit%29