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Art. 8 des Grundgesetzes garantiert Demonstrationsfreiheit. Art. 5 Absätze 1 und 2 GG garantieren zudem allen Bürgern Meinungsfreiheit.
Dies kann jedoch durch Art. 8 Absatz 2 GG und durch das Versammlungsgesetz in den §§ 14 bis 20 eingeschränkt oder sogar verboten werden. Gründe dafür können sein vorhersehbare Gewaltexzesse, bzw. Zusammenkünfte, die nach Meinung der Regierenden gegen geltendes Recht verstossen. Im Art. 15 Absatz 3 GG wird das gesondert geregelt:
Eine Demonstration kann aufgelöst werden wenn sie nicht angemeldet war von den bei der Anmeldung gemachten Angaben abgewichen wird Auflagen zuwider gehandelt wird die Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen. Dies öffnet Politikern Tür und Tor, Demonstrationen gezielt zu steuern, sie zu verbieten oder zuzulassen, was den Charakter des demokratischen Grundgedankens weitgehend verwässert.
Die Polizei – Bestandteil der Exekutive Deutschlands – wacht bei Demonstrationen darüber, dass es zu keinen Eskalationen kommt. Nun wissen wir aber aus der Vergangenheit, dass zum Beispiel in Düsseldorf gezielt Provokateure eingesetzt wurden, die wie der schwarze Block vermummt waren und ihre eigenen Kollegen angriffen, damit die Demonstration „legal“ und mit allen Mitteln aufgelöst werden konnte.
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Art. 8 des Grundgesetzes garantiert Demonstrationsfreiheit. Art. 5 Absätze 1 und 2 GG garantieren zudem allen Bürgern Meinungsfreiheit.
Dies kann jedoch durch Art. 8 Absatz 2 GG und durch das Versammlungsgesetz in den §§ 14 bis 20 eingeschränkt oder sogar verboten werden. Gründe dafür können sein vorhersehbare Gewaltexzesse, bzw. Zusammenkünfte, die nach Meinung der Regierenden gegen geltendes Recht verstossen. Im Art. 15 Absatz 3 GG wird das gesondert geregelt:
Eine Demonstration kann aufgelöst werden wenn sie nicht angemeldet war von den bei der Anmeldung gemachten Angaben abgewichen wird Auflagen zuwider gehandelt wird die Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen. Dies öffnet Politikern Tür und Tor, Demonstrationen gezielt zu steuern, sie zu verbieten oder zuzulassen, was den Charakter des demokratischen Grundgedankens weitgehend verwässert.
Die Polizei – Bestandteil der Exekutive Deutschlands – wacht bei Demonstrationen darüber, dass es zu keinen Eskalationen kommt. Nun wissen wir aber aus der Vergangenheit, dass zum Beispiel in Düsseldorf gezielt Provokateure eingesetzt wurden, die wie der schwarze Block vermummt waren und ihre eigenen Kollegen angriffen, damit die Demonstration „legal“ und mit allen Mitteln aufgelöst werden konnte.
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