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    Beitrag von Gast Di 8 Jun - 17:28

    An und für die gesamte Bevölkerung Deutschlands!

    Die neuesten Nachrichten aus Berlin sind, nicht nur für mich, der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.

    Es reicht meine Damen und Herren der Regierung!!!


    Dieser Sparplan ist eine Ohrfeige für jeden Bürger Deutschlands! Ein Betrug an dem Wähler! Eine immer offenere Art dem Bürger zu zeigen, wie sehr die Regierung uns verachtet und nur darauf aus ist, den Bürger klein zu halten.
    Diese Regierung betreibt nichts anderes als eine modernere Art und Weise der Sklavenhaltung. Der Bürger (Sklave) arbeitet für immer weniger Geld und die Politiker, Bonzen, Bosse und Manager (Sklavenhalter) kassieren immer mehr für sich!

    Aber NEIN! Dieses Spiel sind wir nicht mehr bereit mitzuspielen!
    hier gehts weiter...........http://buerger-fuer-deutschland.chapso.de/
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    Beitrag von Erendril Di 8 Jun - 18:03

    so schön wie es auch ist,aber bringt gar nichts,weil ein Großteil der Bevölkerung sich nicht aus der Lethargie lösen kann.
    Oder denkt ihr auch die verzichten freiwillig auf ihre Pensionsansprüche usw ?^^
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    Beitrag von Brainfire© Di 8 Jun - 18:10

    im gegenteil die würden ein exempel statuieren und ihre Diäten nochmal 4,6% erhöhen
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    Beitrag von Erendril Di 8 Jun - 18:11

    grinsen genau oder so^^
    Fakt ist es traut sich keiner was zu unternehmen,solche Seiten sind nett,mehr aber auch nicht.
    Was wir brauchen ist ein Generalstreik mit Niederlegung sämtlicher Arbeiten,Blockade aller wichtigen Verkehrsknotenpunkte usw.
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    Beitrag von Brainfire© Di 8 Jun - 18:33

    ja leider muß man aber immer erst aufmerksam auf sich machen um die Leute zusammen zu bringen

    ansonsten is es viel gerede um nix
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    Beitrag von Gast Di 8 Jun - 19:15

    hallöchen ich wieder Smile

    Wir zahlen nicht für eure Krise!

    Gemeinsam gegen Erwerbslosigkeit, Kopfpauschale und Bildungsabbau!

    Samstag | 12. Juni 2010 -
    Berlin | Rotes Rathaus | 12 Uhr
    Stuttgart | Innenstadt | 11 Uhr

    Es sind zahlreiche organisierte Shuttle-Busse eingerichtet. Wo die abfahren findet ihr hier: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
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    Beitrag von Erendril Di 8 Jun - 19:37

    Endlich tut sich was^^ auf nach Berlin^^Hab die Seite grade weitergeleitet und in Mein VZ in die Demo-Gruppe gepostet!


    Zuletzt von Erendril am Di 8 Jun - 19:51 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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    Beitrag von Brainfire© Di 8 Jun - 19:41

    ich hab eben ein Shuttle angeschaut nach Stuttgart da geh ich hin
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    Beitrag von Erendril Di 8 Jun - 19:52

    Sehr gut vorblau !!! Bravo !!! ok
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    Beitrag von Brainfire© Di 8 Jun - 19:52

    Jep Gute Arbeit !!!
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    Beitrag von Gast Sa 12 Jun - 8:49

    Mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD legte der Deutsche Bundestag im Jahr 2009 mit dem Zensusgesetz 2011 eine Volkszählung fest, für die bereits umfangreiche Vorbereitungen und Datensammlungen laufen...."


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    Beitrag von Admin1 Sa 12 Jun - 11:40

    Das ist doch auch alles Mist.
    Ich hätte gerne nur zwei Optionen oder Möglichkeiten.
    Mit denen könnte die Politik vielleicht "BÜRGERFREUNDLICH" gestaltet werden.
    Die erste wäre, dass ALLE WICHTIGEN ENTSCHEIDUNGEN vom Volk getroffen werden. Durch Abstimmungen.
    - Warum es nicht geht? Weil uns so ziemlich alles anders verkauft wird als es in Wirklichkeit passiert und weil die "Politiker" persönliche Ziele verfolgen. So können unsere Entscheidungen nur als "DUMM" abgestempelt werden, weil sie nun mal nicht mit den Zielen der Politiker übereinstimmen.

    Die zweite wäre, die Regierungsbeamten zwei mal im Jahr der Bevölkerung im TV zu präsentieren und sie einer Volksbefragung aussetzen.
    Dabei dürften sie NUR mit "JA" und "NEIN" antworten.

    Glaubt mir, entweder würde die Regierung alle sechs Monate ausgewechselt werden oder es würde endlich mal fair ablaufen.
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    Beitrag von Gast Sa 12 Jun - 12:58

    Richtig Anoubis . Deshalb vielleicht Volksabstimmungen.
    Ein Staat in dem eine Volksabstimmung nicht vorgesehen ist oder es keine Volksabstimmung gibt. Ist schon einmal keine gute Demokratie.Falls man da überhaupt noch von Demokratie reden darf. Jedenfalls keine Demokratie im Sinne der Volksherrschaft! Über 60 Jahre BR Deutschland! Über 60 Jahre Gesetze und Beschlüsse von Verbrechern für Verbrecher . Oder gibt es jemanden unter uns gewöhnlichen Steuerzahlern, der durch die Beschlüsse der letzten Regierungen nicht geschädigt oder in seiner Freiheit eingeschränkt wurde. Oder anders gefragt welche Vorteile hatten wir ?
    Was wir hier in Deutschland brauchen ist eine Volksabstimmung , wie in der Schweiz. Nur so und erst dann werden die Ängste und Belange der Menschen in einem Staat respektiert und durchgesetzt. Und den Wirtschafts- und Industrievertreten wird auf die Finger getreten.
    Wir sind das Volk! d-smiley
    So, jetzt werde ich verhaftet! mib wegrenn
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    Beitrag von Dragon33 Sa 12 Jun - 13:16

    Nicht nur in der Schweiz herrscht die Volksabstimmung ,sondern auch in Dänemark .
    Ich wäre auch für die Volksabstimmung, schliesslich sind wir doch eine "Demokratie".
    Das ist nur ein blöder Gedanke ,aber wir sollten es wie früher die DDR'ler schon gemacht haben und alle zusammen auf die Strasse gehen.( Friedlich natürlich) .
    In Frankreich haben solle Demos ja anscheinend auch etwas gebracht.
    Das ist aber kein Aufruf !!!
    Nur eine möglichkeit das vielleicht die Politiker wach werden.
    Was uns die endscheidungen der Politiker bis jetzt gebracht hat? Hm aus meiner Sicht so man garnichts .
    Und eine anmerkung noch: Wenn man in diesem Staat aus gesundheits gründen Schwerbehindert ist wird man bei der Job suche direkt abgestempelt. Eigene erfahrung.
    Meiner ansicht nach hat das Volk die Macht und nicht die kleine Masse.

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    Beitrag von Neo Di 15 Jun - 3:02

    zum Thema "die Diäten erhöhen".... nee das machen die doch nicht, wer glaubt denn sowas? ;-)
    Es liegt doch schon hinter uns, in Niedersachsen haben sich Wulff und Genossen schon eine Erhöhung von 4,6 % genehmigt..ist halt anstrengend, den Scorpions die Hand zum Abschied und Lena zum Welcome zu lecken nee schleimen ääähh drücken ;-)
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    Beitrag von orakel Di 15 Jun - 18:54

    Neo schrieb:zum Thema "die Diäten erhöhen".... nee das machen die doch nicht, wer glaubt denn sowas? ;-)
    Es liegt doch schon hinter uns, in Niedersachsen haben sich Wulff und Genossen schon eine Erhöhung von 4,6 % genehmigt..ist halt anstrengend, den Scorpions die Hand zum Abschied und Lena zum Welcome zu lecken nee schleimen ääähh drücken ;-)

    1951 waren die Diäten noch bei 307 Euro und nix Kostenpauschale
    Heute kommen die mit Kostenpauschale fast auf 12 000,- Euro und es kommt noch allerlei dazu!!! schock
    Das Volk nimmt das alles so hin, da sich Diäten wie eine Abmagerungskur anhört grinsen

    Abgeordnetenentschädigungen der Bundestagsabgeordneten[9]
    Zeitraum Diäten
    (zu jeweiligen Preisen) Kostenpauschale
    (zu jeweiligen Preisen)
    DM € DM €
    1.9.1949-31.3.1951 600 307(*)
    1975–1977 3.850 1.966
    1977–1982 7.500 3.835
    1983– 7.819,5 3.998
    1.7.1992–30.9.1995 10.366 5.300 (**) 5.978 3.057
    1.1.1996–31.12.1996 11.300 5.778 (**) 6.142 3.140
    1.1.1997–30.6.1997 11.300 5.778 (**) 6.251 3.196
    1.7.1997–31.12.1997 11.825 6.046 (**) 6.251 3.196
    1.1.1998–31.3.1998 11.825 6.046 (**) 6.344 3.244
    1.4.1998–31.12.1998 12.350 6.314 (**) 6.344 3.244
    1.1.1999–30.6.2000 12.875 6.583 (**) 6.459 3.302
    1.7.2000–31.12.2000 12.953 6.623 (**) 6.520 3.334
    1.1.2001–31.12.2001 13.200 6.749 (**) 6.558 3.353
    1.1.2002–31.12.2002 6.878 (**) 3.417
    1.1.2003–31.12.2007 7.009 (**) 3.503
    1.1.2008–31.12.2008 7.339 (**) 3.782
    1.1.2009– 7.668 (**) 3.868

    (*) plus Tagegeld 450 DM plus Unkostenersatz 300 DM plus 600 DM Reisekostenersatz

    (**) Seit 1. Januar 1995 minus 1/365 des Betrages (vgl. §11 Abs (3) Abgeordnetengesetz).

    Sonstige Regelungen [Bearbeiten]
    Jedes Mitglied des Deutschen Bundestages erhält zur Abgeltung seiner durch das Mandat veranlassten Aufwendungen eine sogenannte Amtsausstattung als Aufwandsentschädigung.

    Kostenpauschale [Bearbeiten]
    Gemäß § 12 Abs. 2 AbgG erhalten die Bundestagsabgeordneten eine Kostenpauschale, die insbesondere zur Bezahlung von Bürokosten zur Einrichtung und Unterhaltung von Wahlkreisbüros außerhalb des Sitzes des Deutschen Bundestages (Miete, Porto, Inventar, Literatur), Mehraufwendungen für Unterkunft und Verpflegung am Sitz des Bundestages und bei Reisen, Fahrtkosten für Fahrten in Ausübung des Mandats, soweit sie nicht erstattet werden und sonstige Kosten für andere mandatsbedingte Aufwendungen (Repräsentation, Einladungen, Wahlkreisbetreuung usw.) dient. Die Kostenpauschale beträgt derzeit maximal 3.690 Euro pro Monat und wird jedes Jahr zum 1. Januar entsprechend den Lebenshaltungskosten angepasst. Über die Verwendung der Pauschale muss der Abgeordnete keine Rechenschaft ablegen, schon um seine verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit zu gewährleisten. Daher ist allgemein nicht feststellbar, ob die Kostenpauschale die mandatsbedingten Aufwendungen abdeckt. Dennoch können mandatsbedingte Aufwendungen, die diesen Betrag übersteigen, weder beim Bundestag noch beim Finanzamt geltend gemacht werden. Da die Kostenpauschale lediglich der Erstattung von mandatsbedingten Aufwendungen dient, ist sie steuerfrei und gilt nicht als Einkommen. Zudem ist sie nicht pfändbar. Die Kostenpauschale wird dem Abgeordneten gekürzt, wenn er beispielsweise bei namentlichen Abstimmungen oder Wahlen fehlt. Näheres regelt der § 14 des Abgeordnetengesetzes.

    Zur Zeit wird in mehreren Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) vorgetragen, dass die Kläger im Vergleich zu Abgeordneten des Deutschen Bundestages bei der Besteuerung ihres Einkommens gleichheitswidrig benachteiligt werden. Mit den Beschlüssen des BFH vom 21. September 2006 (VI R 81/04 u. a.) wurde das Bundesministerium der Finanzen (BMF) um den Verfahrensbeitritt ersucht. Die Kläger streben an, dass ihnen höhere Werbungskosten bei der Einkommensteuerveranlagung zuerkannt werden.

    Mitarbeiterpauschale [Bearbeiten]
    Die Abgeordneten haben das Recht, bis zur Gesamthöhe von 14.712 Euro im Monat (Arbeitnehmerbrutto) auf Kosten des Bundestages Mitarbeiter einzustellen. Diese dürfen nicht mit dem Abgeordneten verwandt sein. Dies dient der Bewältigung der Aufgaben des Bundestagsabgeordneten in Berlin und im Wahlkreis.

    Reisekostenerstattung [Bearbeiten]
    Art. 48 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes sichert den Abgeordneten die freie Nutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. Zur Zeit erhält jeder Bundestagsabgeordnete im Rahmen der Amtsausstattung eine Netzkarte der Deutschen Bahn, die aber nicht privat genutzt werden darf. Zudem werden die Kosten für Flüge und Schlafwagen gegen Nachweis bei Mandatsreisen im Inland gemäß § 12 Abs. 4 i. V. m. § 16 Abs. 1 Satz 2 AbgG erstattet.

    Zuschuss zur Krankenversicherung [Bearbeiten]
    Die Abgeordneten haben die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt der Bundestag, wie jeder Arbeitgeber, die Hälfte der Beiträge.

    Auch bei Privatversicherten gelten die gleichen Regeln wie bei jedem Angestellten: Der Bundestag übernimmt die Hälfte der monatlichen Belastung bis zu einem Höchstbetrag, der dem Betrag der gesetzlich Versicherten entspricht. Dies sind momentan etwa 250 Euro monatlich.

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung [Bearbeiten]
    Bundestagsabgeordnete zahlen aus ihrer Abgeordnetenentschädigung keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung und erhalten im Gegenzug auch keine Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen, erwerben allerdings pensionsähnliche Ansprüche. Sie sind diesbezüglich wie Beamte gestellt.

    Hinterbliebenenversorgung [Bearbeiten]
    Stirbt ein Abgeordneter während der Ausübung seines Mandates, so erhalten die Hinterbliebenen ein Überbrückungsgeld, welches ihnen den Übergang in neue Lebensverhältnisse erleichtern soll. Bei der Abschaffung des Sterbegeldes wurde das Überbrückungsgeld um einen entsprechenden Betrag gekürzt.

    Übergangsgelder nach Ausscheiden aus dem Bundestag [Bearbeiten]
    Nach dem Ende des Mandats erhalten die ehemaligen Abgeordneten ein zu versteuerndes Übergangsgeld, welches der Wiedereingliederung in ihrem früheren Beruf dienen soll. Für jedes Jahr der Mandatsausübung wird das Übergangsgeld einen Monat lang ausgezahlt, höchstens jedoch für 18 Monate. Ein ehemaliger Abgeordneter erhält momentan für ein Jahr im Bundestag ein Übergangsgeld von 7.668 Euro, für 18 Jahre und mehr stehen ihm insgesamt 138.024 Euro zu (zu zahlen in 18 Monatsraten à 7.668 Euro).

    Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Einkünfte auf das Übergangsgeld komplett angerechnet.

    Altersbezüge [Bearbeiten]
    Die Abgeordneten erhalten auch eine Altersentschädigung: Sie wird erst nach der Ableistung von zwei vollen Legislaturperioden (derzeit 2 × 4 Jahre) vom Bundestag bezahlt. Anderenfalls werden die Abgeordneten in der Rentenversicherung nachversichert oder erhalten einen gleichwertigen Betrag unter Verzicht auf Rentenleistungen für die Zeit ihres Mandats in einer Summe.

    Derzeit beträgt die monatliche Mindestpension 1.682 Euro; der Betrag steigt mit längerer Zugehörigkeit und erreicht nach 23 Jahren Bundestagszugehörigkeit ihren Höchstanspruch: 4.836 Euro. Nach dem 18. Mandatsjahr sinkt das Pensionseintrittsalter auf 55 Jahre. Die Altersentschädigung ist voll zu versteuern. Nach zwölf Jahren im Bundestag erhält ein ehemaliger Abgeordneter heute 36 Prozent der Abgeordnetenentschädigung.

    Erhalten Politiker aus mehreren Quellen Zahlungen, so werden diese in der Regel nach einem bestimmten Schlüssel aufeinander angerechnet.

    Ab dem 1. Januar 2008 treten Neuregelungen in Kraft. Während bisher die Altersentschädigung je Jahr der Mitgliedschaft um drei Prozent der Diäten stieg, so steigt er künftig nur um 2,5 Prozent. Der Höchstsatz der Altersentschädigung wird dann erst nach 27 Jahren und nicht wie bisher bereits nach 23 Mandatsjahren erreicht. Allerdings soll "nach dem Konzept der lückenfüllenden Teilversorgung" ein Versorgungsanspruch bereits nach dem ersten Jahr der Bundestagsmitgliedschaft entstehen.[6]

    Nebentätigkeiten [Bearbeiten]
    Abgeordnete dürfen bezahlte Nebentätigkeiten in der freien Wirtschaft ausüben, etwa in Aufsichtsräten. Das führt in der Öffentlichkeit häufig zu Grundsatzdebatten, inwieweit diese Tätigkeiten durch Interessenkonflikte die freie Entscheidungsfindung beeinflussen. Alle Nebentätigkeiten müssen dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden. Die Diäten werden bei Vorliegen von Nebeneinkünften aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht entsprechend gekürzt. Viele Nebentätigkeiten bestehen in der ehrenamtlichen Mitarbeit in Stiftungen oder Vereinen. Nach einer entsprechenden Neuregelung der Transparenzregelung Ende 2005 und einem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 4. Juli 2007 werden die Einkünfte aus Nebentätigkeiten der Abgeordneten eingeschränkt offengelegt.[10]

    Funktionsbezüge [Bearbeiten]
    Inhaber bestimmter Funktionen (Mitglieder des Parlamentspräsidiums, Fraktionsvorsitzende, Ausschussvorsitzende etc.) erhalten erhöhte Abgeordnetenentschädigungen (Funktionsbezüge). Die Zahlung steht im Konflikt mit der Freiheit und Gleichheit der Abgeordneten aus Art. 38 I S. 2.

    Im Bundestag werden die Funktionszulagen durch die Fraktionen über § 52 II Nr. 2a geleistet. Problematisch hierbei ist, dass Art. 52 II Nr. 2a nicht eindeutig normiert, für welche Funktionen und in welcher Höhe Funktionszulagen gezahlt werden dürfen. Der Normzweck ist die Rechnungslegung durch die Fraktionen und nicht die Regelung von Funktionszulagen. Allerdings ergibt sich aus dem Wortlaut von § 52 II Nr. 2a, dass zumindest eine Rechnungslegung für "Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen in der Fraktion" vorgesehen ist. Wenn darüber eine Rechnungslegung vorgesehen ist, muss auch die Zahlung von Funktionszulagen zumindest vorgesehen werden.

    Funktionszulagen sind also in § 52 II Nr. 2a AbgG vorgesehen und zahlbar.

    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat im Verfahren 2 BvH 3/91 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 2. Mai 2000 (BVerfGE 102, 224) entschieden, dass die Gewährung einer Funktionszulage an die Fraktionsvorsitzenden mit der Verfassung vereinbar ist. Entsprechende Zulagen für die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen und die Ausschussvorsitzenden verstoßen hingegen gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten.

    Anlass war eine Klage gegen das Abgeordnetengesetz von Thüringen.

    Allerdings ist es umstritten, ob dieses Urteil nach § 31 BVerfGG nur für den Bund bindend ist. Das Thüringer Parlament ist in seiner Größe nicht mit dem Bundestag vergleichbar. Auch werden im Bundestag Funktionszulagen nur über die Fraktionen gezahlt. Das spricht dafür, eine Bindungswirkung eher abzulehnen.

    Ein Verstoß gegen die Abgeordnetengleichheit (Differenzierung zwischen Abgeordneten durch verschiedene Zulagenhöhe) ist nur anzunehmen, wenn man die Funktionszulagen mit dem Mandat an sich verbunden sieht und nicht die Funktion vom Mandat separiert.

    Ein Verstoß gegen die Abgeordnetenfreiheit (Abgeordnete würden abhängig von Funktionszulagen und damit von der Fraktion) könnte allerdings wie der Verstoß gegen die Abgeordnetengleichheit durch die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gerechtfertigt werden.

    Reformvorschläge [Bearbeiten]
    Die FDP möchte die Aufgabe der Diätenfestsetzung aus den Händen des Bundestages nehmen und sie einer unabhängigen Kommission übertragen. Dann wäre der Vorwurf der Selbstbedienung automatisch aus der Welt. Die FDP schlägt vor, zu einem System zu kommen, das in anderen freien Berufen angewandt wird. Das bedeutet: Jeder Abgeordnete sollte nach einer Diäten-Reform von dem, was er während seiner Amtszeit bekommt, selbst für seine Altersversorgung aufkommen. Bislang sind die Liberalen seit 2000 die einzigen, die entsprechende Vorschläge (fast jährlich) zur Änderung des bisherigen Systems der Abgeordnetenentschädigung und Altersversorgung parlamentarisch auf den Weg gebracht haben. Dieses System wurde bereits in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.

    Der Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, machte im November 2005 den Vorschlag, den Abgeordneten für ihre Altersvorsorge einen monatlichen Aufschlag von 859 Euro (entspricht Höchstbeitrag für die gesetzliche Rentenversicherung) zu gewähren. Über die damit erreichte Anbindung an das gesetzliche Rentensystem träfen vom Bundesparlament beschlossene Kürzungen künftig auch die Bundestagsabgeordneten selbst. Im Gegenzug sollten alle Sonderleistungen, insbesondere die Kostenpauschale von 3589 Euro, entfallen.

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    Beitrag von Dragon33 Di 15 Jun - 19:52

    Ich bin mal ganz Direkt
    IUnd da soll man kein Kamm bekommen oder was?
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    Beitrag von Brainfire© Di 15 Jun - 19:57

    joa so gehts mir auch - man wird gezwungen sich das alles gefallen zu lassen ... im Prinzip brauchen wir sogar einen totalen Zusammenbruch um diese Scheiße Weltweit zu beenden .Aber jedes Land für sich unter einer eigenen Volksabstimmbaren Demokratie .Ein Komplett anderes System ... wenn nicht sogar ohne Finanzen ....
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    Beitrag von Erendril Di 15 Jun - 21:39

    Wenns nach mir ginge würden alle Behörden längst brennen
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    Beitrag von Brainfire© Di 15 Jun - 21:46

    *Feuerzeug geb* und *Benzin auspack*
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    Beitrag von Dragon33 Di 15 Jun - 22:06

    Ja aber ihr wisst doch ,dann haben die Herrschaften dort oben das erreicht was sie wollten und können weitere Gesetze raus hauen.
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    Beitrag von Brainfire© Di 15 Jun - 22:12

    so schauts aus -werden sie aber auch so machen mit dem Ziel der totalen Kontrolle über alles und jeden .Ich werde im Falle des Falles vorbereitet sein !
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    Beitrag von Dragon33 Di 15 Jun - 23:40

    grins ich Denke da bist du nicht der einzige sein
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    Beitrag von Brainfire© Di 15 Jun - 23:43

    zwei dumme ein gedanke grinsen
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    Beitrag von orakel Mi 16 Jun - 0:52

    Lucky77 schrieb:*Feuerzeug geb* und *Benzin auspack*

    Noch andere Quellen zum Thema und 2 gute Leserbriefe

    Verstehe nicht warum das Volk jammert Question Sind doch selber Schuld Wütend fast Alle wählen Jahr für Jahr ihre Peiniger applaus

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    Deutschland ein Parteien-Staat?
    Die Partei-Politiker aller Parteien machen das Grundgesetz! Diäten, Pensionen, Parteienfinanzierung usw. usw. haben sie sich selbst im Grundgesetz abgesichert! Selbstbedienungsstaat! Oder haben etwa die Bürger über ein Grundgesetz entschieden (Volksabstimmung)? Ein Beispiel: Bei einer Diät in Höhe von 10.000 €/Monat müssen Partei-Mitglieder ca. 30% davon an ihre Partei abführen (indirekte Parteienfinanzierung). Dieses bedeutet aber, dass auf eine Diät von 7.000 €/Monat ein Aufschlag in Höhe von ca. 43% für die Parteien erfolgt (Parteienselbstbedienung). Also sichern sie sich alles im Grundgesetz ab! Was also, ist unser Grundgesetz wert? Deutschland ist ein diktatorischer Selbstbedienungsstaat und weit von Demokratie entfernt! Meine kurze freie Meinungsäußerung

    Es ist sehr Ernüchtern zu sehen das Abgeordnete nicht an ihrem Arbeitsplatz sitzen und dafür noch jede Menge Geld bekommen. Man müsste für diese Damen und Herren eine Stechuhr am Eingang und Hintereingang anbringen und diese nach Stunden im Parlament bezahlen! Wir sind aber auch selber Schuld keine von den Bauern in diesem Staat geht auf die Straße. Jeder hat Angst, nur wo vor?

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